Regierung bringt Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassen-Finanzen auf den Weg
Mit höheren Zusatzbeiträgen, einer Extra-Abgabe der Pharmaindustrie und einem höheren Steuerzuschuss will die Bundesregierung das Rekorddefizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Griff bekommen. Mit dem am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent steigen. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent würde sich der gesamte GKV-Beitrag damit auf 16,2 Prozent erhöhen.
Für das kommende Jahr wird bisher ein Rekorddefizit der Krankenversicherung von 17 Milliarden Euro erwartet. Lauterbach verwies bei der Vorstellung seines Gesetzentwurfs darauf, dass die Versicherten bei der Erhöhung der Zusatzbeiträge nur die Hälfte des vorgesehenen Betrags tragen müssen. Leistungskürzungen werde es im Zuge des Gesetzes hingegen nicht geben, betonte er.
Was alles angehoben wird
Der Herstellerrabatt, den die Pharma-Unternehmen den gesetzlichen Kassen für patentgeschützte Medikamente gewähren müssen, wird für ein Jahr von sieben auf zwölf Prozent erhöht, wie Lauterbach betonte. Er rückte damit von dem ursprünglichen Vorhaben ab, den Unternehmen einen Solidarbeitrag abzuverlangen. Der bestehende Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung wird von derzeit 14,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr um zwei Milliarden Euro angehoben.
Der Bund gewährt der GKV für 2023 zudem ein unverzinsliches Darlehen von einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen müssen einen Solidarbeitrag von vier Milliarden Euro aus ihren Reserven leisten, zudem werden Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro herangezogen.
Der Apothekenabschlag von 1,77 Euro je Arzneimittelpackung wird für zwei Jahre auf zwei Euro erhöht. Damit erhalten die Kassen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten einen höheren Rabatt. Das Moratorium für Preiserhöhungen bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert. Abgeschafft wird hingegen die bisherige extrabudgetäre Vergütung, die Ärzte für Neupatienten erhalten, die von den Terminservicestellen vermittelt werden.
Lauterbach: In Krise Beitrag von allen Beteiligten nötig
„Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit“, erklärte Lauterbach. „Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine.“ Deshalb müssten mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. „Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten.“
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) protestierte gegen die von Lauterbach geplanten Einschnitte. „Das Gesetz ist für die in Deutschland tätigen forschenden Pharmaunternehmen eine Zäsur“, erklärte Verbandspräsident Han Steutel. „Anstatt die Industrie als Schlüsselbranche für den Standort zu begreifen, soll sie mit Sanierungsbeiträgen Löcher in den Finanzen des deutschen Gesundheitssystems stopfen.“
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach von einem „innovationsschädlichen Signal an die forschenden Unternehmen“. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warnte vor zu hohen Belastungen für die Pharma-Industrie. „Wir wollen Deutschland als Pharmastandort stärken“, sagte Holetschek. „Derartige Abgaben verunsichern die großen Player der Pharmabranche und belasten Mittelständler.“
Die Grünen mahnten eine langfristige Lösung für die GKV-Finanzen an. „Der an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf kann dabei helfen, die Finanzlage der Krankenversicherung kurzfristig zu stabilisieren“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink. „Eine langfristige Lösung für eine nachhaltige und gerechte Finanzierung ist er noch nicht.“ (afp/mf)
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