„Groko“-Migrationspaket: Qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland dürfen nach Deutschland einreisen

Das Migrationspaket der großen Koalition ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundestag die Neuregelung, die härtere Regeln für Abschiebung und mehr Fachkräftezuwanderung vorsieht.
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times28. Juni 2019

Das Migrationspaket der großen Koalition ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Neuregelung, die härtere Regeln für Abschiebung und mehr Fachkräftezuwanderung vorsieht.

Abschiebekandidaten können künftig in regulären Haftanstalten untergebracht werden, falls die normalerweise für sie vorgesehenen speziellen Einrichtungen nicht vorhanden sind.

Polizeigewahrsam für Abschiebekandidaten

Abschiebekandidaten können auch leichter in Ausreisegewahrsam genommen werden, zudem wird der neue Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Wer als ausländische Fachkraft einen Arbeitsplatz vorweisen kann, soll künftig in jedem Beruf arbeiten können, zu dem ihn seine Qualifikation befähigt.

Außerdem wird grundsätzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet, die Bundesbürgern und EU-Ausländern bisher Priorität bei der Besetzung einer offenen Stelle einräumt.

Sechs Monate Zeit für qualifizierte Fachkräfte

Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Geduldete Ausländer, die gut integriert sind und ausreichend deutsch sprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine 30-monatige Beschäftigungsduldung erhalten. Die Regelung gilt für alle vor dem 1. August 2018 nach Deutschland Gekommenen – und zwar bis zum 31. Dezember 2023.

Weniger Geld für Asylbewerber

Das Migrationspaket war zum größten Teil im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Eine Ausnahme bildete die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz.

Ihm stimmte in der Länderkammer eine klare Mehrheit zu. Asylbewerber, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, bekommen damit künftig weniger Geld: Der Leistungssatz für Alleinstehende sinkt um zehn Euro auf 344 Euro, in Sammelunterkünften gilt ein verminderter Satz von künftig 310 Euro. (afp)



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