Petition: Pekings „Sicherheitsgesetz“ für Hongkong bricht internationales Recht

Epoch Times25. Januar 2021

Die chinesische Regierung breche mit der Einführung eines „Sicherheitsgesetzes“ für Hongkong internationales Recht und führe ihr Unrechtsregime auch in Hongkong ein, so lautet eine Petition von Chung Ching Kwong, die heute um 12 Uhr im Petitionsausschuss der Bundesregierung beraten wird.

Die Petentin, die mehr als 52.000 Unterstützer hat, erklärt, derartige Gesetze würden in Festland-China zur Verfolgung von religiösen Minderheiten, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Regime-Kritikern genutzt. Sie fordert den Bundestag auf, als Folge auf das von China verhängte Gesetz Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen sowie weitere Gegenmaßnahmen zu beschließen.

Dabei fordert sie die Abgeordneten auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass diese eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof einreicht, die den Verstoß Chinas gegen internationales Recht anprangert.

Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses findet unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt.

Text der Petition

Mit der Einführung eines „Sicherheitsgesetzes“ für Hongkong bricht die chinesische Regierung internationales Recht – und führt ihr Unrechtsregime auch in Hongkong ein. Ähnliche Gesetze werden in Festland-China zur Verfolgung von religiösen Minderheiten, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Regime-Kritikern genutzt.

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, als Antwort auf das Gesetz Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen sowie weitere Gegenmaßnahmen zu beschließen.

Begründung

Seit dem 30. Juni 2020 gilt in Hongkong das „Sicherheitsgesetz“, welches die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ohne Beteiligung des Hongkonger Parlaments verabschiedete. Mit diesem Schritt verstieß die KPCh gegen die Chinesisch-Britische Gemeinsame Erklärung zu Hongkong und damit gegen internationales Recht.

In Festland-China werden seit Jahrzehnten unliebsame Stimmen unter Anwendung vergleichbarer Gesetze mundtot gemacht. Etliche Menschenrechtsaktivisten wurden unter Folter zu Geständnissen gezwungen – und wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ zu Haftstrafen von oft mehr als 10 Jahren verurteilt.

Mit dem neuen Gesetz droht Ähnliches künftig auch jedem, der sich in Hongkong aufhält: Die in Festland-China gefürchtete Geheimpolizei darf nun legal in Hongkong agieren, Richter werden von Hongkongs Peking-höriger Regierung ernannt, die chinesische Führung kann sämtliche Urteile revidieren. Lebenslange Haft und einen Gerichtsprozess in Festland-China erlaubt das neue Gesetz.

Auch für Deutsche in Hongkong steigt so die Gefahr, Opfer politischer Verfolgung zu werden: Wer Hongkongs Demokratiebewegung öffentlich unterstützt hat, dem können nun „Separatismus“, „Untergrabung der Staatsgewalt“ oder „Terrorismus“ vorgeworfen werden. In der Realität bedeutet dies, dass die etwa 700 deutschen Unternehmen und circa 4.000 deutschen Einzelpersonen in Hongkong künftig nicht mehr sicher sind, wenn sie irgendwo auf der Welt Kritik an der KPCh äußern.

Der Deutsche Bundestag möge daher:

1. Einreisesperren, Vermögenseinfrierungen oder anderweitige Strafen gegen Personen verhängen, die in China internationales Recht brechen, Menschenrechtsverbrechen begehen oder als Entscheidungsträger von Banken arbeiten, welche mit den zuvor genannten Personen kooperieren;
2. die Bundesregierung auffordern, eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof einzureichen, die den Verstoß Chinas gegen internationales Recht anprangert;
3. die Bundesregierung auffordern, als Mitglied des VN-Sicherheitsrates ein Treffen nach der „Arria-Formel“ zu Hongkong einzuberufen;
4. die Bundesregierung auffordern, gegenüber den zuständigen VN-Institutionen darauf zu drängen, einen Sondergesandten zu Hongkong einzusetzen;

5. die Bundesregierung auffordern, sich für eine Absage des EU-China-Gipfels einzusetzen sowie als Grund hierfür das „Sicherheitsgesetz“ öffentlich zu nennen;
6. strengere Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter beschließen, um Missbrauch durch Hongkonger Sicherheitsbehörden vorzubeugen;
7. die Bundesregierung auffordern, in den Reise- und Sicherheitshinweisen aufgrund der Gefährdung deutscher Staatsbürger durch das „Sicherheitsgesetz“ von Reisen nach Hongkong abzuraten;
8. die Bundesregierung auffordern, das Rechtshilfe-Abkommen zwischen Deutschland und Hongkong aus dem Jahre 2006 zu kündigen;
9. die Bundesregierung auffordern, den chinesischen Botschafter in Deutschland einzubestellen, wann immer China gegen internationales Recht verstößt.

(ks)



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