Petition zum UN-Migrationspakt: Initiator und Unterstützer fordern eine Sondersitzung des Petitionsausschusses

Sondersitzung des Petitionsausschusses und ein Moratorium für die Unterzeichnung des Migrationspaktes von Initiatoren gefordert. Als Minimalziel wird ein Beschluss des Deutschen Bundestags angestrebt, in dem rechtliche Verpflichtungen für Deutschland durch einen Protokollzusatz zum Pakt definitiv ausgeschlossen werden.
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Die Westfassade des Berliner Reichstagsgebäude.Foto: iStock
Epoch Times28. November 2018

In einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD fordern Dr. Ludwig Englmeier als Initiator der vom Bundestag zugelassenen und in dessen Internetauftritt ins Netz gestellten Petition 85565, sowie Alexander Mitsch als Bundesvorsitzender der WerteUnion und Vera Lengsfeld als Mitinitiatorin der „Gemeinsamen Erklärung 2018“, gemeinsam eine Sondersitzung des Petitionsausschusses und ein Moratorium für die Unterzeichnung des Migrationspaktes. Als Minimalziel streben sie einen Beschluss des Deutschen Bundestags an, in dem rechtliche Verpflichtungen für Deutschland durch einen Protokollzusatz zum Pakt definitiv ausgeschlossen werden.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Nahles,

sehr geehrter Herr Brinkhaus,

sehr geehrter Herr Dobrindt,

nach wochenlangem Streit im Petitionsausschuss wurde am Mittwoch Mittag eine von 21 eingereichten Petitionen offiziell vom Bundestag veröffentlicht. Seitdem haben trotz erheblicher technischer Schwierigkeiten mit dem Server des Bundestags bereits deutlich mehr als die für eine öffentliche Anhörung erforderlichen 50.000 Unterstützer die Petition “Vereinte Nationen (UNO) – Global Compact for Migration” mit der Nummer 85565 unterzeichnet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, den „Globalen Pakt für sichere, reguläre und geordnete Migration“ nicht zu unterschreiben.

Nie zuvor wurde das sogenannte Quorum so schnell erreicht, was deutlich macht, wie sehr das Thema Migration und Zuwanderung die Bundesbürger bewegt. Umfragen belegen, dass die Bevölkerung eine Kehrtwende in der Einwanderungspolitik befürwortet.

Die Regierungen von immer mehr europäischen Partnerländern lehnen diesen Pakt ab. Die österreichische Regierung erklärt dazu, dass sie 17 der 23 Kapitel des Papiers nicht mittragen könne und steht auf dem Standpunkt, dass kein Menschenrecht auf Migration bestehe und auch nicht entstehen könne, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder Rechtsprechung. Österreich wird dem Pakt daher nicht beitreten, sich in der UN-Generalversammlung der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben und registrieren lassen, in der die Position der österreichischen Bundesregierung deutlich gemacht wird. In der Petition 85565 wird dasselbe Vorgehen auch für Deutschland gefordert.

Die Bundesregierung sieht das allerdings bisher anders als ihre europäischen Nachbarn und verkündet, der Pakt sei “im nationalen Interesse”. Sie meint, es würde sich in Deutschland durch den Pakt nichts ändern. Das steht allerdings ganz im Gegensatz zur Einschätzung der Grünenpolitikerin Filiz Polat, die bereits einfordert: “Die Bundesregierung muss anschließend sofort mit der Umsetzung beginnen, da nur so die Rechte von Migrantinnen und Migranten sichergestellt werden können. Die Staaten Europas und hier insbesondere Deutschland sind in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn Menschenrechte müssen für alle Menschen gelten – egal wo, egal wann und egal für wen, auch im Transit, auch in Bewegung.”

In der Tat wirft der Wortlaut des Migrationspaktes, und insbesondere die Forderung nach Diskriminierungsfreiheit beim Zugang zu Sozialleistungen, die Frage auf, inwieweit die Idee, Asylbewerbern vorwiegend Sachleistungen statt Geld zukommen zu lassen, dann aufrechterhalten werden kann. Die Passagen gegen Freiheitsentziehung bei Migranten werfen die Frage auf, ob die Praxis von Ankerzentren aufrecht erhalten werden kann. Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, wie unklar die Auswirkungen des Migrationspaktes auf die deutsche Migrationspolitik sein werden, selbst wenn man in ihm lediglich eine Verpflichtung zur Selbstverpflichtung sieht.

Wo sind die Gutachten der Ministerien, die die zu erwarteten Auswirkungen des Migrationspaktes auf die deutsche Politik und Gesellschaft beleuchten? Auf welcher Daten- und Faktenbasis soll der Bundestag entscheiden, ob durch den Migrationspakt tatsächlich positive und sicher keine negativen Auswirkungen auf Deutschland zu erwarten sind?

Ist die pauschale und undifferenzierte Aussage, “Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt” überhaupt realitätsnah?

