Automatische Gesichtserkennung: Richterbund warnt vor totaler Videoüberwachung

Der Deutsche Richterbund warnt vor einem unbegrenzten Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung. Können im Namen der Terrorbekämpfung nun alle Bürger wahllos von der Regierung überwacht werden?
Titelbild
Hinweis auf Videoüberwachung mit Gesichtserkennung im Bahnhof Südkreuz in Berlin.Foto: Getty Images
Epoch Times20. Dezember 2017

Der Deutsche Richterbund warnt vor einem unbegrenzten Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung, wie sie gerade am Berliner Bahnhof Südkreuz erprobt wird.

„Der Einsatz von Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung darf nicht dazu führen, dass Menschen anlasslos und flächendeckend von den Sicherheitsbehörden durchleuchtet werden“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe).

„Sofern intelligente Videokameras gezielt und anlassbezogen zum Einsatz kommen, etwa an Kriminalitätsschwerpunkten oder um einen gesuchten Terrorverdächtigen nach einem Anschlag aufzuspüren, können die damit verbundenen Grundrechtseingriffe durchaus zu rechtfertigen sein.“

Ob und unter welchen Bedingungen Kameras mit Gesichtserkennung eingeführt werden sollten, gelte es im Lichte der Ergebnisse von Pilotprojekten wie in Berlin sorgfältig zu prüfen.

Sollte sich die Technik zur Gesichtserkennung als ausgereift erweisen, bedürfe „es einer speziellen Rechtsgrundlage, die den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung konkret regelt und datenschutzrechtliche Schranken für den Einsatz festlegt“, so Rebehn weiter.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte am Freitag eine positive Bilanz des Pilotprojekts gezogen. Der ursprünglich bis Ende Januar 2018 angesetzte Testlauf solle daher um sechs Monate verlängert werden.

„Ich kann mir schwer vorstellen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, wenn man nach Terroristen und Schwerverbrechern fahndet“, sagte er. Ein neues Gesetz werde man jedoch wohl benötigen.

Vor dem Deutschen Richterbund hatten der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) Bedenken geäußert. (dts)



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