Fahrlässige Tötung in neun Fällen – Sieben Jahre Haft für Waffenhändler vom Münchner Amoklauf

Das Landgericht München I hat den Verkäufer der Waffe für den Münchner Amoklauf unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Titelbild
Philipp K und sein Anwalt.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Januar 2018

Im Prozess um die Waffenlieferung an den Münchner Amokläufer David S. ist der Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht München I sprach Philipp K. am Freitag der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie des illegalen Waffenhandels schuldig und folgte mit seinem Urteil im Wesentlichen den Forderungen der Anklage. K. soll dem Amokläufer David S. die Pistole samt Munition verkauft haben, mit der dieser im Juli 2016 neun Menschen und anschließend sich selbst erschoss.

Umstritten war in dem Verfahren die rechtliche Bewertung des Waffenverkaufs. Während die Staatsanwaltschaft dies als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung bewertete und sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte, sahen die Nebenkläger eine Beihilfe zum Mord und forderten wesentlich längere Haftstrafen.

Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte sie außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn frei zu lassen. (afp)



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