Soli-Pläne verfassungswidrig

"Spätestens von 2020 an ist der Solidaritätszuschlag nicht mehr zu rechtfertigen und damit verfassungswidrig, er sollte dann ohne Übergangszeit abgeschafft werden", erklärt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
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SolidaritätszuschlagFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. Februar 2018

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Koalitionspläne zum Soli-Zuschlag für nicht grundgesetzkonform.

„Spätestens von 2020 an ist der Solidaritätszuschlag nicht mehr zu rechtfertigen und damit verfassungswidrig, er sollte dann ohne Übergangszeit abgeschafft werden“, sagte Papier der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Die Unterhändler von CDU/CSU und SPD planen bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 die Abschaffung des Soli für die unteren 90 Prozent der Einkommen, möchten den Zuschlag für Gutverdiener aber darüber hinaus bestehen lassen.

Grundsätzlich hält Papier eine Ergänzungsabgabe für höhere Einkommen verfassungsrechtlich für vertretbar, aber nicht in Form des Soli-Zuschlags. Dessen Grundlage falle mit dem Auslaufen der Solidarpakt-Hilfen für die ostdeutschen Länder im Jahr 2019 weg. (dts)



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