Bayerischen Landtag: Polizeigesetz wurde mit 90 Ja-Stimmen beschlossen – 68 Gegenstimmen

Der Landtag Bayerns stimmte über das neue Polizeiaufgabengesetz ab: 90 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der Staatsregierung, 68 stimmten dagegen und zwei enthielten sich.
Titelbild
Totale ÜberwachungFoto: GEOFFROY VAN DER HASSELT/AFP/Getty Images
Epoch Times15. Mai 2018

+++ Update +++

Der bayerische Landtag hat das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz beschlossen. 90 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der Staatsregierung, 68 stimmten dagegen und zwei enthielten sich.

Scharfe Debatte im Landtag

Der Streit um das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat zu einer scharfen Debatte im bayerischen Landtag geführt. Während CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer der Opposition am Dienstagabend Stimmungsmache vorwarf, hielten die Oppositionsparteien der Staatsregierung das Schleifen von Bürgerrechten vor. Der Landtag sollte noch am Dienstagabend über das Gesetz abstimmen, angesichts der absoluten Mehrheit der CSU gilt eine Verabschiedung als sicher.

Kreuzer nannte es „wirklich unglaublich“, dass SPD und Grüne der CSU das Durchpeitschen des Gesetzes vorwerfen. Tatsächlich hätten sich seit Jahresbeginn verschiedene Gremien des Landtags mit dem Entwurf befasst. „Die einzigen, die hier etwas peitschen wollen, sind SPD und Grüne. Sie wollen die Stimmung hochpeitschen.“

Kreuzer warf den Kritikern vor, völlig unsachliche Kritik am Gesetzentwurf zu üben. Die Freiheitsrechte der Bürger in Bayern blieben ein „elementares Verfassungsgut, das wir schützen“. Gleichzeitig räumte Kreuzer ein, dass es Sorgen und Verunsicherung wegen der Gesetzesneufassung gebe. Diese nehme die CSU selbstverständlich ernst.

„Es ist ein Schutzgesetz und kein Überwachungsgesetz“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu seinem Entwurf, „es ist ein Schutzgesetz und kein Überwachungsgesetz.“ Das Gesetz bringe mehr Sicherheit, mehr Bürgerrechte und mehr Datenschutz. Auch die besonders bei den Kritikern umstrittene Begrifflichkeit „drohende Gefahr“ in das Gesetz aufzunehmen verteidigte Herrmann.

Der Staat dürfe zum Schutz der Bürger nicht wegsehen, wenn eine Gefahr drohe. Anders als von den Kritikern behauptet sei die „drohende Gefahr“ auch nicht unbestimmt, sondern das Bundesverfassungsgericht habe sich bei seinen Vorgaben umfassend damit befasst.

Die SPD-Landesvorsitzende Natascha Kohnen hielt der CSU hingegen vor, alle Bedenken von Verfassungsrechtlern zu ignorieren. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte habe den Gesetzentwurf schärfstens kritisiert. Die CSU wolle offenbar die Freiheitsrechte einschränken. „Die Polizei braucht nicht dieses Gesetz und sie wissen, dass es auch Bayern nicht sicherer machen wird“, sagte Kohnen an die CSU gerichtet.

Die Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze sagte, die CSU wolle die Freiheitsrechte massiv einschränken. Dies geschehe nicht, weil es ein Sicherheitsproblem gebe, sondern weil sich die CSU Vorteile im Wahlkampf verspreche. Es handle sich um einen „Überwachungswahn der CSU“. Aber die Menschen würden sich nun fragen, warum im sichersten Bundesland die Freiheit weiter beschnitten werden solle.

Zuletzt hatte es wachsenden öffentlichen Protest gegen den Gesetzentwurf gegeben, mit einer Großdemonstration von mehr als 30.000 Menschen in München am vergangenen Donnerstag als Höhepunkt. Zudem gibt es mehrere Ankündigungen von Verfassungsklagen gegen den Gesetzentwurf. (afp)



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