Bundestag debattiert Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz

Die Ampelregierung will den Schutz der Bevölkerung stärken, heißt es in dem neuen Gesetzentwurf für die Corona-Maßnahmen. Diese sollen ab Oktober gelten, so sie den Bundestag passieren. Zugreisende sollen weiter Masken tragen, wie auch schon im Sommer. Nur im Flugzeug fällt sie weg.
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Deutscher Bundestag am 8. Juli 2022. Symbolbild.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Von 8. September 2022

Die geplanten Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz gehen um. Am 8. September stimmen die Bundestagsabgeordneten über den Gesetzentwurf der Ampelregierung ab, die Debatte dazu beginnt um 12:30 Uhr und ist auf 70 Minuten angesetzt.

Die Regierungsparteien von SPD, Grünen und FDP wollen dann ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ in die Tat umsetzen. Das alles aus Sorge vor den „Subtypen der Variante Omikron des Coronavirus SARS-CoV-2 BA.4 und BA.5“, die derzeit wieder erhöhte Infektionszahlen verursachten. Zudem warnt die Ampel vor der eventuellen Gefahr „von Varianten mit neuartigen Erreger- bzw. Immunfluchteigenschaften“. Das sei jederzeit möglich und nicht vorhersehbar, heißt es im Gesetzentwurf.

Man drängt zur Eile. Denn: Saisonbedingt sei mit einem Wiederanstieg der Infektions- und Hospitalisierungszahlen zum Herbst und Winter hin zu rechnen. Außerdem könnten gewisse Maßnahmen-Instrumente wegfallen. Der Gesetzentwurf dazu: „Gleichzeitig treten wichtige Verordnungsermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zeitnah außer Kraft.“

Basismaßnahmen ab Oktober

Ab 1. Oktober sollen daher sogenannte Basismaßnahmen greifen, die bis zum 7. April 2023 gelten sollen. Vieles wird den Bundesländern überlassen, etwa ob sie zur Maskenpflicht im Supermarkt oder in öffentlichen Einrichtungen rufen. In Bus und Bahn soll es bundesweit bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben, ebenso in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.

Seit Jahren gibt es im Arbeitsschutz strenge Regelungen beim Tragen von FFP2-Masken. Diese werden für Fernzüge, Kliniken, Pflegeheime und Arztpraxen gesetzlich bundesweit vorgeschrieben. Dabei warnt der Ärzteverband „Hippokratischer Eid“ eindringlich vor möglichen Dauerschäden. „Selbst FFP2-Masken schützen nicht vor Virusübertragung, da Viren so klein sind, dass sie ungehindert durch das Gewebe gehen“, heißt es in einem der Epoch Times vorliegendem Dokument des Ärzteverbands. Die Delta- und Omikron-Infektionswellen von 2020 und 2021 konnten damit nicht gebrochen werden und im Vergleich mit Ländern ohne Maskenpflicht konnte ebenfalls kein Vorteil nachgewiesen werden.

Mit Maske im Zug, ohne im Flugzeug

Die Debatte ist hitzig. Nun wurde bekannt, dass es bei den neuen Regelungen doch keine Verlängerung der am 23. September auslaufenden Maskenpflicht in Flugzeugen geben solle. Doch im Zug werde weiterhin auf FFP2-Masken gesetzt.

Hierzu erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „guten und vernünftigen Kompromiss“ der Koalition. Der Masken-Verzicht sei fachlich begründbar und nachvollziehbar, so Wiese, denn in Flugzeugen gebe es eine andere Luftzirkulation. Dort werde die Luft abgesaugt und gefiltert. „Im ICE läuft dies anders“, meinte Wiese.

Wagenknecht kritisiert Doppelmoral

In einem Statement zur Gesetzesvorlage fragte die ehemalige Fraktionsvorsitzende und Ex-Parteivize der Linken, Sahra Wagenknecht, kürzlich: „Will die Ampel-Regierung uns eigentlich veräppeln?“ Wagenknecht verwies dabei auf die Ampelspitze von Kanzler Scholz und Vizekanzler Habeck, die „ohne Maske in voll besetzten Regierungsfliegern“ gesessen seien und „Schwätzchen mit Journalisten“ gehalten hätten. Kurz darauf habe das Kabinett ein Infektionsschutzgesetz vorgestellt, „das sogar eine verschärfte Maskenpflicht für Flugzeuge und Fernzüge ab Oktober“ vorsehe.

Drohen Schließungen und Kindermasken?

Doch was kritisierte Wagenknecht noch? Die Durchsetzung von Abstandsregeln und Obergrenzen für Veranstaltungen seien in die Berechtigung der Länder übergeben worden. Dies könnte, so Wagenknecht, viele Betriebe und Kulturschaffende endgültig in den Ruin treiben. Es könnte laut Wagenknecht auch wieder zu Schließung von Kultur- und Sportstätten kommen oder zur Maskenpflicht für Schulkinder ab Klasse 5. Auch drohten wieder die verpflichtenden Coronatests an Schulen und Kitas.



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