Nach Einordnung von „Ende Gelände“ als linksextremistisch: Linke wollen Verfassungsschutz abschaffen
Die Grünen, die Linkspartei und die Jusos in Berlin stellen die weitere Existenz der Landesbehörde für Verfassungsschutz infrage. Anlass dafür ist, dass der Berliner Verfassungsschutz das „Klimaschutz“-Bündnis „Ende Gelände“ im Bericht über das Jahr 2019 als linksextremistische Bestrebung benannt hat.
Wie die „Welt“ berichtet, haben die Jugendorganisationen von SPD, Grünen und Linkspartei in einer gemeinsamen Erklärung die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Wie die Bundessprecherin der Grünen Jugend, Anna Peters, erklärte, gehe es dabei nicht nur um das Land Berlin, sondern den Verfassungsschutz als Institution insgesamt.
Der Verfassungsschutz „auf dem rechten Auge blind“?
Diesem wird ein Mangel an Urteilsvermögen vorgeworfen, das darin zum Ausdruck komme, dass der Verfassungsschutz „rechten Terror und den Einsatz für Klimagerechtigkeit als zwei ‚Extreme‘ einer ansonsten vorbildlich gesinnten Mitte gleichsetzt“. Auch deshalb sei der Verfassungsschutz „nicht in der Lage, die notwendige Arbeit im Kampf gegen rechte Terrorzellen aufzunehmen“.
In einem ersten Schritt müsse der aktuelle Berliner Verfassungsschutzbericht „umgehend korrigiert werden“ und die Einstufung von „Ende Gelände“ als „linksextremistisch“ gestrichen werden.
In weiterer Folge solle der Inlandsgeheimdienst insgesamt seine Arbeit einstellen.
Das gemeinsame Positionspapier schließt: „Der Verfassungsschutz ist nicht in der Lage, die notwendige Arbeit im Kampf gegen rechte Terrorzellen aufzunehmen. Er muss abgeschafft werden.“ Grüne-Jugend-Bundessprecherin Anna Peters sagte, dabei gehe es um den Verfassungsschutz insgesamt, nicht nur im Land Berlin.
Tatsächlich ist es deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren mehrfach gelungen, mutmaßliche terroristische Strukturen in der extremen Rechten aufzudecken, bevor sie geplante Anschläge ausführen konnten. Ein jüngstes Beispiel ist die zwölfköpfige „Gruppe S“, auf deren Spur die Exekutive durch einen Hinweis an den Verfassungsschutz aus der Gruppe selbst gekommen sei. Auch bei der Aufdeckung der „Oldschool Society“ im Jahr 2015 spielte der Verfassungsschutz, der bereits im Jahr zuvor auf den Zusammenschluss aufmerksam wurde, eine entscheidende Rolle.
„Ende Gelände“ will „gezielte Diskreditierung von Staatlichkeit“ bewirken
Als einer der Ersten hatte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader, die Abschaffung des Verfassungsschutzes als Reaktion auf die Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistisch gefordert. Er warf dem Verfassungsschutz vor, dessen Einschätzung sei „geeignet zur Diskreditierung und Kriminalisierung der Klimaschutzbewegung“.
Gerade das kommt jedoch im Verfassungsschutzbericht nicht zum Ausdruck. In den entsprechenden Passagen über die „Kampagne gegen Klimawandel“ als Agitationsfeld der „Interventionistischen Linken“ (IL), die „Ende Gelände“ selbst als ihr eigenes Projekt bezeichnet, wird explizit zwischen den Akteuren differenziert.
So macht der Verfassungsschutz einen Unterschied zwischen Personen, denen es um effektiven „Klimaschutz“ gehe, und Linksextremisten, die die „große öffentliche Aufmerksamkeit und breite Anschlussfähigkeit“, die mit dem Thema verknüpft seien, nutzen wollten, um „sich als wirkmächtige Akteure zu profilieren“.
Linksextremistischen Akteuren wie der IL oder „Ende Gelände“ gehe es, so der Verfassungsschutz, um eine Vereinnahmung der „zivilgesellschaftlichen Initiativen“ und eine Radikalisierung der meist jungen „Klimaschutz“-Aktivisten. Die Unterwanderungsarbeit sei mit einer „gezielten Diskreditierung von Staatlichkeit“ verbunden. Darüber hinaus versuchten sie, die – zumeist jungen – Klimaakteure zu vereinnahmen und zu radikalisieren.
Insbesondere das Bündnis „Ende Gelände“ würde bei den von ihm organisierten „Massenaktionen des zivilen Ungehorsams“ Gewaltanwendung mindestens billigend in Kauf nehmen und Angriffe auf Polizeibeamte im Rahmen von „Ende-Gelände“-Aktionen positiv bewerten. Zudem würde „Ende Gelände“ versuchen,
über den zivilgesellschaftlichen Protest hinausreichende Forderungen effektiv zu platzieren und die Klimakrise zu einer Krise des politischen Systems zuzuspitzen“.
Attestiert Grünen-Chef den Klima-Extremisten „übergesetzlichen Notstand“?
Den linksextremistischen Charakter des Bündnisses illustriere auch die „unmittelbare Verknüpfung der Themenfelder Anti-Kapitalismus und Anti-Faschismus“ in dessen Agitation. Die „Interventionistische Linke“ (IL) bringt selbst zum Ausdruck, dass der „Kampf gegen den Klimawandel“ auch einen „Systemwandel“ voraussetze.
