Neues Infektionsschutzgesetz kann in Kraft treten – Wer stimmte wie ab?

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz kann am Donnerstag in Kraft treten. Deutschland befindet sich weiterhin offiziell in einer epidemischen Notlage. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Reform des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen.
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Die Abgeordneten stehen Schlange, um ihre Stimme zu dem neuen Infektionsschutzgesetz am 18. November 2020 in Berlin abzugeben.Foto: Tobias SCHWARZ / AFP
Von 19. November 2020

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz ebenfalls am Mittwoch. Wie eine Sprecherin des Bundespräsidialamts mitteilte, wurde es bereits ausgefertigt.

Das Parlament und die Länderkammer hatten der Reform zuvor kurz hintereinander jeweils mehrheitlich zugestimmt. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht konkrete Vorgaben für die vor allem von den Ländern verhängten Corona-Maßnahmen vor. Die Einschränkungen sollen damit besser vor Gerichten Bestand haben.

Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Mittwoch im Bundestag mit 413 Ja-Stimmen gegen 235 Nein-Stimmen verabschiedet, 8 Abgeordnete enthielten sich.

Hier das Dokument der wichtigsten namentlichen Abstimmung: Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3. Der Titel lautet: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Drucksachen 19/23944 und 19/24334.

Weitere namentliche Abstimmungen

Hier die namentlichen Abstimmungsergebnisse:

Änderungsantrag der Grünen – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drs. 19/23944, 19/24334

Änderungsantrag von FDP – Änderungsantrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Dr. Jens Brandenburg (RheinNeckar), Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Drucksachen 19/23944, 19/24334, 19/24350

Namentliche Abstimmung zur Feststellung der epidemischen Lage – Der Bundestag beschloss auch mit deutlicher Mehrheit, dass die seit März bestehende „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weiterhin fortbesteht. In namentlicher Abstimmung votierten 422 von 648 Parlamentariern für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen, es gab 90 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen. Notwendig geworden war der neuerliche Beschluss durch die Reform des Infektionsschutzgesetzes.

Aus den Reden der Abgeordneten

Am 18. November debattierte ab 12 Uhr der Bundestag über umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, auch „Drittes Bevölkerungsschutzgesetz“ genannt.

In dem Gesetz werden Einschränkungen wie Restaurantschließungen oder Kontaktauflagen explizit aufgelistet. Zudem sind Regelungen zu Testungen sowie den künftigen Impfungen enthalten. Letztere sollen auch Menschen ohne Krankenversicherung erhalten können. Die im Infektionsschutzgesetz bislang vorgesehene Entschädigung für eine angeordnete Quarantäne entfällt künftig, wenn die Betroffenen aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren.

Vertreter der großen Koalition wiesen in der Bundestagsdebatte Vorwürfe zurück, die Neuregelung verschaffe den Regierungen in Bund und Ländern zuviel Macht gegenüber den Parlamenten.

Karin Maag (CDU): „Dringend notwendig“

Die CDU-Abgeordnete Karin Maag hält das sogenannte „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“ für „dringend notwendig“, mit dem ein Rahmen auch für Schutzimpfungen gesetzt werde.

Sie stellte klar: Wir sehen einen Anspruch auf Impfung vor und keine Impfpflicht. Mit der Einführung des Paragrafen 28a Infektionsschutzgesetz werde der Raum für Maßnahmen eingeengt und nicht wie von Kritikern gesehen erweitert.

Nach Auffassung der Union sei das ein „gutes“ Gesetz. Insoweit empfiehlt Maag allen Abgeordneten, dem Entwurf zuzustimmen.

Gauland: „Wo sind wir angekommen in diesem Land?“

Alexander Gauland (AfD) betonte: „Vertrauen ist eine der wichtigsten Ressourcen der Gesellschaft.“ Wenn Teile der Bevölkerung der Regierung nicht mehr vertrauen, bilden sich Risse in der Bevölkerung. Und mit Blick auf das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse, dessen Befreiung von der Maskenpflicht angezweifelt wurde, fragte Gauland: Wenn Abgeordnete von der Polizei zu Boden geworfen werden, dann könne man Fragen: „Wo sind wir angekommen in diesem Land?“

Das Infektionsschutzgesetz sei die größte Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Gauland warnte davor, dass das Misstrauen der Bevölkerung „explodieren werde“. Die Menschen, die auf der Straße für ihre Grundrechte eintreten, müssen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Gauland zieht Parallelen zwischen der „nahenden smarten Gesundheitsdiktatur“ in Deutschland und dem Überwachungsstaat China.

