Mecklenburg-Vorpommern hebt Kontaktbeschränkungen auf – Maskenpflicht gilt weiterhin

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich die Menschen von Freitag an wieder ohne strenge Kontaktbeschränkungen treffen. Für Veranstaltungen gelten höhere Teilnehmerzahlen und mit Busreisegruppen dürfen erstmals seit März auch wieder Tagestouristen ins Land.
Titelbild
Kontaktverbot in Corona-Zeiten.Foto: iStock
Epoch Times7. Juli 2020

Die Landesregierung habe die in der Vorwoche beschlossenen Lockerungen in einer neuen Verordnung verankert, die nun zum 10. Juli wirksam werde, teilte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin mit.

Jeder könne nun entscheiden, mit wem er sich im öffentlichen Raum treffen wolle, sei zugleich aber gehalten, die coronabedingten Hygieneregeln zu beachten. „Wir setzen auf die Vernunft aller, egal ob Einheimischer oder Urlauber“, sagte der Vize-Regierungschef, der die Beratung wegen des Urlaubs von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geleitet hatte. Bislang galt für Treffen eine Obergrenze von zehn Personen.

Ungeachtet der bundesweiten Kritik am Vorstoß von Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU), die Maskenpflicht im Handel möglichst bald aufzuheben, verfolge die Regierung weiter das Ziel, zumindest für Teilbereiche Lockerungen zu erreichen. Als Beispiele nannte Caffier Tankstellen und Geschäfte mit geringem Publikumsverkehr. Eine seit Montag bestehende Arbeitsgruppe werde dafür Vorschläge erarbeiten, die dann bei der Kabinettssitzung voraussichtlich am 4. August beraten würden. Bis dahin gelte aber die uneingeschränkte Maskenpflicht in Geschäften und auch im Nahverkehr. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sei eine der wichtigsten Maßnahmen, um Infektionen mit dem Coronavirus einzudämmen, betonte Caffier.

Thüringen: Maskenpflicht bis Ende August

In Thüringen sollen die Maskenpflicht und ein Großteil der Anti-Corona-Maßnahmen bis Ende August verlängert werden. Darauf verständigte sich das Kabinett, wie ein Sprecher der Thüringer Staatskanzlei mitteilte. Auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern soll bestehen bleiben.

Kleinere Änderungen sieht die neue Grundverordnung aber vor. So ist unter anderem geplant, dass Geschäfte und Kultureinrichtungen Menschen mit Erkältungssymptomen den Zutritt nicht mehr verweigern müssen.

Außerdem entfällt für Gastwirte die Pflicht, auch im Außenbereich ihrer Wirtschaft die Kontaktdaten der Gäste einzusammeln. Für geschlossene Räume bleibt diese Pflicht bestehen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen künftig zwei Besucher pro Patient oder Bewohner möglich sein.

Größere Privatfeiern in Bayern

In Bayern sind von diesem Mittwoch an wieder etwas größere private Veranstaltungen und Familienfeiern erlaubt. Bars und Kneipen müssen dagegen auch weiterhin geschlossen bleiben. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung in München mit.

Private Veranstaltungen, Parteiversammlungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches dürfen demnach nun mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher: also mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 200 Personen im Freien. Auch Schulabschlussfeiern können in dieser Größenordnung stattfinden.

Herrmann betonte, das Corona-Infektionsgeschehen sei stabil. Das Virus sei aber nicht besiegt, man müsse weiter vorsichtig sein. Deshalb gebe es nun einige, aber keine grundlegenden Lockerungen.

Unter anderem dürfen nun wieder Freizeiteinrichtungen auch in Innenbereichen öffnen. Das gilt auch für Zoos und botanische Gärten. Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können nun auch wieder in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Und: Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, wenn in festen Gruppen trainiert wird.

Großveranstaltungsverbot in Brandenburg gilt bis Ende Oktober

Brandenburgs Landesregierung hat das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern entsprechend einer Vereinbarung von Bund und Ländern vorerst bis Ende Oktober verlängert. Darauf habe sich das Kabinett verständigt, teilte die Staatskanzlei mit. Die Verlängerung des Verbots von Volksfesten, Konzerten oder Sportevents sei zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich, da bei derartigen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammenkämen. Zudem sei die Rückverfolgung von Kontaktpersonen extrem schwierig. (dpa/sua)



Unsere Buchempfehlung

Krankheiten wie COVID-19, Katastrophen und seltsame Naturereignisse machen den Menschen aufmerksam: etwas läuft schief. Es läuft tatsächlich etwas sehr schief. Die Gesellschaft folgt - verblendet vom "Gespenst des Kommunismus" - einem gefährlichen Weg.

Es ist der Kampf zwischen dem Guten und dem Bösen, zwischen dem Göttlichen und dem Teuflischen, die in jedem Menschen wohnen.

Dieses Buch schafft Klarheit über die verworrenen Geheimnisse der Gezeiten der Geschichte – die Masken und Formen, die das Böse anwendet, um unsere Welt zu manipulieren. Und: Es zeigt einen Ausweg. „Chinas Griff nach der Weltherrschaft“ wird im Kapitel 18 des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ analysiert. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion