NRW-CDU verlangt Verbot von Kinder-Sexpuppen – Deutscher Zoll hat keine Handhabe

Die NRW-Unionsfraktion fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen Produktion, Vertrieb und Besitz von Kinder-Sexpuppen vorgehen.
Titelbild
Verkehrsschild Zoll, Douane.Foto: iStock
Epoch Times21. Juli 2020

Das berichtet die „Bild“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag der Fraktion. Darin heißt es: „Mangels entsprechender gesetzlicher Schranken hat der deutsche Zoll keine Handhabe, um die Einfuhr dieses abstoßenden und verstörenden Befriedigungszubehörs zu stoppen. So bleibt lebensnahes Missbrauchsmaterial frei verfügbar, das Hemmschwellen senkt und das Einüben von Missbrauchshandlungen an Kindern und Jugendlichen ermöglicht, vermutlich sogar befördert.“

Und weiter: „Die Einfuhr, der Handel, die Produktion sowie der Verkauf solcher widerlicher Kinder-Sexpuppen müssen daher so schnell wie möglich verboten und der Besitz bestraft werden. Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden.“

Der Landtag beauftragt mit diesem Vorstoß die Düsseldorfer Landesregierung, „schnellstmöglich mittels einer Bundesratsinitiative auf ein Verbot der Einfuhr, des Handels, der Produktion und des Verkaufs von Kinder-Sexpuppen hinzuwirken sowie ihren Besitz unter Strafe zu stellen“. Außerdem soll sich Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine „europaweite Ächtung“ einsetzen.

Ein Schritt, der für Christina Schulze Föcking, CDU-Sprecherin der Kinderschutzkommission im NRW-Landtag, längst überfällig ist: „Durch den Verkauf von Kinder-Sexpuppen wird der Missbrauch verharmlost. Wir müssen hier einen Riegel vorschieben“, sagte sie der „Bild“. Und weiter: „Sexpuppen, die bewusst kleinen Kindern nachempfunden sind, müssen verboten werden.“ Wer so etwas kaufe, sei „pervers“.

Das sieht auch die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angela Erwin, so: „Die CDU steht für Null-Toleranz bei Kindesmissbrauch. Daher ist es für uns konsequent und folgerichtig, dass Besitz und Handel mit diesen widerwärtigen Kinder-Sexpuppen verboten werden.“ Entscheidend seien gleichzeitig auch die strafrechtlichen Konsequenzen, mit denen die Verstöße zukünftig geahndet werden sollen. „Der Kampf gegen Kindesmissbrauch kann nur gelingen, wenn er ganzheitlich erfolgt. Solche abscheulichen Kinderattrappen leisten Missbrauchshandlungen weiteren Vorschub, indem sie die Hemmschwellen der Täter senken. Das können wir nicht tolerieren.“

Kinder-Sexpuppen sind beispielsweise –  mit den richtigen Suchbegriffen – auch bei Amazon zu finden. Gegenüber „Bild“ hat Amazon bestätigt, dass der Verkauf derartiger Puppen gegen die hauseigenen Richtlinien verstoße. Die Verkaufspartner müssten sich an die Verkaufsbedingungen halten. „Erlangen wir Kenntnis über einen Verstoß, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, die die Schließung des Kontos beinhalten können“, heißt es in einer Erklärung. Das Problem sei folgendes: Sobald ein Händler-Konto geschlossen wird, eröffnen die Unternehmen ein neues. (dts/sua)



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