Chaos nach Corona-Zwangspause: Verwaltungsgericht in Sachsen stellt Eltern Entscheidung zum Schulbesuch frei

Nach wochenlanger Pause in der Corona-Pandemie werden die Schulen nach und nach geöffnet. Während das Land Sachsen aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses den Eltern freie Hand lässt, beginnt in anderen Bundesländern der Neustart holprig.
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Justitia in Frankfurt.Foto: iStock
Von 18. Mai 2020

Eigentlich sollte der Unterricht für Grundschulen in Sachsen im eingeschränkten Regelbetrieb nach der Corona-Zwangspause am 18. Mai wieder starten. Allerdings entscheiden die Eltern von Grundschülern selbst, ob ihre Kinder in die Schule gehen oder ob sie weiterhin daheim lernen sollen. Grund dafür ist ein Beschluss der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Mai 2020 (3 L 245/20 und 3 L 247/20).

Eltern von Grundschülern hatten gerichtlich ihre Bedenken vorgetragen. Sie hatten darauf verwiesen, dass es nicht nachvollziehbar sei, aus welchen Gründen bei Schülern der Primarstufe der Grund- und Förderschulen im Gegensatz zu älteren Schülern während des Unterrichts die Einhaltung eines Mindestabstands von eineinhalb Metern nicht als zwingend einzuhaltende Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Schulbetriebs vorgesehen ist. Das hierdurch bedingte erhöhte Infektionsrisiko für die Schüler der unteren Klassenstufen sei angesichts der von einer Infektion ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung unter Zugrundelegung des derzeitigen wissenschaftlichen und epidemiologischen Kenntnisstandes weder nachvollziehbar, noch angebracht und damit rechtswidrig.

Das Gericht gab den Anträgen der Eltern statt. In den Gründen verwies es unter anderem darauf, dass die Nichteinhaltung des Mindestabstands während des Unterrichts im Klassenraum gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoße: die Schutzpflicht des Staates und das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung.

Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gilt aus diesem Grund eine eingeschränkte Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni. Es werde den Eltern überlassen, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

Auch in Berlin-Spandau gibt es Anlaufschwierigkeiten. Bei zwei Lehrerinnen wurde eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt. Während die eine Schule komplett schließen musste, wurden bei der anderen Schule lediglich die abgeschlossene Lerngruppe und vier Personen, die mit der Lehrerin Kontakt hatten, unter Quarantäne gestellt.

Eingeschränkter Unterricht mit Hygieneregeln

Derweil werden auch in anderen Bundesländern die Schulen nach und nach geöffnet, war es anfangs nur älteren Schüler erlaubt, den Unterricht – etwa zur Prüfungsvorbereitung – zu besuchen, so folgen nun weitere Klassen. Generell gilt eine Einschränkung der Klassengröße.

In Hamburg hat sich in der Praxis nun gezeigt, dass jüngere Schüler sich besser an Hygiene- und Abstandsregeln halten als ältere. Obwohl man erwartet habe, dass dies genau umgekehrt sei, sagte Hamburgs Schulsenator Ties Rabe. „Die Rückmeldungen aller Schulen zeigen, dass die Kleinen zwar ab und zu unaufmerksam sind und dabei die Regeln verletzen, dass sie sie aber akzeptieren und einhalten wollen.“ Dies verwundere ein wenig, „denn wir haben wochenlang Zuschriften von Eltern bekommen, die uns immer wieder angespornt haben, die Hygieneregeln noch ein Stückchen schärfer zu fassen – und sehen jetzt ein bisschen selber mit Sorge, dass deren Kinder sich daran überhaupt nicht halten“.



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