„NSU 2.0“-Drohbriefe: Rücktritt von Hessens Polizeipräsident Münch nur ein „Bauernopfer“?
Hat ausgerechnet das schwarz-grüne Hessen ein schwerwiegendes Rechtsextremismus-Problem in den eigenen Reihen? Am Dienstag (14.7.) hat Hessens Polizeipräsident Udo Münch um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gebeten, Innenminister Peter Beuth habe das Gesuch angenommen.
Grund für den Entschluss ist der Umstand, dass Drohbriefe rechtsextremistischen Inhalts, die an Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geschickt wurden und mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren, einen engen Zusammenhang mit Abfragen von hessischen Polizeicomputern haben könnten.
Bereits mehrfach Rechtsextremismus-Skandale
Wie die „Hessenschau“ berichtet, wollte Münch auf diese Weise die Verantwortung dafür übernehmen, dass Hessens Innenminister Peter Beuth – wie dieser selbst behauptet hat – erst in der Vorwoche über bereits vor Monaten erlangte Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Drohbriefen informiert worden sein will.
In den vergangenen Monaten sollen die Berliner Kabarettistin Idil Baydar, die Frankfurter NSU-Opferanwältin Seda Basay-Yildiz und die Politikerin der Linkspartei, Janine Wissler, zum Teil mehrfach Morddrohungen erhalten haben. Diese waren jeweils mit „NSU 2.0“ unterfertigt und sollten offenbar den Eindruck erwecken, dass sich eine neue Generation der 2011 aufgeflogenen Terrorzelle gebildet hätte, die in den 2000er Jahren in ganz Deutschland neun willkürlich ausgewählte Personen aus der Einwanderercommunity und eine deutsche Polizeibeamtin ermordet hatte.
Was die Angelegenheit für Hessens Innenminister besonders brisant macht, ist nicht nur der Umstand, dass es in dem Bundesland in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Skandale rund um dubiose Verwicklungen hessischer Sicherheitsbeamter im Vorfeld schwerer rechtsextremistischer Straftaten gegeben hatte.
Beispiele dafür ist die Affäre um dem früheren Verfassungsschützer Andreas Temme, der 2006 zum selben Zeitpunkt in einem Internetcafé gechattet haben soll, als im Nebenraum einer der NSU-Morde stattgefunden hatte.
Zuletzt war auch enthüllt worden, dass Hessens Verfassungsschutz Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, schon seit längerer Zeit als potenziell gewalttätiger Rechtsextremist bekannt war.
Soll Münch sich opfern, um Beuth zu schützen?
Das Pikante an der nunmehrigen Serie an Drohbriefen ist, dass offenbar in nahem zeitlichem Umfeld der ersten Zustellungen Datenabfragen von Computern aus Polizeirevieren in Frankfurt am Main und in Wiesbaden über die Adressaten getätigt wurden.
Bis dato konnte noch nicht ermittelt werden, wer auf die Daten zugegriffen hatte und welche sachliche Rechtfertigung es für die Abfragen gegeben hatte. Der Umstand, dass kein Aktenvorgang existiert, der den Zugriff auf die Daten als naheliegend erscheinen ließ, und die zeitliche Nähe zu den Drohungen ließen den Verdacht aufkommen, dass deren Urheber Zugang zu Dienstcomputern der hessischen Polizei haben.
Ursprünglich hatte Minister Beuth das Landeskriminalamt (LKA) dafür verantwortlich gemacht, dass die Information über den Zugriff auf Wisslers Daten, die seit März bekannt war, nicht schon damals erhalten habe. Das LKA konnte diese Darstellung widerlegen. Beuth beharrte darauf, vom LKA in der sensiblen Sache nicht im gebotenen Maße auf dem Laufenden gehalten zu werden.
