Polizeigewerkschaft: SPD, FDP und Grüne setzen Hetzjagd gegen Beamte fort
Die Polizeigewerkschaft (DPolG) reagiert empört auf das neue Bundesdisziplinargesetz, das die Bundesregierung mit der Mehrheit der Ampelfraktionen verabschiedet hat. „Mit diesem Gesetz zeigen SPD, FDP und Grüne, wie viel sie wirklich für Polizistinnen und Polizisten übrig haben – null Komma nichts!“ wettert DPolG-Vizevorsitzender Heiko Teggatz auf der Internetseite der Gewerkschaft wie auch auf X.
Bisherige Disziplinarklage aus gutem Grund
Entgegen sämtlicher gewerkschaftsübergreifender Kritik sorgten genau diese Parteien dafür, dass Beamte künftig per Verfügung der eigenen Behörde aus dem Dienst entfernt werden könnten. Bisher sei dies „aus gutem Grund“ nur mit einer Disziplinarklage und einem Richterspruch möglich.
„Am Beispiel des ehemaligen BSI-Chefs Arne Schönbohm, welcher aufgrund einer Berichterstattung eines Satiremagazins seines Amtes enthoben wurde, wird deutlich, wie wichtig es ist, eine neutrale und unabhängige Stelle mit solchen Verfahren zu betrauen“, betont Teggatz.
„Müssen Polizeibeamtinnen und Beamte künftig damit rechnen, dass sich ein anonymer Hinweisgeber auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz beruft, um unerkannt ein Gerücht an den der Ampelregierung angehörigen neuen Polizeibeauftragten zu streuen, dieser dann seine Ermittlungskompetenz walten lässt und die zuständige Behörde (BMI) erst einmal sicherheitshalber die Entfernung aus dem Dienst vornimmt?“, fragt der Vizegewerkschaftschef.
Schließlich könne der entlassene Beamte Widerspruch einlegen und sich vor Gericht wieder in den Dienst hinein klagen.
Teggatz: Hoffen wir, dass der Spuk bald ein jähes Ende findet
„Das alles ist einfach nur noch unfassbar!“, schimpft Teggatz. „Zu einem Zeitpunkt, an dem meine Kolleginnen und Kollegen vor Einsatzlagen nicht mehr aus den Stiefeln kommen, setzen SPD, FDP und Grüne ihre Hetzjagd gegen Beamtinnen und Beamte munter fort. Das lässt tief blicken.“
Das Vertrauen in diese Ampelregierung sei damit zumindest aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nachhaltig zerstört. „Hoffen wir, dass dieser Spuk bald ein jähes Ende findet“, so Teggatz.
Der Bundestag hatte am Freitag, 17. November, den Weg für eine schnellere „Entfernung von Extremisten“ aus dem öffentlichen Dienst freigemacht. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6435) stimmten die Koalitionsfraktionen wie bereits erwähnt zu. Die Union und die AfD lehnten ihn ab, die Linken enthielten sich. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen beschlossen die Fraktionen noch einige Änderungen an der ursprünglichen Fassung.
Das Gesetz sieht vor, dass Bundesbeamte künftig per Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können. Bisher war dazu eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht notwendig. Das zog lange, bis zu vier Jahre dauernde Verfahren nach sich.
Künftig ist es nun möglich, dass Disziplinarbehörden „sämtliche disziplinarische[n] Maßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts durch Disziplinarverfügung aussprechen“, erläutert die Bundesregierung. So solle ein schnellerer Abschluss der jeweiligen Verfahren gewährleistet werden.
Gang vor Gericht im Nachhinein
„Effektiver Rechtsschutz“ sei sichergestellt, da die Verwaltungsgerichte die Disziplinarverfügung im Nachhinein kontrollieren könnten. Das Gesetz hat somit auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation Betroffener.
Mit dem neuen Gesetz würden auch „finanzielle Fehlanreize des geltenden Disziplinarklagesystems“ korrigiert. Bisher erhielten Beamte bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entfernungsentscheidung ihre Bezüge weiter. Um diese so lange wie möglich zu kassieren, könnten sie daher daran interessiert sein, die Verfahren möglichst lange hinauszuziehen.
Um diesen „Fehlanreizen“ zu begegnen, sollen Beamte, die wegen eines Verstoßes gegen ihre Verfassungstreuepflicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurden, die bis zur Bestandskraft fortgezahlten Bezüge zurückerstatten müssen. Eine „rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen“ soll laut Gesetz „das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung“ stärken.
CDU hat verfassungsrechtliche Bedenken
Abgelehnt hatten alle Fraktionen einen CDU-Antrag, in dem sich die Christdemokraten gegen eine Neuregelung wandten. Stattdessen plädierte die Union dafür, die „bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten“.
