Meinungsmanipulation: Verstößt ARD bewusst gegen Rundfunkstaatsvertrag?

"Der öffentliche Rundfunk ist zur Ausgewogenheit verpflichtet", heißt es im Rundfunkstaatsvertrag. Doch wie sieht es in der milliardenschwer umgesetzten Realität aus?
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Symbolbild.Foto: istockphoto/Bildnachweis:Krittiraj Adchasai
Epoch Times3. Juli 2019

Dass die öffentlich-rechtlichen Programme u. a. durch Zwangsgebühren finanziert werden dürfte jedem bekannt sein.

Dafür sollte man jedoch zumindest politische Neutralität und Meinungsvielfalt erwarten können.

Im Rundfunkstaatsvertrag ist dies geregelt. Soweit die schöne Theorie.

Doch wie sieht es in der Praxis damit aus?

Nun wird zum ohnehin schrägen Gleichgewicht auch noch der WDR-Rundfunkrat tätig, weil bei „Hart aber fair“ der AfD-Politiker Uwe Junge eingeladen worden war. (sm)

Analyse zum Thema: Verräterischer ARD-Tweet? Talkshows wollen AfD-Vertretern „kein Forum für ihre Zwecke bieten“



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