Rigaer 94-Prozess: Anwalt mit brennendem Auto eingeschüchtert – Versäumnisurteil wegen Abwesenheit

"Gebrannt hat das vor meinem Haus geparkte Auto eines Nachbarn, aber ich gehe davon aus, dass das mir galt", sagte Rechtsanwalt André Tessmer am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. "Ich fühle mich persönlich bedroht", gesteht der Anwalt der Eigentümerfirma im Prozess um linke Hausbesetzung in der Rigaer Straße 94.
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"Liebe Rigaer, hasse Bullen": Anwohner der Rigaer Straße sagen ihre Meinung.Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Epoch Times13. Juli 2016

Jetzt kam heraus, dass der Anwalt offenbar kurz vor Prozessbeginn eingeschüchtert wurde. Innensenator Henkel bestätigte: „Wir haben konkrete Erkenntnisse, dass der Anwalt der Eigentümerseite aufgrund einer massiven Einschüchterung beziehungsweise eines Brandanschlags nicht an dem Termin teilgenommen hat.“ Zugleich wies er die Einschätzung des Gerichts, wonach die Räumung widerrechtlich war, zurück.

Der Anwalt sagte der AFP, dass er noch nicht wisse, wie er weiter vorgehen werde: „Ich muss mich erst einmal mit meiner Familie besprechen.“

Wie die Polizei meldete, war in der Nacht gegen 3.30 Uhr ein Anwohner von lauten Geräuschen geweckt worden. Er sah auf der Straße einen brennenden Renault und alarmierte die Feuerwehr. Das Fahrzeug wurde komplett zerstört, meldete jetzt der „Focus„.

Gericht fällt Versäumnisurteil wegen Abwesenheit des Anwalts

Wenige Tage nach den heftigen Krawallen um ein teilweise besetztes Haus in Berlin-Friedrichshain verurteilte das Berliner Landgericht einen früheren Polizeieinsatz gegen das linke „Wohnprojekt“ für rechtswidrig. „Die Polizei sei am 22. Juni gegen die Nutzer in der Rigaer Straße 94 vorgerückt, obwohl der Eigentümer der Immobilie keinen Räumungstitel vorgelegt habe, sagte Richterin Nicola Herbst. Dies wäre jedoch nach ihren Angaben nötig gewesen, um den Szenetreff im Erdgeschoss zu räumen. Die Richterin kündigte ein entsprechendes Versäumnisurteil noch im Tagesverlauf an und appellierte an alle Beteiligten, weitere Eskalation zu vermeiden“, berichtet wörtlich die DPA.

Versäumnisurteil – Anwalt kam nicht

Allerdings wird ein Versäumnisurteil nur dann ausgesprochen, wenn eine der beiden Parteien, „die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die sich trotz Erscheinens nicht auf eine streitige Verhandlung einlässt“, erläutert „Wikipedia“ den juristischen Fall.

Und genau hier beginnt es merkwürdig zu werden: Wie der „Tagesspiegel“ schreibt, ergab sich kurz vor Gerichtsbeginn folgende Situation: „Der Anwalt der Gegenseite ist nicht gekommen. Das ist unüblich: Er war offenbar verhindert und hatte durch einen Anruf im Anwaltszimmer zwar versucht, einen Vertreter zu organisieren, was ihm aber nicht geglückt war. Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite.“

Gute Chancen für Eigentümer in ordentlichem Verfahren

Richterin Nicola Herbst gab dem Eilantrag des Vereins „Freunde der Kadterschmiede“ statt und bestätigte damit dessen Nutzungsrechte vorläufig. Dies hat zur Folge, dass die Polizei die Räumlichkeiten des Hauseigentümers, der britischen Lafone Investments Limited, bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse wieder freigeben muss. Wie die Richterin in der mündlichen Verhandlung feststellte, habe der Eigentümer vor dem Polizeieinsatz weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht. Deshalb sei das Vorgehen des Eigentümers und der Polizei rechtlich nicht gedeckt gewesen, so Herbst, berichtet die „Welt„.

Sollte es jedoch zu einem ordentlichen Verfahren kommen, sehe die Richterin für die in Großbritannien registrierte Eigentümerfirma sehr wohl Chancen, ihr Eigentumsrecht durchzusetzen.

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Berlins Regierender Bürgermeister windet sich heraus

Zwei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl bringt das Urteil die Politik in Erklärungsnöte. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller lehnte eine Mitverantwortung für den Polizeieinsatz im Juni ab und verwies auf die Verwaltung von Innensenator Frank Henkel (CDU). „Die Senatskanzlei war nicht involviert in die Vorläufe zum Einsatz der Polizei. Wir gehen fest davon aus, dass die Innenverwaltung die Rechtsgrundlage dafür erklären kann“, erklärte Senatssprecherin Daniela Augenstein. Henkels Ressort kündigte eine Stellungnahme an.

Die Räumung am 22. Juni durch die Polizei hatte Gewaltausbrüche von Linksextremisten ausgelöst. Bei schweren Krawallen am vergangenen Wochenende wurden 123 Polizisten verletzt. Die Polizei sprach von der aggressivsten und gewalttätigsten Demonstration seit Jahren in der Hauptstadt.

Politische Gegner setzen Henkel unter Druck

Die Opposition erhob schwere Vorwürfe gegen Innensenator Henkel. Die Grünen forderten eine Sondersitzung des Innenausschusses. Henkel müsse sich dort zu den gravierenden Vorwürfen äußern. Christopher Lauer von der Piratenfraktion erklärte, Henkel habe den Konflikt aus wahlkampftaktischen Gründen provoziert. Die Linke sprach von einer „riesigen Blamage“. Es werde wieder deutlich, dass der Innensenator selbst zur Eskalation beigetragen habe.

Noch am Montag hatte Henkel argumentiert, die Polizei sei in der Rigaer Straße, weil ein Hauseigentümer sein Recht nicht habe durchsetzen können und angegriffen worden sei. In Berlin wird am 18. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. (dpa/sm)

Siehe auch:

Berlin: „Mit echten Autonomen kann man nicht verhandeln“ – Linksextremismusforscher sieht keine Alternative

Berlin: 300 Polizisten bewachen Umbau von besetztem Haus zur Flüchtlingsunterkunft



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