Nach Ansicht der Union ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht geeignet, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Stattdessen sei er „ein Ausdruck des Misstrauens“. Vor allem entspreche die Abschaffung der Disziplinarklage nicht dem verfassungs- und dienstrechtlichen Konsens des Disziplinarrechts in Bund und Ländern. Auch gebe es keine Rehabilitationsmaßnahmen und es bestehe kein Präventionskonzept, um Extremismus zuvorzukommen.
Die Christdemokraten forderten daher entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs, die Disziplinarklage beizubehalten, Verfahrensfehler systematisch zu reduzieren, die betreffenden Verwaltungsgerichtskammern personell zu verbessern sowie im Auswahlverfahren und im Verwaltungsalltag Extremismus besser zu erkennen und zuvorzukommen.
Faeser wollte eine Beweislastumkehr
Einen „Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat“ sah der AfD-Abgeordnete Jochen Haug. Er erinnerte an die Worte von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die im Dezember 2022 sagte: „Was mich schon seit Langem umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“
Schon damals kritisierte Polizeigewerkschaftschef Teggatz: „Das ist der traurige Höhepunkt einer tief verwurzelten Misstrauenspolitik gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes und insbesondere der Sicherheitsbehörden.“
Solange ein in Deutschland lebender Mensch nicht rechtskräftig verurteilt sei, gelte er als unschuldig und wer anklagt, muss natürlich auch beweisen. „Ansonsten wäre staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Das lernen Polizeischüler bereits im ersten Ausbildungsjahr und angehende Juristen im ersten Semester“, kritisierte Teggatz seinerzeit.
Duckmäusertum und Untertanenmentalität
Zwar, so Jochen Haug (AfD) weiter, sei Faeser nach massiver Kritik zunächst „zurückgerudert“, doch sei der Gesetzentwurf „der erste Schritt bei der Umsetzung dieses autoritären, rechtsstaatswidrigen Traums“. Er kritisiert auch, dass den Beamten der Klageweg massiv erschwert werde. So müssten sie bei einer Verurteilung ihre bis zur gerichtlichen Entscheidung gezahlten Bezüge zurückerstatten.
Angesichts durchschnittlich vier Jahre andauernder Verfahren müsse sich der Betroffene überlegen, „ob er seine gesamte wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt oder die Disziplinarverfügung akzeptiert“. Viele Betroffene würden nach Ansicht Haugs „aufgrund dieses massiven finanziellen Risikos von einer Klage absehen“. Daher werde der „formal vorhandene Rechtsschutz so zur Farce“.
Das Gesetz sei ohne Not geändert worden, da es kaum Fälle von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung gebe. Selbst im Antrag der Regierung sei die Rede von einer Quote „unter 0,2 Prozent“. Extremisten „jeder Richtung“ hätten im Staatsdienst keinen Platz: „Sie müssen aus dem Dienst entfernt werden und das so schnell wie möglich, aber nicht unter Preisgabe rechtsstaatlicher Prinzipien.“
Dem Weg zur Entfernung politisch nicht genehmer Beamter sei nun „Tür und Tor geöffnet“, so Haug. Dies führe „in letzter Konsequenz zu Duckmäusertum und einer Untertanenmentalität in der Beamtenschaft“. Doch sei das möglicherweise „genau das, was Nancy Faeser vorschwebt“.
GEW: Zutiefst undemokratisch
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Lehrer vertritt, hatte sich schon im Sommer positioniert. „Ja zum Anliegen, nein zur Methode“, titelte die Gewerkschaft in einer Stellungnahme auf ihrer Internetseite. Die GEW-Vorsitzende sagte, dass es zwar „höchste Zeit zu handeln“ sei. „Allerdings nicht durch Maßnahmen, die zutiefst undemokratisch sind und rechtsstaatliche Prinzipien aushöhlen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich ebenfalls dafür aus, Verfassungsfeinde schneller aus dem Amt entfernen. „Die Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Disziplinarverfügung lehnt er hingegen ab, da diese Änderungen nicht geeignet sind, das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen“, heißt es in einer Stellungnahme.
Der DGB forderte eine kürzere Verfahrensdauer und eine „Professionalisierung des behördlichen Disziplinarverfahrens“. Die dafür verantwortlichen Kräfte müssten besser ausgebildet werden. Nicht selten nähmen Personalsachbearbeiter die Aufgabe des sogenannten Ermittlungsführers nebenbei wahr. Einzelne Personen sein damit häufig überfordert. „Gerade bei komplexen Sachverhalten würde es zwei bis drei Personen bedürfen“, meint der DGB.
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