„Nicht rechtssicher“: Ländermehrheit verzichtet auf 2G, 3G und Maskenpflicht

Allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, 2G- und 3G-Regeln: Ab Sonntag laufen die meisten Corona-Beschränkungen aus. Eine Verlängerung der Maßnahmen ist in sogenannten Hotspot-Regionen möglich. Die meisten Bundesländer wollen allerdings nicht davon Gebrauch machen.
Zum 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.
Zum 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.Foto: Daniel Karmann/dpa
Epoch Times29. März 2022


Immer mehr Bundesländer stecken ihren Kurs für die Zeit nach Auslaufen der Übergangszeit für Coronaregeln nach dem 2. April ab. In Hamburg bekräftigte der Senat am Dienstag seine Absicht, durch Nutzung der sogenannten Hotspot-Regelung zunächst bis Ende April weiterhin auf erweitere Corona-Beschränkungen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen zu setzen. Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Anwendung der Regel dagegen nicht in Betracht.

In Hamburg wird die Bürgerschaft am Mittwoch über den Vorschlag des Senats beraten. Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspot-Regelung nur durch Landtagsbeschlüsse möglich. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits am vergangenen Donnerstag angesichts erheblicher Infektionszahlen das gesamte Bundesland zum Hotspot. Hamburg will nun folgen.

Diese Länder wollen Hotspot-Regel nicht anwenden

Die baden-württembergische Landesregierung wird dagegen auf eine Anwendung der Hotspot-Regel verzichten. Sie werde „nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt“, teilten die beiden Regierungsparteien Grüne und CDU am Donnerstag nach einer Sitzung ihres gemeinsamen Koalitionsausschusses in Stuttgart mit.

Die bayerische Landesregierung teilte mit, die Hotspot-Regelung sei nach ihrer Überzeugung „nicht rechtssicher anwendbar“. In Bayern würden daher lediglich Basismaßnahmen genutzt.

Auch die Landesregierungen von Sachsen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg entschieden am Dienstag, sich auf die im Infektionsschutzgesetz geregelten Basismaßnahmen zu beschränken.

Hessen hatte dies bereits am Montag getan. Eine Aktivierung von Hotspot-Regelungen stand den entsprechenden Mitteilungen zufolge jeweils nicht zur Diskussion. Die Regierungen riefen Bürger zugleich dazu auf, freiwillig in Innenbereichen Masken zu tragen.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Kiel, die Coronalage sei für das landeseigene Krankenhaussystem teils herausfordernd, aber insgesamt „beherrschbar“. Die Kieler Landesregierung empfahl laut Günther zugleich, Masken etwa in Menschenansammlungen weiterzutragen. Wer dies tue, solle auch „mit Respekt“ behandelt werden.

Auch Niedersachsen plante nach Angaben von Landessozialministerin Daniela Behrens (SPD) keine Anwendung der Hotspot-Regel. Ab Samstag gälten die Basisvorgaben des Infektionschutzgesetzes, sagte sie in Hannover. Für Nordrhein-Westfalen sprach sich der Vizeministerpräsident Joachim Stamp (FDP) gegen die Nutzung der Hotspot-Regel aus. Es bestehe dafür „keine Notwendigkeit“, sagte der Landesfamilienminister der „Rheinischen Post“.

Antrag auf Verlängerung der Maßnahmen gescheitert

Am Montag waren Baden-Württemberg sowie einige andere Länder mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Maßnahmen per Antrag auf einer Gesundheitsministerkonferenz noch um weitere vier Wochen zu verlängern. Laut einer kürzlich in Kraft getretenen Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen diese am 2. April endgültig auslaufen.

Strengere Regeln wie eine allgemeinere Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregelungen nach dem 2G- und 3G-Prinzip sind in sogenannten Hotspot-Regionen zulässig. Notwendig dafür ist ein entsprechender Landtagsbeschluss. (afp/dl)



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