Der Berliner Grünen-Vorsitzende Werner Graf meint hingegen, Blockaden für den Kohleausstieg seien „radikale Protestaktionen, aber keine Gefahr für die Verfassung“. Vielmehr handelten auch militante „Klimaschutz“-Aktivisten im Grunde in einer Art des übergesetzlichen Notstandes: Wer für den Kohleausstieg kämpfe, rette die Erde.
Graf riet dem Verfassungsschutz, dieser solle sich lieber auf Proteste gegen Corona-Maßnahmen konzentrieren, wo der „Mob aus Reichsbürgern und Querfrontlern“ derzeit „bedrohliche Ausmaße“ annehme. Der Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin über das Jahr 2019 widmet allerdings „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ bereits jetzt eine eigene Rubrik. Augenscheinlich hat der Inlandsgeheimdienst diese Szene längst im Auge.
Zu den Corona-Demonstranten hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, in der „Welt am Sonntag“ erklärt, an diesen beteiligten sich „mehrheitlich verfassungstreue Bürger“, Radikale suchten allerdings Anschluss. Unter den „Querfrontlern“, die der Berliner Grünen-Vorsitzende Graf in diesem Zusammenhang erwähnte, stammen mehrere bekannte führende Akteure ursprünglich aus der extremen Linken oder sind dieser nach wie vor zuzurechnen – wenn auch einer extremen Linken, der selbst die Grünen und die Linkspartei noch als zu „neoliberal“ erscheinen.
FDGO-Begriff enger gefasst – trotzdem Grenzen der Legitimität politischer Kritik
Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist in den jeweiligen Gesetzen des Bundes und der Länder recht präzise beschrieben. Sie besteht zum einen in der Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, zum anderen in der Spionageabwehr.
Was den Charakter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) anbelangt, hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff im Urteil zum NPD-Verbotsantrag 2017 enger gefasst. Die drei Grundprinzipien seien demnach die Würde des Menschen, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
Dass das Höchstgericht den Kern der FDGO gegenüber den Verbotsurteilen der 1950er Jahre gegen SRP und KPD eingeschränkt hat, hat den Spielraum radikaler Bestrebungen zum „kritischen Hinterfragen einzelner Elemente der Verfassung“ erweitert.
Die Grenze des Zulässigen sei jedoch immer noch dort zu ziehen, wo die Menschenwürde infrage gestellt oder Gewalt propagiert werde. Es gehöre, so heißt es im Urteil, zur verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Einzelnen, dass „die Anwendung physischer Gewalt den gebundenen und gerichtlicher Kontrolle unterliegenden staatlichen Organen vorbehalten ist“.
Dass linksextremistische Gruppen zu Zwecken der Einschüchterung Andersdenkender oder zur Durchsetzung politischer Ziele ohne Rücksicht auf bestehende parlamentarische Mehrheiten Gesetzesbruch und Gewalt legitimieren, berührt demnach auch nach Maßgabe des engeren FDGO-Begriffs den Kernbereich des Rechtsstaatsprinzips.
Auch die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk im Sinne des Demokratieprinzips wäre zweifellos dort gefährdet, wo nicht Verwaltungen auf Grund geltender Gesetze über den Betrieb genehmigter Anlagen – auch zum Abbau von Kohle – entscheiden, sondern emotionalisierte Mobs. Zudem könnte sich auch die Frage stellen, ob radikaler Ökologismus oder „Klimaschutz“ nicht sogar die Menschenwürde berühren kann, sofern er darauf abzielt, persönliche und wirtschaftliche Freiheit durch weitreichende Einschränkungen menschlicher Handlungsoptionen zu beschneiden.
Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes zielt auf die FDGO selbst
Dass es den Akteuren hinter der Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes nicht primär um die Qualität seiner Arbeit gehen könnte, sondern um eine andere Gesellschaftsordnung, deuten die „zivilgesellschaftlichen“ Alternativen an, die diese ins Treffen führen. So erklärte die frühere Juso-Vorsitzende Johanna Uekermann in der Zeitung „Der Rechte Rand“, an die Stelle der Arbeit des Inlandsgeheimdienstes solle „mehr Unterstützung für antifaschistisches Engagement“ treten.
Wie auch der Berliner Verfassungsschutz in seinem aktuellen Bericht erläutert, gründet sich der „Antifaschismus“ nach dem Verständnis der radikalen Linken auf die sogenannte Dimitroff-These, wonach der „Faschismus“ die „terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ sei.
Der „Faschismus“ und der „Kapitalismus“ beruhten demnach auf der gleichen ökonomischen Basis. Wer also den „Faschismus“ eliminieren wolle, müsse demnach auch den „Kapitalismus“ überwinden und die „bürgerliche“ Demokratie, die mit diesem verbunden sei.
Den antitotalitären Grundkonsens des Grundgesetzes, auf dessen Basis der Verfassungsschutz arbeitet, durch ein „antifaschistisches“ Engagement einer „Zivilgesellschaft“ ersetzen zu wollen, das Gewalt und Gesetzesbruch billigend in Kauf nimmt, käme im Ergebnis einer Entkernung der FDGO gleich.
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