Mietendeckel: Berliner Senat friert Mieten für fünf Jahre ein – Mietsenkungsregel folgt in Kürze

Die Berliner Landesregierung betritt im Kampf gegen hohe Mieten Neuland. Die Koalition will die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen einfrieren - und macht nach langen Debatten nun Nägel mit Köpfen.
Titelbild
Typischer Innehof eines berliner Mietshauses.Foto: istock
Epoch Times22. Oktober 2019

Nach monatelangen Diskussionen will der Berliner Senat einen bundesweit einmaligen Mietendeckel auf den Weg bringen. Weil die Wohnkosten in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, will Rot-Rot-Grün die Mieten für fünf Jahre einfrieren.

Das soll für 1,5 Millionen Wohnungen gelten, die vor dem Jahr 2014 gebaut wurden. Hinzu kommen Obergrenzen von maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten und bei Neuvermietungen nicht überschritten werden dürfen.

Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung auf diese Schwelle fordern können.

Das Gesetz zum Mietendeckel mit diversen flankierenden Regelungen soll bis Anfang 2020 endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten.

Mietsenkungsregel kommt noch

Die Mietsenkungsregel soll neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020. So soll Zeit bleiben, die Umsetzung vorzubereiten und in der Verwaltung dafür bis zu 250 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.

Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne und befürchtet unter anderem anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung. Der Mieterverein spricht von einer historischen Chance, bezahlbare Mieten für die breite Masse der Bevölkerung zu sichern.

Klassisch gedeckelt werden die Mieten den Plänen zufolge indes nicht bei jeder Wohnung. Denn Vermietern wird ab 2022 die Möglichkeit eingeräumt, jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete draufzuschlagen.

Zudem dürfen Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz ohne Genehmigung bis zu einem Euro je Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden. Für höhere Modernisierungskosten sollen Vermieter Fördermittel beantragen können. (dpa)



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