SOS Mein Feuerwerk – Sicherer Umgang mit Böllern & Co., Verkauf vom 29.-31.12.

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Foto: SAM PANTHAKY/AFP/Getty Images
Epoch Times31. Dezember 2014

Während sich der weihnachtliche Duft nach Zimt und Vanille langsam aus den Wohnungen verabschiedet, kündigt sich bereits die Vorfreude auf das nächste Fest an: Silvester. Nach den meist ruhigen Weihnachtstagen sorgt das anstehende Jahresende für eine erwartungsfrohe Stimmung. Party-Spaß ist angesagt und ein Feuerwerksvergnügen, das auch in diesem Jahr an Silvester durch die Straßen zahlreicher Städte und Gemeinden ziehen wird. Bis dahin steigt die Vorfreude und natürlich die Ungeduld. Denn nur an Silvester und Neujahr dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II/Kategorie 2 ohne Ausnahmegenehmigung gezündet werden (zur Klasse I/Kagegorie 1 gehört z.B. Jugendfeuerwerk).

Die Deutschen wollen es an Silvester wieder richtig krachen lassen. Nach Schätzung des Verbands der pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen werden sie voraussichtlich rund 124 Millionen Euro fürs Feuerwerk ausgeben, ebenso viel wie im Vorjahr. Da hängt viel vom Wetter ab“, sagte VPI-Geschäftsführer Klaus Gotzen der Deutschen Presse-Agentur dpa. „Wenn es nicht regnet, sollte es kein Problem sein, diesen Umsatz wieder zu erreichen, vielleicht sogar ein bisschen mehr.“ Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr von Montag (29.) an bis zum 31. Dezember verkauft werden. Im Trend liegen nach Angaben des Verbands seit einiger Zeit sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke, die nur einmal angezündet werden müssen und dann eine Vielzahl von Effekten abfeuern. Inzwischen machen sie laut VPI fast die Hälfte des Silvesterumsatzes der Branche aus. Aber auch die klassische Rakete erfreue sich ungebrochener Beliebtheit.

Sollte es  zu einem Unfall kommen, wählen sie die 112.

Hier einige Tipps…

vom Verband der Pyrotechnischen Industrie, damit Sie gut ins Neue Jahr rutschen können…

• Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch.

• Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM-PI oder PII plus Zahl) oder CE-Zeichen und Registriernummer.

• Nutzen Sie nie selbstgebaute oder ungeprüfte Feuerwerkskörper.

• Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.

• Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht am Körper, in Hosen- oder Jackentaschen auf und nie zusammen mit Streichhölzern oder Feuerzeugen.

• Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.

• Brennen Sie Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden ab.

• Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper so gestellt werden, dass Schüsse in Richtung der Zuschauer gehen – auch auf umstehende Bäume oder Häuser sollte geachtet werden.

• Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenster oder auf Dächer werfen.

• Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.

• Verkürzen Sie weder Zündschnüre noch bündeln Sie Feuerwerkskörper.

• Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, übergießen sie diese mit Wasser, da die Zündschnur innerhalb des Feuerwerkskörpers noch brennen könnte. Falls beim Zünden einer Batterie an der Hauptzündschnur etwas schiefgeht, sollten Sie die Batterie mindestens 15 Minuten stehen lassen und sich nicht darüber beugen. Danach kann die Batterie an der Ersatzzündschnur angezündet werden (achten Sie auf die Gebrauchsanweisung).

• Halten Sie alkoholisierte Menschen von Feuerwerkskörpern fern.

• Stellen Sie Tischfeuerwerke auf eine feuerfeste Unterlage.

Sollte es zu einem Unfall kommen, wählen sie die 112.

Das Warten hat sich gelohnt. Gold, rot, blau, grün, weiß, lila, orange und viele Farben mehr erhellen am 31. Dezember die Nacht und regnen in wunderschönen Effekten hernieder. Die bewundernden Ahs und Ohs der Zuschauer vermischen sich mit der feuerwerkseigenen Symphonie der unterschiedlichen Explosionen. Und auch in diesem Jahr hat sich der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) mit seinen angeschlossenen Unternehmen wieder etwas Neues einfallen lassen. Zwar sind 2014 erneut Feuerwerksbatterien der sprichwörtliche Knaller, dafür werden die Formationen, die diese am Himmel zeichnen, immer ausgefallener. Ob brillante Leuchtblitze oder glitzernde Fontänen, ob goldene Palmen oder bunte Schweifsterne, ob farbintensive Kometen oder fallende Blätter – alles entzündet sich mit der passenden Geräuschkulisse und pfeift, zischt oder knallt dem Himmel entgegen.

Die Mitgliedsunternehmen des VPI tüfteln ständig an Innovationen. Diese beschränken sich allerdings nicht ausschließlich auf neue Effekte, sondern sie versuchen auch die Feuerwerkskörper immer sicherer zu gestalten. Der europäische Gesetzgeber erlaubt seit 2009 eine Effektmenge von bis zu 500 Gramm, wenn verschiedene oder auch gleichartige Einzeleffekte in einer Batterie zusammengefasst werden. Diese sogenannten Batteriefeuerwerke haben den Vorteil, dass sie nur ein einziges Mal entzündet werden müssen bei gleichzeitig maximalem Lichtspektakel am Himmel. Die Abbrenndauer ist also gegenüber einzelnen Effekten beträchtlich verlängert. Von einem Verbundfeuerwerk spricht man, wenn mehrere Batterien miteinander verbunden sind. Wie bei einer Batterie steigt immer ein Effekt nach dem anderen in einem engen Zeitrhythmus in den Himmel.

Am Ende spielt es keine Rolle, ob man sich für das zur Klasse I/Kategorie 1 gehörende Jugendfeuerwerk oder das Batteriefeuerwerk der Klasse II/Kategorie 2 entscheidet – die Anleitungen auf den Knallkörpern müssen genauestens befolgt werden. Denn auch die sicherste Entwicklung taugt nichts, wenn gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen wird. In Deutschland unterliegen alle pyrotechnischen Gegenstände dem Sprengstoffgesetz, das seinen Ursprung in der 1696 erlassenen Brandenburgischen Feuerwerker-Ordnung hat. Der Verbraucher kann sich vor illegal eingeführten Produkten schützen. Jeder Feuerwerkskörper, der geprüft und als sicher befunden wurde, trägt eine Zulassungs- bzw. Registriernummer auf der Verpackung. Bis 2017 gelten zwei Kennzeichnungsvarianten: die Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) oder eine CE-Kennzeichnung mit Registriernummer. Fehlen diese Angaben, sollte man die Finger davon lassen – zu groß ist die Gefahr, dass es sich um ein illegales und damit für die eigene Gesundheit hoch gefährliches Produkt handelt. Achtet man jedoch auf das Prüfsiegel sowie die sachgemäße Verwendung, steht einem leuchtenden und knallenden Beginn des Jahres 2015 nichts mehr im Wege. (Verband der Pyrotechnischen Industrie/DPA/mz/sm)



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