SPD hält ungeachtet von Kritik an Grundrente fest – Mast spricht von „sozialpolitischem Meilenstein“

Die SPD hält ungeachtet der herben Kritik von der Deutschen Rentenversicherung an den Plänen zur Einführung der Grundrente fest. Die Verbände nehmen bei einer Anhörung Stellung zu dem Gesetzentwurf.
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Rente.Foto: iStock
Epoch Times22. Januar 2020

Die SPD hält ungeachtet der herben Kritik der Deutschen Rentenversicherung an den Plänen zur Einführung der Grundrente fest. Diese sei „ein sozialpolitischer Meilenstein“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. „Selbstverständlich ist dies eine Kraftanstrengung.“

Die Argumente in der Diskussion um die Grundrente würden „im parlamentarischen Verfahren sorgfältig abgewogen“, fügte Mast hinzu. „Klar ist, dass die Einführung der Grundrente in enger Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung erfolgen wird.“

Die Deutsche Rentenversicherung hatte in einer Stellungnahme für die Verbändeanhörung am Mittwochnachmittag im Arbeitsministerium das geplante Inkrafttreten der Grundrente zum 1. Januar 2021 infrage gestellt. Allein für die vorgesehene Einkommensprüfung bestehe „ein Mehrbedarf von mehreren tausend Stellen“, heißt es in der AFP vorliegenden Stellungnahme.

Aktuelle Stellenbesetzungsverfahren zeigten aber, dass eine Personalgewinnung kurzfristig nicht möglich sei. „Von daher müsste das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verschoben werden.“

Es sei zudem „erkennbar, dass die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig ist“, heißt es in der Stellungnahme. So beziehe sich die Begründung des Gesetzentwurfs auch auf den Wandel der Erwerbsbiographien in ‚postindustrieller‘ Zeit.

Die geplante Grundrente sei aber an eine lange Pflichtversicherungszeit gebunden, „weshalb Versicherte mit häufigeren Wechseln zwischen nicht versicherungspflichtiger Selbständigkeit und versicherungspflichtiger Beschäftigung die geplante Grundrente tendenziell gerade nicht in Anspruch nehmen können“.

Heils Entwurf sieht vor, dass Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können, einen Zuschlag auf die Rente erhalten sollen. „Grundrentenzeiten“ sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden. Der Grundrentenzuschlag soll dann in einer Staffelung von 33 bis 35 Beitragsjahren ansteigend berechnet werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte es in seiner Stellungnahme für die Anhörung, dass die Grundrente ab 33 Jahren zumindest anteilig gewährt werden soll. Es sollten allerdings alle Versicherungszeiten angerechnet werden – zumindest aber die Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes. (afp/so)



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