Mietendeckel verfassungswidrig: Berliner Senat sollte „endlich zur Besinnung kommen“

Sowohl das Bundesbauministerium als auch das Innenministerium sehen den Berliner Mietendeckel als verfassungswidrig an. Der CDU-Politiker Wegner forderte den rot-rot-grünen Senat auf "endlich zur Besinnung zu kommen".
Titelbild
Skyline von Berlin.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times16. November 2019

Der vom Berliner Senat geplante Mietendeckel ist nach Ansicht des Bundesbauministeriums verfassungswidrig. Dies teilte die Berliner CDU am Samstag auf ihrer Website mit. Auch nach AFP-Informationen soll das CSU-geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu dem Schluss gekommen sein, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist.

Zuerst hatte die „Berliner Morgenpost“ über ein entsprechendes Schreiben des parlamentarischen Bau-Staatssekretärs Marco Wanderwitz (CDU) an den Berliner CDU-Landesvorsitzenden Kai Wegner berichtet.

Wegner forderte den rot-rot-grünen Senat auf der CDU-Website auf, „endlich zur Besinnung zu kommen“. Wegner erklärte: „Wenn erst später ein Gericht den Mietendeckel zu Fall bringt, droht ein Chaos.“ Auf die Mieter kämen dann hohe Nachzahlungen zu, sogar Kündigungen drohten.

Der Berliner Senat hatte den umstrittenen Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht. Die rot-rot-grüne Landesregierung beschloss, dass Mieten für fünf Jahre eingefroren werden sollen. Zudem sollen besonders hohe Mieten unter bestimmten Umständen abgesenkt werden dürfen.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigte sich dabei überzeugt von der Rechtssicherheit des Gesetzentwurfs, die Opposition zweifelt dagegen die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens an und kündigte umgehend Klagen an.

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen. Wenn das Abgeordnetenhaus den Plänen zustimmt, soll das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und dann rückwirkend ab 18. Juni dieses Jahres gelten. (afp)



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