Nach neun Monaten U-Haft: Michael Ballweg ist frei

Der Querdenken-Gründer und Unternehmer Michael Ballweg ist aus der U-Haft entlassen. Das OLG Stuttgart hat seinen eigenen Haftbefehl vom 14. November 2022 außer Vollzug gesetzt.
Titelbild
Michael Ballweg bei einer Demonstration im Mai 2020 in Stuttgart (Archivbild).Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Von 4. April 2023


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 4. April seinen eigenen Haftbefehl vom 14. November 2022 außer Vollzug gesetzt. Damit war der Weg in die Freiheit für Michael Ballweg nach gut neun Monaten in Untersuchungshaft offen.

Epoch Times-Autor Alexander Wallasch telefonierte kurz nach 16 Uhr bereits mit Michael Ballweg: „Ballweg klang so entspannt und hoffnungsvoll wie immer, bald so, als wäre er gerade erst nach einer Rede vom Podium herabgestiegen und hätte sich unter seine Anhänger gemischt. Die Erleichterung war natürlich hörbar, aber jetzt muss sich Ballweg erst einmal um die einfachsten Dinge kümmern, die zu einem Leben in Freiheit gehören, wie eigenes Telefon, Wohnung, Futter für den Hund.“

Nach Informationen des Onlineportals „pleiteticker.de“ fiel die Entscheidung im Rahmen der regulären Neun-Monats-Haftprüfung, die Anfang April zur Debatte stand. Dabei sei das OLG zu der Erkenntnis gelangt, dass „das zu erwartende Strafmaß die Dauer der U-Haft nicht übersteige“, selbst wenn es noch zu einer Anklage und Verurteilung kommen sollte. Eine noch längere Untersuchungshaft sei deshalb nicht zu rechtfertigen.

Noch Formalitäten zu erledigen

Ob es noch zu einem Hauptverfahren kommen wird, ist unklar. Ballwegs Rechtsbeistand Dr. Alexander Christ erklärte bereits via Telegram, auf dem Weg nach Stuttgart zu sein, um die restlichen Formalitäten zu klären.

Eine Kurzmeldung von Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zur anstehenden Freilassung seines Mandanten Michael Ballweg

Eine Kurzmeldung von Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ zur anstehenden Freilassung seines Mandanten Michael Ballweg. Foto: Telegram

Gut neun Monate eingesperrt

Der Querdenken-Gründer und IT-Unternehmer Ballweg hatte seit dem 29. Juni 2022 in Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim gesessen und auf die Anklageschrift gewartet. Als diese vor gut zehn Tagen endlich vorlag, war darin von versuchtem Betrug in 9.450 Fällen, von versuchter Steuerhinterziehung und von Geldwäsche als Versuchsdelikt in vier besonders schweren Fällen die Rede.

Nach Angaben eines weiteren Ballweg-Rechtsbeistands, dem „Querdenker-Anwalt“ Ralf Ludwig, hat das Verteidigerteam nun bis zum 23. April Zeit, „zur Anklage der Staatsanwaltschaft und zu einem Entwurf eines erneuerten Haftbefehls Stellung zu nehmen“. Ludwig kündigte bereits an, in einem eigens eingerichteten „Situation Room“ die nun zur Last gelegten Vorwürfe gegen Ballweg „Satz für Satz“ bearbeiten und widerlegen zu wollen. Dafür werde man „intensiv arbeiten müssen“.

Rechtsanwalt Christ: „Die Anklage verfehlt ihren Zweck“

Vor gut einer Woche hatte Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ die Anklageschrift der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in Augenschein nehmen können. Christ hatte im Gespräch mit der Epoch Times die vielen Ungereimtheiten des Papiers scharf kritisiert.

So sei mit der Beschuldigung der Steuerhinterziehung plötzlich ein neuer Vorwurf aufgetaucht, von dem bislang nicht die Rede gewesen sei. Zudem sei die Herleitung sämtlicher Tatvorwürfe unklar. „Die Anklage verfehlt ihren Zweck“, so Christ.

Ein weiterer Kollege in Ballwegs Verteidigerteam, der Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler, geht nicht davon aus, dass die Anklage noch zugelassen wird: „Trotz spektakulär klingender Vorwürfe wird es meiner ersten Einschätzung nach schwierig, diese Anklage am Landgericht durchzubekommen“, sagte Löffler laut „pleiteticker.de“ noch kurz vor dem Wochenende.

Anhörungsbeschwerde wurde nicht zugelassen

Die sogenannte „Anhörungsbeschwerde“, die das Verteidigerteam auf Anraten des Bundesverfassungsgerichts zuletzt am 9. März eingereicht hatte, weil Ballweg nach Ansicht seiner Anwälte die ganze Zeit über zu wenig Gelegenheit zur Darlegung seines Standpunktes eingeräumt worden ist, habe das Oberlandesgericht Stuttgart schon am 10. März ohne eine neuere Begründung „lapidar“ zurückgewiesen, erklärte Christ im Gespräch mit der Epoch Times. Auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe war gescheitert.



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