Reisegutscheine statt Rückzahlung für Corona-Stornierungen – EU spricht von Rechtsverstoß des Ministeriums

Reisende, die wegen der Corona-Krise Einschränkungen ihrer Urlaubspläne hinnehmen mussten, könnte schon bald ein Gutschein statt einer Rückzahlung ins Haus flattern.
Titelbild
US-Flughafen.Foto: Mario Tama/Getty Images
Epoch Times25. April 2020

Trotz des Widerstands aus Brüssel will Berlin an einer Gutscheinlösung für stornierte Reisen in der Corona-Krise festhalten. Die Regierung werde sich für „eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen, die in der jetzigen Situation auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen berücksichtigt“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz dem „Handelsblatt“ (Samstagsausgabe). Die erste Einschätzung der EU-Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung sei „zur Kenntnis genommen worden“.

„Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene weiter auf den Handlungsbedarf für eine einheitliche und praktikable Lösung hinweisen“, sagte der Sprecher weiter. Berlin plädiert bisher für eine verpflichtende Gutscheinlösung. Diese lehnt EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders allerdings mit Verweis auf das EU-Recht ab.

Den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ (Samstagsausgaben) sagte Reynders, er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst. Doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden. Reynders stellte klar, nach EU-Recht „haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen“.

Zuvor hatte der Deutsche Reiseverband (DRV) die fehlende Zustimmung aus Brüssel als „schweren Schlag“ für die Branche beklagt. In den Wochen des Wartens sei wertvolle Zeit verstrichen, hieß es von Verbandsseite.

Der DRV forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine nationale Regelung zu beschließen. Nach Auffassung des DRV ist dies rechtssicher möglich, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Zudem erneuerten die Branchenvertreter ihre Forderung von Mitte März, dass die Bundesregierung Reisebüros die ausgefallenen Provisionen und Reiseveranstaltern die Stornierungskosten erstatten solle.

Für Montag sind Gespräche der EU-Tourismusminister geplant. In der Videoschalte könnte es auch um die Gutscheinlösung gehen.

EU-Kommission: Gutscheinzwang verstößt gegen Verbraucherrecht

Die EU-Kommission hatte den Plänen der Bundesregierung, die Verbraucherrechte bei Reiseabsagen wegen der Corona-Pandemie einzuschränken, eine Absage erteilt. Der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben), er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst, doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden. Nach EU-Recht „haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen“, so Reynders.

Die Bundesregierung hatte gefordert, die entsprechenden Regelungen in der EU zu lockern: Der Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen sollte für Pauschalreisen und Flüge ausgesetzt werden, stattdessen sollten die Unternehmen Gutscheine ausgeben können, die bis Ende 2021 gültig wären. Entsprechende Forderungen hatte die Bundesregierung in Schreiben an die EU-Kommission erhoben. Doch Reynders fordert nun, stattdessen „pragmatische und attraktive Lösungen für die betroffenen Unternehmen und Verbraucher“ zu finden. „Alle Beteiligten sollten zusammenarbeiten, um das Angebot freiwilliger und gesicherter Gutscheine zu fördern, die für die meisten Verbraucher attraktiv wären“, sagte der EU-Kommissar. (dts/afp)



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