Pro-palästinensische Demonstration in Frankfurt doch verboten

Die für Samstagnachmittag in Frankfurt am Main geplante pro-palästinensische Demonstration bleibt verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die ursprüngliche Verbotsverfügung durch die Stadt Frankfurt.
Passagiere aus Tel Aviv nach ihrer Landung in Frankfurt.
Passagiere aus Tel Aviv nach ihrer Landung in Frankfurt.Foto: Hannes P. Albert/dpa
Epoch Times14. Oktober 2023

Die für Samstagnachmittag in Frankfurt am Main geplante pro-palästinensische Demonstration bleibt verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte die ursprüngliche Verbotsverfügung durch die Stadt Frankfurt, wie er selbst sowie die Polizei mitteilten. Die Vorkommnisse bei ähnlichen Versammlungen begründeten die Gefahr, dass die „öffentliche Sicherheit bei Durchführung der heutigen Versammlung unmittelbar gefährdet“ sei, führte der Verwaltungsgerichtshof aus.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hatte das Verbot der Stadt am Freitag gekippt und die Untersagung der auf dem Opernplatz geplanten Kundgebung „Ein freies Palästina“ für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt. „Verdachtsmomente“ zum Verlauf der Demo reichten nicht aus.

Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts war allerdings noch nicht rechtskräftig, da die endgültige gerichtliche Entscheidung fehlte. Diese lieferte nun der Verwaltungsgerichtshof. Die Polizei schrieb im Internetdienst X (vormals Twitter), sie werde zur „Durchsetzung der Verbotsverfügung“ mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen im Einsatz sein.

Die Stadt Frankfurt hatte die Versammlung ursprünglich mit Verweis auf vorherige pro-palästinensische Kundgebungen verboten, bei denen die Angriffe der radikalislamischen Hamas auf Israel bejubelt worden waren. Demnach waren Straftaten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu befürchten. Auch israelfeindliche und antisemitische Äußerungen seien zu befürchten, argumentierte die Stadt. Dieser Auffassung schloss sich der Verwaltungsgerichtshof nun an.

hcy/cp



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