NSU-Prozess: Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt – Wohlleben zu zehn Jahren

Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund ist die Hauptangeklagte Beate Z. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Epoch Times11. Juli 2018

Beate Zschäpe ist als Mittäterin an den Morden und Gewalttaten des rechtsextremen NSU zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München verhängte am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe gegen die 43-Jährige. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer verurteilte das Gericht Zschäpe wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung. Vier als NSU-Helfer mitangeklagte Männer erhielten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl folgte mit seinem Strafmaß für Zschäpe am Ende des Mammutprozesses der Forderung der Bundesanwaltschaft. Götzl folgte damit insbesondere auch der juristisch umstrittenen Sichtweise der Anklage, dass Zschäpe als Mittäterin an den zehn dem NSU zugerechneten Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen zu verurteilen war, obwohl sie an keinem der Tatorte der Morde und Anschläge anwesend gewesen sein soll.

Zehn Jahre Haft für NSU-Helfer Wohlleben

Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist im Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München blieb damit am Mittwoch hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück, die für den als NSU-Helfer Angeklagten zwölf Jahre gefordert hatte.

Der ebenfalls als Helfer angeklagte André Eminger wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Carsten S. erhielt drei Jahre Jugendhaft.

Holger G. als NSU-Helfer zu drei Jahren Haft verurteilt

Der vierte Mitangeklagte Holger G. ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach G. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig.

G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von „unter zwei Jahren“ plädiert. (afp/dpa)



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