Wenn von der Regierung vorgeschlagen werde, dass Kinder sich nur noch mit einem Freund treffen dürfen, fragt er sich:

Haben wir denn die Pest im Lande, Frau Bundeskanzlerin?“

Bas: SPD kann Gesetzentwurf „mit gutem Gewissen“ zustimmen

Die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas führte aus, dass die Abgeordneten in den letzten Tage viele Zuschriften bekommen hätten. Diese nehmen man sehr ernst – aber nur von denjenigen, die den Gesetzentwurf nicht mit einem Ermächtigungsgesetz vergleichen.

Es werde in dem Gesetz geregelt, dass Menschen, die eine Impfung wollen, auch eine bekommen. Das habe nichts mit einer Impfpflicht zu tun, das sei ein Grundrecht.

Zudem nahm sie Bezug auf Medikamente, die schwere Verläufe verhindern können. Wenn man beim Schnelltesten noch besser werde und auch Impfstoffe habe, dann brauche man in Zukunft auch keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Das sei die Perspektive.

Lindner lehnt „Hausarrest für Menschen“ ab

Der FDP-Chef Christian Lindner kritisierte das Vorgehen der Regierung. Ohne eine Analyse der einschränkenden Maßnahmen habe die Regierung zu Wochenbeginn weitere Maßnahmen gefordert. So verspiele man das Vertrauen der Bevölkerung, warnte Lindner. Er forderte, vulnerable Gruppen besser zu schützen.

Vermissen lasse das neue Gesetz konkrete Tatbestände nach dem Motto wenn… dann… im Paragrafen 28a Infektionsschutzgesetz. Das diese klare Zuordnung unterlassen werde, halte er für ein schweres Versäumnis von SPD und Union

Das Parlament könne das Infektionsgeschehen auch nicht immer neu beurteilen, aber es müsse der Regierung „klare Leitplanken“ geben, wenn es um Grundrechtseinschränkungen gehe.

Kritisiert wurde von Lindner auch, dass die für die Bewertung herangezogene Invidenz nur den Zustand der personellen Besetzung der Gesundheitsämter widerspiegele. Im Entwurf der Regierung gebe es zudem allgemeine Ausgangssperren für Menschen. Die FDP lehne jedoch einen „Hausarrest für Menschen“ ab. Es sei kein Infektionsrisiko, wenn man vor die Haustür trete.

Linke: Der Bundestag ist „kein Bremsklotz“

Der Linken-Politker Jan Korte stellte zu Beginn seiner Rede klar: „Das ist kein Gesetz, das in die Diktatur führt.“ Gleichzeitig lehne die Partei den Entwurf ab. Er verwehrte sich auch gegen die „monarchischen Züge“ in der Debatte und – gewandt an die Kanzleri klärt er: Der Bundestag ist „kein Bremsklotz“.

Es gebe gute Verbesserungen im Gesetzentwurf, aber jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte, „die so bitter erkämpft wurden“, bedürfe der Zustimmung des Bundestages. Korte kritisierte die fehlende Debatte in den vergangenen Monaten, die aus Sicht des Politikers vor den virtuellen Treffen zwischen Ministern und Kanzlerin angezeigt gewesen wäre.

Unlogisch erscheine es, wenn Klassen mit 30 Schülern besetzt sind, aber ein Kind in der Freizeit nur einen Freund treffen darf, wie es der Vorschlag der Regierung zu den verschärften Maßnahmen vorgesehen habe.

Korte wirft der Regierung vor, es „völlig verpennt“ zu haben, die Zukunft für die Zeit nach der Pandemie zu skizzieren. Außerdem würden die Leute ständig fragen: „Wer bezahlt das alles?“ Das seien die kleinen Leute. Insoweit schlägt der Linken-Politiker eine Vermögensabgabe von Millionären vor.

