Regierung kurbelt „Genderdimension“ an: 200 Millionen Euro für 500 Gender-Professuren

Kein Studiengang scheint vor Gender sicher. Millionen, ja Milliardenbeträge werden seit Jahren in die Genderforschung gepumpt. Im Bereich Sozialwissenschaften wurde beispielsweise in einem Projekt die "Neujustierung von Männlichkeiten" untersucht.
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Frauenquote, Gleichberechtigung, Genderprofessur. Die Forschungsgelder fließen unermüdlich in das Gendermainstreaming der Regierung.Foto: iStock
Epoch Times26. Juli 2019

Impfzwang, Schulpflicht, Dieselfahrverbot, Einschränkung der Grundrechte. An allen Ecken und Enden scheint die Bundesregierung das deutsche Volk in die Schranken zu weisen. Doch das trifft nicht ganz zu. Es gibt einen Bereich, in dem geforscht und publiziert werden kann, was das Zeug hält: die Wissenschaftsfreiheit.

„Wissenschaftsfreiheit impliziert eine besondere Verantwortung der Wissenschaft“, so heißt es von Seiten der Bundesregierung. Anders ausgedrückt: Alles, was mit Gender- und Geschlechtsforschung in Verbindung steht, wird erforscht, erkundet und gefördert. Schließlich hat sich die Bundesregierung „zur Freiheit der Wissenschaft und zum konstruktiven Diskurs als elementarer Grundlage der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft“ bekannt.

„Jede amtierende Bundesregierung steht in der Pflicht, die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.“

So steht es in einer 40-seitigen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/11023 vom 17. Juli. Die Partei hatte sich in ihrer Anfrage ausführlichen Fragen dem Thema Gender gewidmet. Darin heißt es:

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass die Bundesregierung die Relevanz der Genderforschung anerkennt und grundsätzlich feststellt, dass Forschungs- und Innovationsansätze beispielsweise zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ohne Berücksichtigung der Genderdimension vielfach unvollständig bleiben.“

Die Förderung der Genderforschung durch die Bundesregierung würde dieser Bedeutung allerdings seit Jahren nicht gerecht. Aus Sicht der Partei könne „die exzellente Genderforschung hierzulande ihr Potential darum nicht optimal entfalten, und es besteht insbesondere angesichts wachsender wissenschaftsfeindlicher Anfeindungen gegen das Wissensgebiet dringender Handlungsbedarf.“

Gefragt wurde unter anderem: Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Genderforschung für Wissenschaft, Bildung und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland bei?

Die Antwort der Regierung lautet:

Die Bundesregierung misst der Gender- bzw. Geschlechterforschung eine große Bedeutung bei. “

„Gender Mainstreaming ist in § 2 ´Gleichstellung von Frauen und Männern` der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankert, so dass die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert wird.“

Studienfach Gender Studies und Genderforschung

267 Projekte, 19,5 Millionen Euro – So lautet die Bilanz der laufenden Förderung in der Genderforschung allein für das vergangene Jahr. Im Jahr 2017 wurden 220 Projekte mit insgesamt 16,8 Millionen finanziert. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges.

Im Sommer 2018 war das Fach Gender Studies/Genderforschung an 31 Universitäten vertreten, fünf davon hatten mehr als drei Professuren, Tendenz steigend. Denn inzwischen wurde „nach positiver Evalutation der zweiten Programmphase“ nun die dritte Phase des „Professorinnenprogramms (2018 bis 2022) mit einem erhöhten Mittelvolumen von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Neu daran ist die „stärkere Fokussierung auf die Personalentwicklung und –gewinnung, insbesondere des weiblichen Wissenschaftsnachwuchses auf dem Weg zur Professur.“

Mittlerweile fördert das Programm über 500 Gender-Professuren. Von Seiten der Regierung heißt es:

Die Gender- bzw. Geschlechterforschung ist bereits in der Wissenschaftslandschaft verankert.“

Das würden u. a. die insgesamt 217 Professuren mit einer Voll- oder Teildenomination ´Frauen- und Geschlechterforschung/Gender Studies` an deutschsprachigen Hochschulen belegen.

Mit „chancengerechten und familienfreundlichen Strukturen und Prozessen“ soll die „Repräsentanz von Frauen gerade auch in verantwortungsvollen Positionen im Wissenschaftssystem verbessert werden“, insbesondere auf der Führungsebene.

Der Pakt für Forschung und Innovation

Bereits seit 2005 haben Bund und Länder einen „Pakt für Forschung und Innovation“ (PFI) geschlossen, „um die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems zu stärken“. Dieser Pakt gilt für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung: Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft. Die aktuelle Phase des Paktes läuft von 2016 bis 2020 (PFI III, Bundesministerium für Bildung und Forschung). Hierfür wurden für diesen Zeitraum 3,9 Milliarden Euro zusätzliche Forschungsgelder bereitgestellt.

