Seehofer stellt doch keine Anzeige gegen „taz“-Mitarbeiterin

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verzichtet auf die angekündigte Strafanzeige gegen eine „taz“-Mitarbeiterin wegen einer polizeikritischen Kolumne. Das teilte das Innenministerium mit.
Titelbild
Innenminister Horst Seehofer.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times25. Juni 2020

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will im Streit um eine „taz“-Kolumne nun doch auf eine Strafanzeige verzichten. Das teilte er am Donnerstagvormittag mit. Er werde stattdessen die Chefredaktion der Zeitung in das Bundesinnenministerium einladen, um mit ihr den Artikel und seine Wirkung zu besprechen.

„Außerdem werde ich mich an den Deutschen Presserat wenden, der für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse eintritt“, so Seehofer. Er werde den Presserat bitten, zu diesem Artikel, der in seinen Augen einen „schweren Verstoß“ gegen den Pressekodex darstelle, klar Stellung zu beziehen.

Er sei der Auffassung, dass mit der Kolumne durch die „menschenverachtende Wortwahl“ auch Straftatbestände erfüllt werden. Hierzu lägen bereits Strafanzeigen vor. Die „Delikte“ seien teilweise bereits durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu prüfen.

Mir geht es bei der von mir angestoßenen Diskussion nicht um Strafverfolgung einer Person und schon gar nicht um einen Eingriff in die Pressefreiheit“, sagte Seehofer.

Ihm gehe es im Gegenteil darum, dass man eine gesellschaftliche Diskussion darüber führen müsse, wie man miteinander umgehe und wo die Grenzen einer Auseinandersetzung seien. „Aber wir müssen auf die Verrohung in unserer Gesellschaft reagieren.“ Und das beginne mit der Wahl der Worte.

„Niemand hat das Recht, einen anderen Menschen in einer solchen Weise zu verletzen und ihm die Menschenwürde abzusprechen.“ Polizisten seien in Deutschland „nicht Feindbild, sondern Vorbild“. (dts/dpa)



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