In dieser Lage habe sich Münch „geopfert“, um Druck von seinem Dienstherren zu nehmen, mutmaßt Günter Rudolph, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, in einem Interview mit „Cicero“:
Herr Münch ist ein enger Vertrauter von Herrn Beuth, mit dem er über viele Jahre zusammengearbeitet hat. Dass ausgerechnet er den Innenminister nicht informiert haben soll, bezweifeln wir. Das riecht alles sehr danach, dass es sich um ein Bauernopfer handelt. Herr Beuth soll offensichtlich geschützt werden.“
Polizei und Verfassungsschutz in Hessen kommen nicht zur Ruhe
Der Minister hatte zuvor erklärt, Münch habe die Information über die Abfrage unterschätzt, vergessen oder ignoriert. Rudolph hingegen verweist darauf, dass beide im gleichen Haus residieren und ein langes Arbeitsverhältnis miteinander gepflegt hätten. Es sei „extrem ungewöhnlich“, wenn ausgerechnet in einer so wichtigen Angelegenheit keine Kommunikation zwischen beiden stattfände. Zumal die Drohungen an Anwältin Basay-Yildiz auch Thema im Landtag gewesen wären.
Derzeit werde nicht jede Datenabfrage von hessischen Polizeicomputern vom System kontrolliert, sondern nur jede 200., erklärt Rudolph weiter. Zudem sei es üblich, dass sich in hessischen Polizeidienststellen „das halbe Revier mit einer einzigen Kennung einloggt“, sodass einzelne Schritte niemandem konkret zugeordnet werden könnten.
Bis dato seien missbräuchliche Abfragen aus zwei Revieren bekannt, es sei ungewiss, was noch im Verborgenen liege. Statt der Sache auf den Grund zu gehen, so der SPD-Politiker, hetze der Innenminister seine Behörden gegeneinander auf und schaffe sich ohne Not Gegner im LKA.
Auf die Frage, ob er im Zusammenhang mit den Abfragen von Vertuschungsabsichten Münchs oder des LKAs ausgehe, erklärt Rudolph: „Vielleicht haben sie versucht, das Problem mit Rechtsextremen im Polizeidienst öffentlich nicht so groß erscheinen zu lassen. Es gab ja in Hessen inzwischen genug Fälle, in denen durch die internen Ermittlungen der Polizei Beamten identifiziert wurden, die im rechtsextremen Bereich unterwegs waren. Da gab es eine WhatsApp-Gruppe, in der Polizeibeamte rechtsextreme Bilder und Parolen ausgetauscht haben. Da wurde ausgerechnet am Holocaust-Gedenktag die deutsche Flagge vor einer Polizeidienststelle auf dem Kopf stehend gehisst, wie das die Reichsbürger machen. Irgendwann entsteht aus der Summe der einzelnen Vorkommnisse eben ein hässliches Bild.“
Rudolph hält reale Existenz eines „NSU 2.0“ für denkbar
Es sei davon auszugehen, dass eine „Kultur des Wegschauens“ bestehe. Dass es tatsächlich eine neue NSU-Zelle gibt, hält Rudolph nicht für ausgeschlossen. Der NSU habe zu keiner Zeit nur aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bestanden. Es habe unbestreitbar ein Netzwerk von Unterstützern gegeben – „und diese Unterstützer sind vermutlich immer noch aktiv, ja“.
Einwandererverbände fordern bereits seit langem, die Sperre, die der hessische Verfassungsschutz bezüglich der NSU-Akten verfügt habe, aufzuheben. Die ursprünglich auf 120 Jahre festgesetzte Frist war später auf 30 Jahre reduziert worden. CDU und Grüne hätten – so Rudolph – jedoch eine unmittelbare Freigabe bislang verhindert.
Seit zwei Jahren ermittelt eine 60-köpfige Sonderkommission in Sachen „NSU 2.0“, erst in der Vorwoche wurde mit Hanspeter Mener auch ein Sonderermittler eingesetzt. Hessens Innenministerium will nun allen Polizeibeamten kurzfristig neue IT-Zugangsdaten zukommen lassen und droht „ernste Konsequenzen“ für den Fall ihrer Weitergabe an.
Die zum Abfragezeitpunkt eingeloggten Polizeibeamten bestreiten, mit den Abfragen etwas zu tun zu haben, räumen jedoch ein, dass Zugangsdaten von einer Vielzahl an Personen benutzt würden. In den Ermittlungen werden sie als Zeugen geführt, nicht als Beschuldigte.
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