Sexueller Missbrauch: Jeder zehnte Täter kam aus Kirchenhierarchie

Fast zehn Prozent der katholischen Kleriker, die in Kindesmissbrauch verwickelt sein sollen, hatten irgendwann ein leitendes Amt inne.
Titelbild
Frauenkirche in Dresden, Sachsen.Foto: iStock
Epoch Times15. September 2018

Fast zehn Prozent der katholischen Kleriker, die Kinder missbraucht haben sollen, hatten irgendwann ein leitendes Amt inne. Das geht aus einer Studie hervor, die demnächst von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht werden soll. Darüber berichtet die „Zeit“.

Von 1.670 Beschuldigten bekleideten demnach 164 (9,6 Prozent) zu irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens ein höheres Kirchenamt, beispielsweise Dechant, Regens, Offizial, Domkapitular, Weihbischof, Bischof oder Erzbischof.

36 der Beschuldigten (2,2 Prozent) hatten ein höheres Amt vor und nach der angeschuldigten Ersttat inne. 86 Prozent der Beschuldigten (1.441) hatten bei der ersten Missbrauchstat kein höheres Kirchenamt. „Nichtsdestotrotz bleibt festzustellen, dass mit fast 10 Prozent ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Beschuldigten in höherer Verantwortung des kirchlichen Dienstes stand“, so die Autoren der Studie.

Belegen können die Forscher, dass mutmaßliche Täter aus der unteren Kirchenhierarchie – etwa Priester, die des Missbrauchs beschuldigt wurden – später in der Hierarchie aufstiegen und höhere Ämter bekleideten. „Bei 110 Beschuldigten (6,6 Prozent) war ein höheres Kirchenamt nicht vor, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nach der angeschuldigten Ersttat verzeichnet. Bei zehn Beschuldigten (0,6 Prozent) war angegeben, dass sie ein höheres Kirchenamt zwar vor dem Zeitpunkt der Ersttat innehatten, jedoch nicht mehr zuzeiten nach der Ersttat“, so die Forscher.

Außerdem hat die Kirche stärker als andere Institutionen den Kindesmissbrauch vertuscht. Die Studie belegt: Kam es zu ordentlichen Strafverfahren gegen mutmaßliche Täter aus der katholischen Kirche, mussten diese Verfahren überproportional oft wieder eingestellt werden – etwa dreimal so häufig wie bei vergleichbaren Fällen in Schulen und Sportvereinen.

Wörtlich heißt es: „Die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf die Tatvorwürfe gegen die Kleriker war dadurch gekennzeichnet, dass 67,1 Prozent der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurden.“

Demgegenüber betrug die staatsanwaltschaftliche Einstellungsrate in der Vergleichsgruppe, hier wurden Schulen und Sportvereine untersucht, nur 20,5 Prozent. Zur Begründung heißt es: „Die hohe Zahl der Einstellungen in den Verfahren gegen die Kleriker ist vor allem auf zahlreiche Einstellungen wegen Verjährung zurückzuführen. 46,6 Prozent der Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft wegen Verjährung ein. In der Vergleichsgruppe war dies nur bei 3,8 Prozent der Verfahren der Fall.“

Entsprechend wurden mutmaßliche Täter aus der Kirche seltener verurteilt. So betrug die Verurteilungsrate bei den Klerikern nur 30,9 Prozent, während sie sich in der Vergleichsgruppe auf 67,9 Prozent belief, so die Studie. (dts)



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