Bis 12. September: München verbietet Klimaproteste – teilweise

Die Klimagruppe Letzte Generation kündigte kürzlich an, München zu einer Protesthochburg zu machen. Die Stadt reagiert.
Polizisten tragen auf der Kreuzung am Stachus in der Münchener Innenstadt Aktivisten der Letzten Generation weg. Ihre Aktionen werden teilweise verboten.
Polizisten tragen auf der Kreuzung am Stachus in der Münchener Innenstadt Aktivisten der Letzten Generation weg. Ihre Aktionen werden teilweise verboten.Foto: Peter Kneffel/dpa
Epoch Times25. August 2023

Die Stadt München hat angesichts einer Vielzahl von Protesten der Letzten Generation ein teilweises Verbot der Demonstrationen erlassen.

Eine Allgemeinverfügung untersage zur präventiven Gefahrenabwehr künftig Klimaproteste, die auf den Routen der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge stattfinden, teilte die Stadt mit. Verboten sind demnach Proteste, die nicht angezeigt werden und bei denen sich Teilnehmer auf der Fahrbahn festkleben.

Das Kreisverwaltungsreferat hebt hervor, dass es nicht darum gehe, Klimaproteste generell zu verbieten. Vielmehr steht die Sicherheit der Bürger im Vordergrund. Es gebe klar definierte rechtliche Rahmenbedingungen. Die Blockadeaktionen gefährdeten Leib und Leben Dritter.

Die Verfügung trat um 12:00 Uhr in Kraft und gilt demnach bis zum Ablauf des 12. September. Das entspreche dem von der Letzten Generation angekündigten Ende ihres Protests in München, teilte die Stadt mit.

Zuletzt viele Blockaden

Gestern hatte die Aktivisten der Klimagruppe den Verkehr in München an mehr als einem Dutzend Standorte blockiert. Sie hatten zudem angekündigt, München im Vorfeld der Mobilitätsmesse IAA Anfang September zu einer „Protesthochburg“ machen zu wollen.

Nach Angaben der Stadt hat dabei die von den Aktivisten „zwar theoretisch räumbare Rettungsgasse“ in der Praxis nicht wie gewünscht funktioniert. So seien am Donnerstag zwei Rettungsfahrzeuge behindert worden.

Die Stadt wies darauf hin, dass der Aufruf zu einer verbotenen Versammlung strafbar ist. Die Teilnahme könne mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Das Kreisverwaltungsreferat prüfe zudem, gegen einzelne Personen Mitführverbote von Klebstoff zu erlassen. (dpa/dl)



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