Tübingens OB Palmer: Gewaltbereite Migranten müssen raus aus den Städten

Tübingens OB erklärt, dass im Umgang mit gewaltbereiten Migranten nicht mehr abgewartet und analysiert werden kann. Sie müssten raus aus den Städten, nur Sachleistungen erhalten und in Einrichtungen mit ausreichend Sicherheitspersonal in Schach gehalten werden.
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Migranten am Bahnhof.Foto: ELVIS BARUKCIC/AFP/Getty Images
Epoch Times29. Oktober 2018

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) äußert sich in einem Facebook-Beitrag und einem Gastartikel in der „FAZ“ zu der Gruppenvergewaltigung in Freiburg.

Der Beitrag bei Facebook beginnt mit den Worten: „Keine Pauschalurteile“. Dann heißt es: „Nein. Die meisten Flüchtlinge sind keine Straftäter. Aber unter ihnen gibt es eine Gruppe, die dafür verantwortlich ist, dass bei Tötungsdelikten und schweren Sexualstraftaten Flüchtlinge 7-10-fach häufiger als Tatverdächtige auftreten.“

Palmer macht deutlich, dass es auch in Freiburg wieder um junge Männer geht, die polizeibekannt waren. „Wie bei Susanna in Mainz. Wie beim Überfall in Frankfurt/Oder und wie in Chemnitz. Das ist ein Muster, das man klar erkennen und erklären kann. Und so gab es das eben vorher nicht“, erklärt Palmer. Er schreibt in seinem Beitrag auch: „Wir müssen da nichts mehr abwarten und analysieren. Die Fakten liegen klar zu Tage.“

Die Schuld an den Gewaltvorfällen trägt der Staat

Der Grund für diese Vorfälle erklärt der OB, sei unser Staat. „Wir lassen diese jungen Männer ohne Arbeit und klare Ansage aus einer patriarchalen Welt direkt in unsere liberalen Städte fallen“, führt der Grünen-Politiker aus.

Er fordert einen doppelten Spurwechsel: „Bleiberecht für die Anständigen, egal woher sie gekommen sind, wenn sie einer Arbeit nachgehen und unsere Werte achten. Es muss sich lohnen, sich anzustrengen“.

Aber denjenigen, die immer wieder mit der Polizei in Konflikt geraten würden, müsste man die Bewegungsfreiheit nehmen. Denn die sofortige Abschiebung funktioniere in unserem Rechtsstaat nicht, so der Oberbürgermeister. Und für eine Haftstrafe würde es erst reichen, „wenn das Schlimmste schon passiert ist“.

Daher müssten die gewaltbereiten „Flüchtlinge“ raus aus den Städten und sollten nur noch Sachleistungen erhalten und in Einrichtungen mit ausreichend Sicherheitspersonal in Schach gehalten werden, ist Palmer der Meinung.

Je länger wir zuschauen und immer weitere vermeidbare Opfer hinnehmen, um so stärker wird die AfD, um so mehr verliert das Asylrecht an Akzeptanz. Mein Mitgefühl gilt der jungen Frau, die diese Nacht ihr Leben lang plagen wird,“ so Palmer.

Dann geht der Politiker auf das Thema Instrumentalisierung von Opfern ein: „Politische Forderungen an solche Missstände zu knüpfen instrumentalisiert nicht die Opfer. Wer ein Ende der Kohle fordert, weil der Hambacher Forst fallen soll, tut nichts anderes.“

Die Politik müsste Probleme erkennen und Lösungen vorschlagen, so der OB abschließend. „Mein Vorschlag lautet: Doppelter Spurwechsel.“

Doch wie könnte ein doppelter Spurwechsel konkret realisiert werden? Darauf gehen Palmer und Richard Arnold als Gastautoren in der „FAZ“ ein. Der Spurwechsel ins Bleiberecht müsste mit einem Stichtag versehen werden, schreiben sie dort. Es ginge dabei um eine Altfallregelung. Es dürfe kein Anreiz für eine weitere Zuwanderung unter Berufung auf das Asylrecht gesetzt werden.

Dafür wären all jene illegalen Einwanderer qualifiziert, die sich nichts zuschulden kommen ließen, Deutsch lernen würden und einer geregelten Arbeit nachgingen, egal aus welchem Land sie ursprünglich gekommen sind.

Kommunen könnten Antrag auf Erlass einer Wohnsitzauflage stellen

Andererseits könne eine Kommune, wenn Polizei, Ordnungsbehörden und Sozialarbeiter vor Ort Kenntnis von „Flüchtlingen“ hätten, die wiederholt eine Gewaltbereitschaft, aber keine Integrationsanstrengungen zeigen würden, einen Antrag auf Erlass einer Wohnsitzauflage stellen.

Diese Wohnsitzauflage beziehe sich dann darauf, dass sich der betreffende Migrant ab sofort in einer staatlichen Einrichtung aufhalten müsse. Das Instrument existiere bereits, es wäre also keine Gesetzesänderung nötig.

Die sicheren Landeseinrichtungen sollten nicht zu groß sein, damit die Probleme der Konzentration sich beherrschen lassen, fordert Palmer. Zudem sollten sie in entlegenen Gegenden liegen, wo keine nächtliche Anbindung an den ÖPNV existiert. Die eingewiesenen „Flüchtlinge“ können die Einrichtung zwar verlassen, aber würden dort nur Sachleistungen erhalten. Geldleistungen sollten auf das gesetzlich zulässige Minimum reduziert werden, wird in dem Artikel gefordert.

Wer die Einrichtung verlässt, wird kontrolliert und notiert

Wer die Einrichtung verlässt, soll kontrolliert und der Zeitpunkt festgehalten werden. Schon zum Essen müssten die „Flüchtlinge“ also da sein, so die Forderung. Gleichzeitig sollte in der Umgebung in den nahe gelegenen Gemeinden eine starke Polizeipräsenz etabliert werden und in der Einrichtung ein starker Sicherheitsdienst für Ordnung sorgen, so die Autoren.

In diesen sicheren Landeseinrichtungen könnten die Asylverfahren ruhig beendet und die Abschiebungen vorbereitet und durchgeführt werden ohne das Risiko, dass in diesem Zeitraum schwere Straftaten durchgeführt würden, heißt es weiter.

Aber warum nicht einfach die gewaltbereiten Migranten gleich in ein Gefängnis bringen? Eine Haft könne erst erfolgen, wenn eine schwere Straftat verübt wurde, erklären die Autoren. Die Menschen „einfach abzuschieben geht auch nicht“. Denn erst ab einer Haftstrafe von einem Jahr kann eine Abschiebung erfolgen. Und sehr häufig würde dies Jahre dauern, bis es tatsächlich gelingt. Zudem gebe es Länder wie z. B. Syrien, wohin überhaupt nicht abgeschoben wird.

Mit dem doppelten Spurwechsel, so Palmer würden friedliche Asylbewerber und gewaltbereite Straftäter getrennt. Das wäre somit das Gegenteil einer Pauschalisierung. Es wäre eine zielgenaue Reaktion, so der Politiker. (er)



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