Und auch Pakt IV für die Zeit von 2021 bis 2030 ist geplant. Dabei sollen die Budgets jährlich um drei Prozent steigern. Allein in diesem Zeitraum gibt es 17 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für die Forschung.

Ob die Forschungen in diesen Bereichen überhaupt dem Thema Gender zuzuordnen sind, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Allerdings nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage ausdrücklich darauf Bezug. Dort heißt es:

Die Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR) sieht folgende Maßnahmen für die Implementierung der EFR-Priorität 4 vor:

  1. Gewährleistung chancengerechter Organisationsstrukturen und Prozesse,
  2. Fortführung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder (mit einer zusätzlichen Fokussierung auf die Personalentwicklung des weiblichen Wissenschaftsnachwuchses),
  3. stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen und
  4. Fortführung und Ausbau der Programme und Initiativen der Wissenschaftsorganisationen zur Förderung der Gleichstellung.“

Die Bundesregierung fügt an: „Entsprechend wurde der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) weiterentwickelt (Pakt III, 2016 bis 2020); darin wurde als eines von sechs forschungspolitischen Zielen aufgenommen, chancengerechte und familienfreundliche Strukturen und Prozesse [zu] gewährleisten`… Auch der Nachfolgepakt (Pakt IV, 2021 bis 2030) greift im Ziel ´Die besten Köpfe gewinnen und halten` die Repräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem auf, insbesondere in Führungspositionen, ebenso chancengerechte Strukturen und Prozesse, Diversität und Familienfreundlichkeit.“

Gender auf EU-Ebene

Intensiv hat sich die Bundesregierung in Bezug auf die EU damit befasst, die „deutsche Ratspräsidentschaft vorzubereiten“. Dafür stehe sie im engen Austausch mit anderen Mitgliedstaaten, vor allem der TRIO-Präsidentschaft (Deutschland mit Slowenien und Portugal), heißt es in dem Dokument. Einzelheiten zu konkreten Themen, Veranstaltungen und Maßnahmen würden sich gegenwärtig noch in der Abstimmung befinden.

Die Kontaktstelle „Frauen in die EU-Forschung“, die von der Bundesregierung gefördert wird, berät beispielsweise zur Teilnahme an Rahmenprogrammen und hebt dabei insbesondere die „Genderdimensionen“ hervor. Die Bundesregierung setze sich weltweit für die Verteidigung der sogenannten Wissenschaftsfreiheit ein.

Staatsministerin Michelle Müntefering sagte auf einer Rede am 6. Juni: 

„Allen Disziplinen, jeder Profession kommt die Aufgabe zu, auch die eigene Komfort-Zone zu verlassen, andere mit einzubeziehen – und am Ende natürlich auch ein größeres Publikum zu erreichen. Nicht Mitläufer, sondern Mitstreiter! Das gilt für Wissenschaft, Medien und Politik gleichermaßen.“

Auszug aus den Förderprojekten der Bundesregierung

„Die Wissenschaftsfreiheit ist eine gesetzliche Errungenschaft und zugleich Merkmal einer demokratischen Gesellschaft. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Für den Umgang mit der Gender- bzw. Geschlechterforschung im öffentlichen Diskurs ist die Wissenschaftsfreiheit, die auch für die Geschlechterforschung gilt, als ein grundgesetzlich verbrieftes Recht entscheidend“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Nachstehend seien nur wenige Projekte beispielhaft aufgeführt, die in der Antwort der Bundesregierung zum Thema  Gender aufgeführt sind.

Das Projekt „Die sanfte Stimme des Aktivismus. Lobbying und Reformbestrebungen von Christen in Bezug auf sexuelle Rechte und häusliche Gewalt in Botswana und Südafrika“ (Sozial- und Kulturanthropologie, Außereuropäische Kulturen, Judaistik und Religionswissenschaft) hat die Universität Konstanz übernommen. Die Studie läuft im Zeitraum 2016 bis 2019 und ist mit 411.000 Euro veranschlagt.

Fast 8 Millionen Euro gehen in die Forschung für den Zeitraum 2012 bis 2021 an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für das Projekt „Faktuales und Fiktionales Erzählen“ (Literaturwissenschaft).

Mit knapp einer Million Euro wird das Projekt der Albert-Ludwig-Universität zum Thema „Verordnete Arbeit, gelenkte Freizeit – und Muße? Marxismus und ´dosug` in der sowjetischen Kultur“ (Literaturwissenschaft) über den Zeitraum 2013 bis 2020 gefördert.

Das Projekt „Versicherheitlichung und dynastische Ehepolitik“ (Geschichtswissenschaft) der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg für die Zeit vom 2014 bis 2021 wird mit etwas über eine Million Euro gefördert.

