Kindesmissbrauch in Sachsen oder nur ein Sorgerechtsstreit?

In Deutschland kommen immer mehr Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern ans Tageslicht. Ein aktuelles Beispiel aus Sachsen.
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Am Amtsgericht in Auerbach fand die Verhandlung am 30. Januar 2019 statt.Foto: Epoch Times
Epoch Times3. Februar 2019

War es Kindesmissbrauch oder „nur“ ein Sorgerechtsstreit? Oder sogar ein Fall der „Kinderklau-Mafia“? Das Amtsgericht Auerbach im sächsischen Vogtland hat es derzeit nicht leicht, zu einem Urteil zu finden.

Zur gleichen Zeit gab es beunruhigende Nachrichten in der Presse aus NRW, wo über einen Zeitraum von zehn Jahren im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe mindestens 23 Kinder sexuell missbraucht worden. Die Ermittler gehen von mehr als 1000 Einzeltaten aus, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Mittwoch, 30. Januar, in Detmold mitteilten. Drei Männer im Alter von 56, 48 und 33 Jahren sitzen in Untersuchungshaft.

Ebenfalls am 30. Januar 2019 fand ein Gerichtstermin im Amtsgericht Auerbach in einem Sorgerechtsverfahren gegen Frau Schmidt statt. Mit einem Urteil wird in etwa zwei Wochen gerechnet. Die Geschichte hat einen langen Hintergrund.

Ein erster kleiner Eindruck: In der etwa zweistündigen Verhandlung stellt eine Gutachterin fest, dass sexuelle Handlungen normal bei 3-Jährigen seien, aber das Kind müsse es irgendwo gesehen haben, so konkret und deutlich wie er Analverkehr beschreibt. Derzeit lebt das Kind beim leiblichen Vater, obwohl die Mutter eine Anzeige gegen ihn wegen sexuellem Missbrauch und körperlicher Gewalt an seinem Sohn erstattete.

Inobhutnahme des Jungen

„Popo toll, Papa auweh macht“ – wenn ein Zweijähriger so etwas erklärt und andere sexuelle Äußerungen macht, die nicht von zu Hause stammen können, wird jede Mutter aufmerksam. So auch Frau Schmidt im Sächsischen Vogtland, deren Sohn nach einem Besuch bei seinem leiblichen Vater völlig verwandelt war. Anzumerken ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht hatte. Ihr Zweijähriger wehrte sich gegen alles, wurde aggressiv und zeigte ein völlig verändertes Verhalten als zuvor.

Die Mutter teilte dem Kindergarten schriftlich mit, dass ihr Sohn nicht von seinem leiblichen Vater abgeholt werden dürfe – doch befreundete Eltern erklärten vor Zeugen, dass der Vater weiterhin in der Kita gesehen wurde. Frau Schmidt entschließt sich im Februar 2018 zu einer Anzeige gegen den leiblichen Vater wegen sexuellem Missbrauch und körperlicher Gewalt an seinem Sohn.

Wenig später geschehen seltsame Dinge: Nach ihrer Beschwerde erhält sie Hausverbot in allen Kindergärten und sämtlichen Gebäuden des Trägers, nicht nur in dem, in den ihr Sohn geht, beziehungsweise ging.

Ein pensionierter Polizist, der mit der Mutter gesprochen hat, berichtete der Epoch Times die folgenden Ereignisse: „Bei einem Termin in der zuständigen Kinderpsychiatrie Rodewisch eskalierte die Lage. Dieser Termin war geplant, ihr Kind angemeldet. Sie wartete sechs Monate auf diese Hilfe, da der Sohn ein derart verändertes Verhalten zeigte. Bei diesem Termin sollte der Sohn ohne Aufnahmegespräch in der Einrichtung verbleiben. Die Mutter gab ihren Sohn nicht aus der Hand und verließ die Einrichtung wieder. Dabei wurde vonseiten der Angestellten massiv versucht, sie am Weggehen zu hindern. Nur durch einen glücklichen Zufall konnten alle drei das Gelände wieder verlassen, sie nahm ihren Sohn wieder mit. Sie fuhr, zwecks Erstattung einer Anzeige gegen die eben versuchte Freiheitsberaubung, in das nächstgelegene Polizeirevier Auerbach. In der Polizei entwickelte sich die Situation so, dass ihr das Kind mit Gewalt weggenommen wurde und sie in einem Raum unter Bewachung von fünf Polizeibeamten festgehalten wurde. Später wurde ihr eröffnet, dass vonseiten des Jugendamtes der Mutter ihr Sohn entzogen werden sollte. Davon wusste die Mutter allerdings nichts, sie wurde zu diesem Fall auch nie angehört. Woher diese Anordnung kam, wusste sie anfangs auch nicht.“

