Schnellere Planungsverfahren für Windräder und Solaranlagen beschlossen – NABU kritisiert

Ein Antrag der Regierungskoalition passiert Bundestag und Bundesrat in Windeseile. Der NABU kritisiert scharf „die Jagd nach einem schnellen politischen Gewinn beim Klimaschutz“.
Klimawandel
Windparks und Solaranlagen sollen künftig schneller gebaut werden können.Foto: iStocks/Blue Planet Studio
Von 4. März 2023

Der Bundestag hat Regelungen für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien beschlossen. Dabei geht es unter anderem um die Umsetzung einer bis Ende Juni 2024 befristeten EU-Verordnung. Dafür stimmten die Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP. Die Oppositionsfraktionen Union, AfD und Linke votierten am Freitag, 3. März, in Berlin dagegen. Direkt im Anschluss passierte das neue Gesetz auch den Bundesrat, schreibt das „Handelsblatt“ auf seiner Internetseite.

Unmut bei Opposition

Das schnelle Vorgehen sorgte allerdings für Unmut bei der Opposition. Nachdem sich die Regierungsfraktionen Anfang der Woche auf die neuen Regelungen geeinigt hätten, war für Mittwoch, 1. März, bereits eine Anhörung angesetzt. Auf die hätten sich Sachverständige ob der Kürze der Zeit aber kaum vorbereiten können.

Im Bundesrat hob Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Notwendigkeit der Beschleunigung hervor. Bei der Solarenergie gehe der Ausbau voran, „bei Netzen und bei Wind sind wir noch nicht da“, sagte er. Gesetzgeberisch sei das Wichtigste für den Ausbau nun aber geleistet. „Damit liegt der Ball ganz wesentlich bei den genehmigenden Behörden“, betonte der Minister. „Wer jetzt nicht genehmigt, der verpennt die Situation.“

Windparks bis zu zwei Jahre schneller gebaut

Mit den neuen Vorgaben ließen sich insgesamt pro Windrad einige Tausend Seiten Papier sparen, erläuterte der Abgeordnete Bengt Bergt (SPD) in der Bundestagsdebatte. Zudem könne der Bau von Windparks ein bis zwei Jahre schneller abgeschlossen sein. Lukas Köhler (FDP) behauptete: „Wir werden schneller, und wir werden günstiger.“ Das nutze auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland, so Christina-Johanne Schröder (Grüne). Dies liege beispielsweise daran, dass Strom aus erneuerbarer Energie auf Dauer günstiger sei. Alle diese Maßnahmen dienten dem Klimaschutz. Außerdem seien sie hilfreich, um mit den Folgen des Krieges in der Ukraine für die Energieversorgung fertig zu werden, argumentierten Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Behörden müssen Öffentlichkeit online informieren

Die neuen Regelungen sehen einfachere Verfahren für Planung und Genehmigung von Windrädern an Land und auf See vor. Desgleichen für Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks, für Solaranlagen auf Freiflächen und für Stromnetze. So können nun Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und zu Auswirkungen für den Artenschutz durch Windräder entfallen, wenn bei der Ausweisung des Gebiets für die Windenergie bereits eine ähnliche Untersuchung stattgefunden hat. Ebenfalls neu ist, dass Behörden die Öffentlichkeit auch online über Planungen informieren müssen.

Die vereinfachten Regeln gelten für alle Projekte, die vor Juli 2024 begonnen werden. Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf Deponien sollen längstens drei Monate laufen. Verfahren für kleinere Wärmepumpen müssen dem neuen Gesetz zufolge bereits innerhalb eines Monats abgeschlossen sein.

Verbände fordern Regeln über 2024 hinaus

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte die nun erheblich vereinfachten Genehmigungsverfahren. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, hätte sich aber noch klarere Vorgaben für Behörden gewünscht, um Verzögerungen zu vermeiden. Des Weiteren forderte sie eine Anschlussregelung, um auch nach 2024 den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Das verlangte auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. Er erinnerte daran, dass bis 2030 allein der Stromverbrauch Deutschlands zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen soll. „Dafür müssen Wind- und Solarenergie dreimal schneller ausgebaut werden als bisher. Das wird nicht von heute auf morgen und auch nicht in den nächsten 15 Monaten klappen.“

Klimaschutz darf Naturschutz nicht schwächen

Scharfe Kritik an der „Politik im Eiltempo“ hatte im Vorfeld der Naturschutzbund Deutschland (NABU) geäußert. „Aktuell erleben wir eher die Jagd nach einem schnellen politischen Gewinn beim Klimaschutz“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Aus seiner Sicht ignorierten die Notverordnung und ihre Umsetzung, dass Klimaschutz und der Schutz der Natur Verbündete seien. Der Fokus auf kurzfristige Erfolge richte langfristig Schaden an. Krüger ist überzeugt: „Uns muss klar sein, wenn wir die Klimakrise nur durch die Schwächung des Naturschutzes angehen, wird uns die Biodiversitätskrise mit Insektensterben, stummem Frühling und verarmten Gewässern erwischen.“

Auswirkungen auf Umwelt werden nicht geprüft

Auch NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller warnt vor den Folgen: „Sollte die Regierung die Notverordnung umsetzen, dann werden in Windenergiegebieten künftig Anlagen genehmigt werden, ohne dass die Auswirkungen auf dort vorkommende Arten oder auf die Umwelt geprüft werden.“ Das Naturschutzrecht würde gänzlich außer Kraft gesetzt. Mögliche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich dieser Nachteile hält Miller für eine halbherzige Ausrede: „Wer gar nicht geprüft hat, was es zu schützen gilt, kann auch keine sinnvollen Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen anordnen.“ Aus Sicht des Naturschutzbundes ist so kein effektiver Artenschutz möglich.

Krüger und Miller fordern daher eine bessere und digitalisierte Datengrundlage, die mit der Verabschiedung des Gesetzes einhergehen müsse. Nötig seien verbindliche Regelungen für ausreichende Artenschutzprüfungen während der Raumplanung. Zudem müssten Schutzmaßnahmen Vorrang vor finanziellem Ausgleich haben. Ein Nachsteuern bei „unvorhergesehenen Auswirkungen“ sei ebenfalls unerlässlich.



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