Wanderwitz: Grundrente behebt „Gerechtigkeitsdefizit“ insbesondere für weibliche Ost-Rentner
Der neue Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Grundrente begrüßt. „Rund 1,3 Millionen Bezieher kleinerer Renten erhalten ab 2021 einen Aufschlag. Hiervon werden vor allem auch Frauen profitieren, die im Osten längere Beitragszeiten haben, aber oft in ihren Berufen schlechter bezahlt waren“, sagte Wanderwitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).
Insbesondere für die neuen Länder sei es „gut“, dass diese Rente umgesetzt werde, so Wanderwitz. „Die Lebensarbeitsleistung der Betroffenen wird damit endlich besser gewürdigt und ein großes Gerechtigkeitsdefizit behoben.“
Kritiker: Weder Finanzierung noch Höhe der Grundrente zu Ende gedacht
Der Unions-Abgeordnete Christoph Ploß (CDU) äußerte sich dagegen skeptisch zur Grundrente. „Eine Grundrente ohne solide Gegenfinanzierung darf es nicht geben“, sagte Ploß. „Die CDU muss im Sinne der Generationengerechtigkeit darauf bestehen, dass die Zusagen der SPD-Minister zur nachhaltigen Finanzierung der Grundrente eingehalten werden. Das ist derzeit noch nicht gegeben.“
Kritik kam auch von Linken-Chefin Katja Kipping. „Die Union hat die Schutzfunktion der Grundrente enorm geschliffen. Vom ursprünglichen Grundrenten-Konzept ist nur noch ein Schatten seiner selbst übrig“, sagte sie. Kipping regte eine „grundlegende Reform des staatlichen Rentensystems und eine armutsfeste Lohnpolitik“ an.
Konkret forderte die Linken-Politikerin eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro im Monat, eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und einen Mindestlohn von zwölf Euro.
Zuschlag in Höhe von bis zu 404,86 Euro
Nach zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung die Grundrente auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Im Kern sieht dieser vor, dass ab 2021 Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, einen Zuschlag erhalten.
Die Grundrente in voller Höhe richtet sich an Alleinstehende mit einem Einkommen bis 1.250 Euro und Paare mit einem gemeinsamen Einkommen bis 1.950 Euro. Bei Einkommen, welche die Grenze übersteigen, sollen Abzüge vorgenommen werden. Der Zuschlag zur Rente beträgt im Höchstfall 404,86 Euro brutto.
Nach Abzug der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben maximal 360,73 Euro netto. Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Stattdessen ist eine automatische Einkommensprüfung durch die zuständigen Finanzämter geplant.
Die Grundrente soll durch Steuermittel finanziert werden. Nach aktuellen Planungen sind Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer dafür vorgesehen. Diese gibt es allerdings bisher noch nicht, die Verhandlungen dazu laufen aktuell. (dts/al)
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