Anwälte zierten sich, den Fall zu übernehmen

Auf der Suche nach einem Anwalt erhielt sie in der folgenden Zeit eine Absage nach der anderen. Einige Anwälte sagten erst zu und dann schnell wieder ab. Erst der achte Anwalt, dem sie ihre Geschichte berichtete, erklärte sich tatsächlich bereit, den Fall zu vertreten. Ihre ursprüngliche Anzeige gegen den leiblichen Vater verläuft immer wieder im Sande, stattdessen wird sie selbst mehrfach angezeigt. Der pensionierter Polizist kommentiert: „Dem Ermittler wird gesagt, bis zu welcher Ebene er arbeiten darf. Solche Fälle will man lieber vom Tisch haben, daher wird geschaut, wer denn eigentlich zuständig wäre. Die reicht man weiter. Einige Kriminalisten wollen tatsächlich ermitteln und dürfen es nicht.“ Derzeit liegt die Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, nach letzten Meldungen wurde sie eingestellt.

Nachdem sie mithilfe von Freunden eine Facebookseite eingerichtet hat, um ihren Sohn wiederzufinden, lernt sie andere Betroffene kennen, denen Ähnliches geschieht oder geschah. Nach Angaben der Crying-Piranhas wurden 2015 in Deutschland über 48.000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen, zehn Jahre zuvor lag die Zahl bei 26.000. Crying-Piranhas ist eine Initiative gegen Kinderklau und schreibt: „Die Väter werden oft als gefährlich, aggressiv und schädlich dargestellt, die Mütter als psychisch krank. Viele Kinder werden zwangspsychiatrisiert… zugeteilte Familienhilfen werden von Trägern bezahlt, welche selbst Heime betreiben und alle möglichen Maßnahmen anbieten. Familiengerichtliche Gutachten haben eine katastrophale Qualität… Gerichtsverfahren sind nicht öffentlich, damit es keine Zeugen gibt… Es wird schon lange von einer Kinderklau-Mafia gesprochen.“

Die Mütter kämpfen für ihre Kinder gegen ein Dickicht von Sachbearbeitern im Jugendamt, Anwälten, Ärzten, Polizei, Verfahrensbeiständen, Psychiatrie, Umgangsbetreuern und Gutachtern. Frau Schmidt erfährt immerhin, dass ihr Sohn nun beim Vater lebt. Sie erhält sogenannte beschützte Umgänge. Umgangsbetreuer beobachten und begleiten das Kind, während dieses stundenweise beim jeweils anderen Elternteil ist. Zu den Treffen zwischen Frau Schmidt und ihrem Sohn steht in den Protokollen nicht viel davon, dass er sich an seine Mutter klammert, sie nicht loslassen will und immer wieder sagt, dass er zu seiner Mutter möchte. Derzeit lebt er beim Vater.

„Gerichte entscheiden nach Aktenlage“, erklärt der pensionierte Polizist der Epoch Times. Und weiter: „Im Gespräch mit Frau Schmidt, die später die Einsicht in die Aktenlage über ihren Anwalt bekommen hat, wurde ihr klar, dass nicht das aufgeschrieben wurde, was tatsächlich bei den Umgangsterminen stattgefunden hat. Die Ereignisse wurden so dargestellt, dass sie gegen sie verwendet werden könnten. Sie vermutet, dass gezielt auf eine Kindesentziehung hingearbeitet wird.“ (ks/ma)

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