Wo sind die Gutachten aus dem Innenministerium, die bestätigen, dass Sachleistungen und Ankerzentren weiterhin möglich sind, wenn Deutschland daran geht, die Verpflichtungen aus dem Migrationspakt in nationales Recht umzusetzen?

Das Vorsorgeprinzip gebietet, dass bei Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, und deren Folgewirkungen noch nicht vorausgesagt werden können, Skepsis geboten ist. Sprich: solange die Auswirkungen von irreversiblen Änderungen nicht ausreichend durchdacht und analysiert worden sind, darf man diese Änderungen auch nicht vornehmen.

Wir – Vera Lengsfeld, Dr. Ludwig Englmeier und Alexander Mitsch – wenden uns in diesem offenen Brief an die Abgeordneten der Fraktion von CDU/CSU und SPD im Bundestag und fordern Sie auf, keine Fakten zu schaffen, die dem Ausgang der Petition und der Diskussion im Petitionsausschuss vorgreifen würden. Wenn Sie wirklich ein Interesse daran haben, die Meinung der Bürger einzubeziehen, dann votieren Sie bitte für eine Verschiebung der Annahme und geben Sie dem Petitionsausschuss die Möglichkeit, das Anliegen dieser Petition vor der geplanten Unterzeichnung in Marrakesch oder einer Bundestagsentscheidung über den Migrationspakt zu behandeln.

Wenn Sie unserem primären Anliegen nicht nachkommen wollen, so bitten wir Sie aber in jedem Falle, dafür zu sorgen, dass Deutschland aus dem Pakt keine Verpflichtungen erwachsen. Wenn überhaupt, dann darf eine Annahme höchstens erfolgen, wenn dem Protokoll ein ins Englische übersetztes Dokument beigefügt wird, in dem Verpflichtungen abgelehnt werden und klargestellt wird, dass Deutschland den Vertrag wieder kündigen wird, wenn sich in der Zukunft herausstellen sollte, dass uns daraus doch Verpflichtungen erwachsen sind.

Ein entsprechender Text könnte folgenden Inhalt haben:

Die Bundesregierung gibt zu dem Pakt folgende Erklärung ab:

Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich, auch völkergewohnheitsrechtlich, nicht an den Pakt gebunden.

Die Bundesrepublik Deutschland schließt eine rechtliche Wirkung des Paktes auch nach nationalem Recht aus. Der Begriff der Migration wird nach der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

Dem gesamten Pakt kommt keinerlei rechtliche Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland zu. Aus ihm lassen sich insbesondere keine Rechtspositionen und rechtlichen Ansprüche, ausdrücklich auch nicht im Rahmen verwaltungsrechtlicher Ermessensentscheidungen, insbesondere des Einzelnen beziehungsweise von Gruppen und Organisationen ableiten. Er hat auch keine sonstige, etwa auch rechtliche, Bindungswirkung für staatliche Organe, insbesondere nicht im Rahmen einer Selbstbindung der Verwaltung und Gerichte. Der Begriff der Verpflichtung hat keinerlei Rechtswirkung.

Die Bundesrepublik Deutschland schützt die Meinungsfreiheit und schließt eine Einflussnahme auf diese im Sinne des Paktes aus.

Die Bundesrepublik Deutschland behält sich die Einrichtung von Sammelunterkünften auch für dem Begriff der Migration unterfallende Personen vor. Sie wird solchen Personen grundsätzlich auch keinen, insbesondere gleichberechtigten, Zugang zu ihrem Sozialsystem, ihren Ausbildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie zu dem Arbeitsmarkt gewähren.

Die Bundesrepublik Deutschland behält sich insbesondere die Ausweisung und Abschiebung auch von dem Begriff der Migration unterfallenden Personen vor.

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie den Pakt kündigen wird, wenn ein deutsches oder europäisches Gerichte eine rechtliche Wirkung des Paktes feststellt oder den Pakt in einer Entscheidungsbegründung – ausdrücklich auch im Rahmen verwaltungsrechtlicher Ermessensentscheidungen – als Grundlage der getroffenen gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt.

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie den Pakt kündigen wird, wenn sie sich durch Umfang und Kosten der Migration überfordert sieht.

Wenn der Pakt, wie von den Befürwortern immer betont wird, tatsächlich keine rechtlichen Auswirkungen hat, sollte eine solche Protokollerklärung unproblematisch sein.

Sehr geehrte Frau Nahles, sehr geehrte Herren, bitte werden Sie Ihrer Verantwortung für die Zukunft dieses Landes gerecht und verhindern Sie, dass dieser Pakt in einem so sensiblen Bereich wie der Migrationspolitik in die nationale Souveränität Deutschlands eingreift.

Mit freundlichen Grüßen

Vera Lengsfeld, Dr. Ludwig Englmeier und Alexander Mitsch



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