Mautpflicht für Traktoren – wenn sie beladen sind

Ab dem 1. Juli müssen LKW über 7,5 t auf deutschen Bundesstraßen Maut zahlen – auch Landwirte mit Traktoren über 40 km/h.
Epoch Times26. Juni 2018

Ab dem 1. Juli müssen auf deutschen Bundesstraßen LKW über 7,5 Tonnen Maut zahlen. Die Maut ist dann nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf einspurigen Straßen und in Ortsdurchfahrten zu zahlen.

Davon sind auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge betroffen, sofern diese schneller als 40 Stundenkilometer fahren könnten. Zugmaschinen, die für mehr als 40 km/h zugelassen sind, sind generell mautpflichtig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster hervor.

Im ungünstigsten Fall zahlen Landwirte für einen Traktor mit zwei beladenen Anhängern eine Maut von 21,8 Cent pro Kilometer, wie Toll Collect GmbH dem „NDR“ mitteilte. Die Zahlungspflicht gilt jedoch nur, wenn die Anhänger beladen sind.

Die 40 km/h Grenze gilt zusätzlich nur für eigene Fahrten – bei Nachbarschaftshilfe oder Tätigkeiten im Rahmen eines Maschinenrings muss bezahlt werden, schreibt „agrarheute“. Einige Landwirte lassen bereits ihre Traktoren auf unter 40 km/h begrenzen.

Ausnahmen gibt es auf der A6 und A5

Ausgenommen von der Maut sind nach Angaben des Bundesamt für Güterverkehr:

1. die Bundesautobahn A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,

2. die Bundesautobahn A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen.

Agrarverbände fordern Ausnahmeregelungen

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen legten bereits einen Gesetzentwurf vor, mit dem der bisherigen Ausnahmetatbestand für die Landwirtschaft aus dem Güterkraftverkehrsgesetz auf das Mautgesetz übertragen werden soll.

Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) fordern ebenfalls eine Ausnahmeregelung und eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar.

Hintergrund: Was ist zu tun?

Der Mautbetreiber, die Toll Collect GmbH, erhielt vom Bund den Auftrag, das Mautsystem über die Autobahnen hinaus zu erweiteren. Weitere Informationen: www.toll-collect.de.

(ks)



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