Bündnis 90/Die Grünen: Der Gesetzentwurf ist nur ein Anfang

Für Bündnis 90/Die Grünen forderte Manuela Rottmann „mehr als im Gesetz steht“. Der Gesetzentwurf könne nur ein Anfang sein. Die Partei fordert eine Berichtspflicht der Bundesregierung.

Einen Schönheitspreis könne der Gesetzentwurf jedenfalls nicht gewinnen, kritisierte sie. Kindeswohl, Familien und Partnerschaften müssten geschützt werden. Rottmann beschreibt, dass sie der Regierung mit ihren Entwürfen „hinterhergelaufen“ ist, damit Änderungen aufgenommen werden.

Spahn: „Ich gebe Ihnen mein Wort“

Als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ans Mikrofon tritt, macht die AfD ihren Protest deutlich. Mit Plakaten machen sie auf die massiven Grundrechtseingriffe aufmerksam. Bundespräsident Wolfgang Schäuble bittet darum, die Plakate wegzustellen. Im Parlament trage man die Debatte mit Worten aus, nicht mit Plakaten. Daraufhin entfernen die Abgeordneten die Plakate teilweise, andere werden weggeräumt.

Spahn beschreibt die Corona-Pandemie als „Naturkatastrophe“, die schicksalhaft über uns gekommen ist. Und egal, was man tue oder was man nicht tue, es entstehe Schaden. Egal, was man entscheide oder nicht entscheide, es entstehe Schaden. Die Wissenschaft könne beraten, aber kein Professor Drosten und auch kein Professor Bhakdi könne die Aufgabe abnehmen, diese Entscheidung zu treffen. Die Abgeordneten müssten gewichten, welchen Schaden man wo und wie ertragen solle.

Das Parlament habe dem Schutz der Gesundheit ein relativ stärkeres Gewicht gegeben. „Wir treffen Entscheidungen auf Basis von Fakten“, erklärt Spahn. Steigende Infektionszahlen führen in diesem alterndem Land zu steigendem Leid auf Intensivstationen und zum Kontrollverlust bei exponentiellem Wachstum, erklärt Spahn. Deswegen müssten die Infektionszahlen unter Kontrolle bekommen werden.

Man habe mit den aktuellen Maßnahmen „Tritt gefasst“ und das exponentielle Wachstum gestoppt, „aber wir sind noch nicht überm Berg“, so Spahn.

Der Gesundheitsminister betonte: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“

„Das Virus ist dynamisch – wir müssen das auch sein“, sagte Spahn. Daher bräuchten Bundes- und Landesregierungen zum Schutz der Bürger die Ermächtigung des Parlaments.

„Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz werden klare Kriterien gesetzt, um schnell auf steigende Infektionszahlen zu reagieren“, zeigte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überzeugt. Die große Dynamik der Pandemie erfordere flexible Antworten. „Dafür schaffen wir mit diesem Gesetz die Basis.“

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Bereits im Vorfeld hagelte es beispielsweise im Gesundheitsausschuss Kritik von Organisationen und Rechtsexperten.

Neben dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde der Entwurf auch vom Bundesrat als unzureichend beurteilt. Ob mit der Gesetzesänderung auch eine Impfpflicht durch die Hintertür verabschiedet werden soll, darüber streiten sich die Gemüter. In Berlin sind umfangreiche Protestaktionen gegen das Gesetz geplant.

AfD fordert Rückgabe des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse

„Geben Sie die Vorlage zurück in die Ausschüsse!“, fordert der AfD-Abgeordnete Bernd Baumann, der sich zu Beginn der Bundestagsdebatte zur Geschäftsordnung zu Wort meldet. Kurz vor Beginn des Gesundheitsausschusses habe es eine 36-seitige Änderung der Anträge gegeben, die man gar nicht hätte prüfen können.

Für den Antrag gab es Kritik von CDU/CSU. Michael Grosse-Brömer geht davon aus, dass ein „vollkommen geordnetes Gesetzgebungsverfahren“ abgeschlossen und eingehalten werden. „Dieses Gesetz ist nicht nur ein Bevölkerungsschutzgesetz, sondern auch ein Parlamentsstärkungsgesetz.“

Auch FDP-Abgeordnete Marco Buschmann kritisiert die AfD und warf ihr vor, die Demonstranten zu mobilisieren, den Weg der Abgeordneten in den Bundestag zu blockieren.