Unter dem Bereich „Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung“ (Erziehungswissenschaft- und Bildungsforschung) läuft das Projekt „Doing transitions Formen der Gestaltung von Übergängen im Lebenslauf“, das noch bis 2021 läuft. Es wird mit über vier Millionen Euro gefördert, aktuell 834.000 Euro für das Jahr 2018.

„Männlichkeitskonstruktionen und psychosoziales Gesundheitshandeln von Männern mit depressiven Erkrankungen“ (Sozialwissenschaften) werden von 2016 bis 2019 untersucht. Dafür bekommt die Universität Ulm insgesamt 422.000 Euro.

„Emotionale Hormone: Der Einfluss endogener vs. synthetischer Geschlechtshormone auf sexuelle Responsivität bei Frauen“ (Psychologie) untersucht die Eberhard-Karls-Universität in Tübingen im Zeitraum von 2017 bis 2020. Sie erhält dafür insgesamt 328.000 Euro.

Auszug der vergangenen Studien

Das Projekt „Wie entstehen Väter und Mütter? Geschlechtliche (Ent)differenzierung pränataler Elternschaft II“ (Sozialwissenschaften) von Professor Dr. Stefan Hirschauer von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (2013 bis 2018) wurde mit 681.000 Euro gefördert.

Für das Projekt „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ (Geschichtswissenschaften) gab es über 5 Millionen Euro im Forschungszeit 2009 bis 2018. Das Geld ging an die Ludwig-Maximilian-Universität München.

Professor Dr. Clemens Kirschbaum, Professorin Dr. Nina Alexander, Professorin Dr. Shu-Chen Li Ph.D. von der MSH Hamburg und TU Dresden erhielten für das Projekt „Langzeiteffekte einer pränatalen Therapie mit synthetischen Glukokortikoiden auf die psychosoziale Stressreaktivität und volitionale Kontrolle in Kindheit und Jugendalter“ (Psychologie) im Zeitraum 2014 bis 2017 insgesamt 337.000 Euro.

194.000 Euro wurden für die Universität Vechta für eine Studie im Zeitraum 2014 bis 2017 für das Projekt „Herausgeforderte Eltern: Empirische Exploration zur Transformation von Haltungen bei Müttern und Vätern im Einschulungsverlauf“ (Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung) gezahlt.

Für das Projekt „Anerkennung von sexualisierter Gewalt in Wahrheitskommissionen. Opferzuschreibungen und ihre gesellschaftlichen Implikationen in Zeiten des Übergangs“ flossen 351.000 Euro (2015-2018) an das Philips-Universität Marburg.

„Der Einfluss von Stress auf die Verarbeitung von visuellen sexuellen Stimuli (VSS) bei Männern in Abhängigkeit vom gewohnheitsmäßigen VSS-Konsum“ (Psychologie) wurde von der Justus-Liebig-Universität Gießen im Zeitraum 2015 bis 2018 untersucht. Dafür gab es 363.000 Euro.

„Wie beeinflusst die Verringerung der Intensität der schulischen Aufteilung Schülerleistungen und Chancengleichheit? Evidenz von Reformen deutscher Bundesländer“ (Wirtschaftswissenschaften) wird in der Zeit von 2017 bis 2019 am ifo Institut – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München eV untersucht. Kosten: 139.000 Euro.

Das Projekt „Theater zwischen Reproduktion und Transgression körperbasierter Humandifferenzierungen“ (Theater- und Medienwissenschaften) wurde an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Zeitraum 2013 bis 2018 erforscht für 521.000 Euro.

An der Eberhard Karls Universität fand das Projekt „Gendered Buddhism. Zum Selbst- und Religionsverständnis buddhistischer Frauen im gegenwärtigen Japan“ (Sozial- und Kulturanthropologie, Außereuropäische Kulturen, Judaistik und Religionswissenschaft) von 2012-2018 statt, Kosten: 547.000 Euro.

„Neujustierung von Männlichkeiten. Auswirkungen der Transformation von Erwerbsarbeit und des Wandels von Geschlechterverhältnissen auf männliche Lebenslagen“ (Sozialwissenschaften) hieß eine Studie im Zeitraum 2015 bis 2018. Dafür gab es für die TU Dortmund und die Uni Bielefeld insgesamt 458.000 Euro.

Weitere Förderprojekte sowie die vollständigen Fragen und die Antworten der Bundesregierung und die aktuelle Übersicht zu den Professuren stehen als Download zur Verfügung:

Antwort des Bundesregierung, Drucksache 19 11752 Thema: Gender

Tabellarische_ Darstellungen_Professuren für Frauen- und Geschlechterforschung – Stand 26.Juni 2019

(sua)



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