Polizei frustriert: Serientäter unter Asylbewerbern werden nicht sofort ausgewiesen

Straftaten können Ausweisungsgrund sein - es wird jedoch abgewartet, bis das Asylverfahren beendet ist. Die Zahl der Straftaten, die von Asylbewerbern verübt wurden, steigen. Was für die Polizeibeamten frustrierend ist: Die Kriminellen sind immer wieder dieselben.
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Polizei sichert den Bereich in der Nähe eines Supermarktes.Foto: FRANZISKA Kraufmann / AFP / Getty Images
Epoch Times26. November 2015

Mit der Zunahme der Asylbewerberzahlen ist auch die Kriminalitätsrate in Baden-Württemberg angestiegen. Insgesamt 23.4511 Straftaten sind von Januar bis Oktober 2015 begangen worden. Im selben Zeitraum des Vorjahres lag diese Zahl noch bei 13.135, berichtet die "Junge Freiheit".

In den ersten zehn Monaten des Jahres hat es im Land insgesamt 450 000 Straftaten gegeben. Gut fünf Prozent sind von einem Asylbewerber verübt worden, die Quote liegt zwischen drei- und viermal so hoch wie in der Gesamtbevölkerung, konkretisieren die Stuttgarter Nachrichten.

Unter den Delikten gab es 873 schwere Körperverletzungen, 202 Sexualdelikte, 663 Wohnungseinbrüche sowie 1.565 Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Außerdem wurden 6.451 Ladendiebstähle begangen und 4.385 Schwarzfahrer registriert.

Die üblichen Sanktionen wie Geldstrafen helfen bei Asylbewerbern nicht

Es ist eine Belastung für die Kollegen, immer wieder auf dieselben kriminellen Asylbewerber zu treffen, ohne, dass diese abgeschoben werden, sagte Seidenspinner gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. "Wir erleben, dass der eine oder andere Flüchtling recht flott Straftaten begeht". Sollte die damit einhergehende Belastung der Polizei anhalten, "werden wir das nicht mehr schaffen".

Der Polizei fällt auf, dass sie Straftätern im Asylverfahren fast machtlos gegenüber steht: Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert, dass die üblichen Sanktionen oft nicht greifen.

"Wer eine Geldstrafe bekommt, kann die nicht bezahlen." Andere Täter tauchen einfach unter, wer wiederholt auffällig wird, muss noch lange nicht fürchten, Deutschland verlassen zu müssen. 

Straftaten können Ausweisungsgrund sein – es wird gewartet, bis das Asylverfahren beendet ist

"Jemand, der Schutz sucht, sollte sich so nicht verhalten. Deshalb muß man überlegen, ob jemand, der mehrfach erhebliche Straftaten begeht, nicht sein Recht auf Asyl verwirkt. Der Gesetzgeber muß da Klarheit schaffen", so GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner.

"Wir müssen sauber trennen", ergänzte Carsten Dehner vom Innenministerium in den Stuttgarter Nachrichten. "Eine Straftat von Flüchtlingen wird von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wie jede andere auch."

Jeder Täter bekomme eine ­angemessene Strafe bis hin zur Haft – auf das Asylverfahren hat das jedoch erst einmal keine Auswirkung. "Straftaten können zwar ein Ausweisungsgrund sein, allerdings warten wir ab, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist und feststeht, ob der Betroffene ohnehin gehen muss", sagt Dehner.

Anschließend prüfe man, ob eine Ausweisung möglich sei. Zusätzlich schütze die Genfer Flüchtlingskonvention Asylbewerber. Sie könnten "nicht einfach ohne Prüfung zurückgeschickt werden". (Quelle:  Stuttgarter Nachrichten)

Im Innenministerium von Baden-Württemberg steht man dieser Situation gelassen gegenüber. Der Anstieg sei relativ, da die Zunahme an Flüchtlingen viel größer ist als die der Straftaten, so Pressesprecher Carsten Dehner. (dk)



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