Nur 34 Zurückweisungen an deutsch-österreichischer Grenze – Der Linken ist das immer noch zuviel

Der Bundestagsfraktion der Linken sind, nach eigenem Bekunden, alle Zurückweisungen an der deutschen Grenze nicht recht. Sie würden europäischem Recht widersprechen.
Titelbild
Österreichischer GrenzübergangFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. November 2019

Nur 34 Migranten sind seit August 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze abgewiesen und nach Griechenland zurückgeschickt worden. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Montagsausgabe) berichtet. Normalerweise muss Deutschland genau prüfen, welcher EU-Staat für den Asylantrag, eines vorgeblichen Flüchtlings, zuständig ist.

Ein bilaterales Abkommen mit Griechenland erlaubt es Deutschland indes, neu angekommene Migranten binnen Stunden zurückzuschicken, wenn bei der Grenzkontrolle festgestellt wird, dass sie bereits in Griechenland Asyl beantragt haben. Nach Spanien, mit dem es ein vergleichbares Abkommen gibt, wurden in den vergangenen 14 Monaten zwei Personen zurückgeschickt.

Aus Sicht der Linksfraktion widersprechen die Zurückweisungen dem Europarecht: Es sei „nicht akzeptabel“, dass das Innenministerium weiterhin so tue, als seien die Deals mit Griechenland und Spanien zweifelsfrei mit Europarecht vereinbar, sagte die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke. Sie verweist etwa auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München, wonach ein nach Griechenland abgeschobener Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden musste.

„Überhaupt nicht zulässig“ seien diese Zurückweisungen schon deshalb, so Jelpke, weil dem Innenministerium nach eigenen Angaben „keine belastbaren Erkenntnisse“ vorlägen, ob die Betroffenen in Griechenland ihr Asylverfahren weiter betreiben dürfen. Das Innenministerium dagegen sieht in den Abkommen „ein klares Signal gegen die Akzeptanz von ungesteuerter illegaler Sekundärmigration“. Eine entsprechende Vereinbarung mit Italien ist noch nicht in Kraft, obwohl Seehofer sie im September 2018 im Bundestag als „abgeschlossen“ bezeichnete.

Als Erklärung verweist die Bundesregierung auf „interne Prozesse des italienischen Innenministeriums“. Am Sonntag hat das deutsche NGO-Schiff Alan Kurdi in Süditalien angelegt, 88 Migranten sind von Bord gegangen. Deutschland und Frankreich wollen 60 von ihnen aufnehmen, Portugal fünf, Irland zwei. Das Schiff war nach Angaben der Besatzung von der libyschen Küstenwache bedroht worden.

Unterdessen hat ein italienischer Frachter am Wochenende weitere 151 Migranten vor der libyschen Küste aufgenommen und nach Sizilien gebracht. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR geht davon aus, dass mehr Migranten in Afrika auf dem Weg zur Mittelmeerküste sterben als bei der Überfahrt selbst. Das sagte UNHCR-Experte Vincent Cochetel der „Süddeutschen Zeitung“. In diesem Jahr seien etwa 1.000 Menschen im Mittelmeer ertrunken. (dts)



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