Das Gesetz, das die GroKo vorlegt ist schlecht, aber es errichtet keine Diktatur.“

Der Antrag der AfD wurde abgelehnt.

Abgeordnetenstimmen vor Debatte

Auf Twitter äußern sich Abgeordnete einzelner Parteien vor der Abstimmung.

Der CDU-Abgeordnete Alexander Mitsch schreibt auf Twitter:

Der aktuelle Entwurf des #Bevoelkerungsschutzgesetz bzw. #Infektionsschutzgesetz ist kein #Ermaechtigungsgesetz – er ist juristisch schlampig gemacht, verfassungsrechtlich bedenklich, teilweise inhaltlich unsinnig und politisch verunglückt.“

Die SPD verwehrt sich dagegen, die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz zu vergleichen. „Wie wär es mit einer Stunde Geschichtsunterricht?“, twittert die SPD Braunschweig.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte gegenüber „ntv“:

Natürlich kam es sehr spät, natürlich ist es hektisch gewesen auf den letzten Metern, trotzdem muss man sagen: Es ist jetzt wirklich eine echte gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen.“

So gebe es eine „klare Befristung“ und die Maßnahmen müssten auch begründet werden.

Seitens der FDP heißt es:


Der FDP-Abgeordnete Alexander Müller gab eine Persönliche Erklärung nach Maßgaben der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ab. Nach seiner Auffassung weist der Gesetzentwurf „erhebliche Mängel“ auf. „Dieser Gesetzentwurf ist insgesamt ein Freibrief für die Exekutive und eine Selbstentmachtung des Parlaments, der nicht hingenommen werden darf.“

Auch der Linken-Abgeordnete Gregor Gysi stellte eindeutig klar:


Ebenso kommt von der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen laut Twitter ein klares „Nein“ zum Gesetzentwurf der Regierung.

Von der Fraktion heißt es:


Der AfD-Abgeordnete Stephan Protschka twitterte:

 

Kritiker ziehen Vergleiche mit NS-Zeit

Kritiker vergleichen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten des Dritten Reiches, mit dem der Grundstein der Diktatur im Jahr 1933 gelegt wurde. Der Bestsellerautor und Finanzexperte Markus Krall sieht ebenfalls Parallelen. Auf Twitter schreibt er:

Auch die Frage, ob eine Gesetzesänderung überhaupt notwendig und die epidemische Lage nationaler Tragweite weiterhin gerechtfertigt ist, muss von den Abgeordneten beurteilt werden. Wirft man ein Blick in das DIVI-Register, das Auskunft über die aktuelle Belegung der Intensivpatienten gibt, kann zumindest eine befürchtete exponentielle Steigerung der als COVID-19-Patienten eingestuften Fälle nicht abgelesen werden.

DIVI-Intensivbettenregister am 17.11.2020. Foto: Screenshot DIVI

Aktuell (Stand 17. November) werden deutschlandweit 3.516 Patienten als COVID-19-Fälle auf Intensivstationen behandelt (siehe orange Linie am unteren Rand der Abbildung), insgesamt 6.502 Intensivbetten sind noch frei. Laut DIVI-Register kann innerhalb von sieben Tagen eine zusätzliche Notfallreserve von weiteren 12.079 Intensivbetten in Deutschland beschaffen werden.

Abgestimmt wird nicht nur über die Gesetzesänderung, sondern auch über fünf Anträge der AfD sowie jeweils einen Antrag der FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen.

Das Kurzprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses kann hier eingesehen werden.

Hier geht es zum Gesetzentwurf, der Stellungnahme des Bundesrates (ab Seite 36) und der Gegenäußerung der Bundesregierung (ab Seite 49) – Vorabfassung.

Änderungsanträge eins bis sieben der Fraktionen CDU/CSU und SPD, eingegangen beim Gesundheitsausschuss am 11.11.2020.

(Mit Material von dpa/afp/dts)



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