Nach Mord in Kandel: Politiker fordern strenge Altersprüfung bei jungen Migranten

"Behörden müssten das Alter von angeblich unbegleiteten minderjährigen Ausländern "konsequent" feststellen", so CDU-Vize Thomas Strobl.
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Symbolfoto. Migranten und Flüchtlinge in Libyen.Foto: MAHMUD TURKIA/AFP/Getty Images
Epoch Times29. Dezember 2017

Nachdem ein offiziell 15-jähriger Afghane seine gleichaltrige Ex-Freundin getötet haben soll, fordern Politiker verschiedener Parteien Konsequenzen im Umgang mit jungen Migranten. Die Regeln für die Altersfeststellung von nach eigener Aussage minderjährigen unbegleiteten Ausländern könnten demnach drastisch verschärft werden. CDU-Vize Thomas Strobl sagte der „Welt am Sonntag“: Behörden müssten das Alter von angeblich unbegleiteten minderjährigen Ausländern „konsequent“ feststellen.

„In Zweifelsfällen gehören dazu auch medizinische Untersuchungen wie das Röntgen der Handwurzel“, sagte Strobl, der Innenminister von Baden-Württemberg ist. Das Alter sei etwa mit Blick auf die Strafmündigkeit „ganz entscheidend“. Der Staat müsse „wissen, wer bei uns im Land ist.“

CSU-Innenexperte Stephan Mayer setzt sich für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise ein. Es spreche, „sehr viel dafür, dass wir wie sehr viele andere EU-Mitgliedsländer eine verpflichtende medizinische Feststellung des Alters von angeblich minderjährigen Jugendlichen vornehmen“, sagte der Bundestagsabgeordnete der „Welt am Sonntag“.

Auch SPD-Innenexperte Burkhard Lischka befürwortet „einheitliche Standards“, auf die sich Bund und Länder einigen sollten. „Es ist unbefriedigend, wenn jedes Jugendamt in Deutschland weitestgehend eigenständig entscheidet, wie die Altersfeststellung erfolgt“, sagte Lischka. Standards sollten „festlegen, in welchen Fällen welche ärztlichen Untersuchungen stattzufinden haben – oder wann bereits Gespräche und Tests durch Mitarbeiter der Jugendämter reichen“. Eine Pflicht, jedes Mal einen Arzt zu Rate zu ziehen, lehnt Lischka damit ab.

Das Bundesinnenministerium befürwortet nach Angaben eines Sprechers „nachdrücklich“, dass die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten „in jedem einzelnen Zweifelsfall konsequent genutzt werden“. Ob dies in der Praxis durch die zuständigen Behörden auch in hinreichendem Maße geschehe, „ist primär eine Vollzugsfrage, der der Bundesinnenminister mit seinen Amtskollegen in den Ländern nachgeht“.

Professor Andreas Schmeling, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, sagte der „Welt am Sonntag“: „Zwar kann man nicht das exakte Alter bestimmen, doch der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit ist möglich.“ Hierfür sei die Kombination einer körperlichen Untersuchung, einer Röntgenuntersuchung der Hand, einer Röntgenuntersuchung des Gebisses und – im Fall einer abgeschlossenen Handskelettentwicklung – einer Computertomographie-Untersuchung der Schlüsselbeine erforderlich. Durch die Röntgenstrahlen ist laut Schmeling entgegen der verbreiteten Annahme „kein Nachteil für die Gesundheit der Untersuchten zu befürchten“. (dts)

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