Spuren des Subventionsbetrugs: DIVI-Gate 2.0 – Der Kampf um Intensivbett-Daten
Das Intensivbettenregister der „Deutschen Interdisziplinären Vereinigung von Intensiv- und Notfallmedizin“ (DIVI) dient zur Echtzeiterfassung von Intensivbetten-Kapazitäten. Es ist ein wichtiger Faktor für die politischen Entscheidungen in der Corona-Krise. Im Mai 2020 wurde es als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom RKI entwickelt und wird seitdem von ihm betrieben. Rund 1.300 Akut-Krankenhäuser in Deutschland melden seither regelmäßig ihre Intensivbetten-Kapazitäten. In Deutschland gibt es nach Angaben von destatis insgesamt rund 1.900 Krankenhäuser.
Nachdem der Informatiker Tom Lausen die Daten des DIVI-Intensivregisters genauer unter die Lupe genommen hatte, veröffentlichte er im April 2021 Unstimmigkeiten. Der Bundesrechnungshof bestätigte in seinem Bericht vom 9. Juni 2021 Manipulationen bei den Intensivbetten. Lausen wurde daraufhin als Einzelsachverständiger am 8. Juli 2021 im Bundestag angehört.
Bekannt wurde der Fall unter #DIVIGate, wonach die Verwendung und der Verbleib von rund 686 Millionen Euro Subventionen für Intensivbetten bisweilen unbeantwortete Fragen aufgeworfen haben. Über Wochen und Monate meldeten Krankenhäuser bewusst weniger freie Intensivbetten, um die Auslastung künstlich in die Höhe zu treiben – denn erst ab 75 Prozent Auslastung gibt es Geld vom Staat.
Zur Klärung weiterer Fragen sind mehr Intensivbett-Daten notwendig, weshalb Lausen einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das RKI mit der Bitte um Herausgabe sämtlicher Intensivbett-Zahlen stellte. Nach dem IFG ist jede Behörde zur Bereitstellung ihrer Daten verpflichtet.
Ein der Epoch Times-Redaktion vorliegender „Sonder-Newsletter“ vom Team des DIVI-Intensivregisters an alle Krankenhäuser legt allerdings nahe, dass das Robert Koch-Institut die Herausgabe der weiteren Krankenhausdaten abwehren will.
Der Leak: DIVI möchte die IFG-Anfrage „abwehren“
Versendet wurde der Newsletter am 5. August 2021 per E-Mail von „[email protected]“ mit dem Betreff: „Sonder-Newsletter: Antrag zur Herausgabe sämtlicher Daten beim DIVI-Intensivregister eingegangen“.
Darin heißt es, dass beim RKI ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingegangen sei, in dem unbeschränkter Zugriff zu allen Daten des DIVI-Intensivregisters verlangt wird.
Dem RKI sei klar, dass jede Behörde dem IFG unterworfen sei, es sei denn „triftige Gründe sprechen dagegen“. So sehe sich das RKI als Behörde verpflichtet, zu prüfen, ob in diesem Fall eine entsprechende Herausgabepflicht bestünde.
Aktuell schätze das RKI die Lage so ein, wie dem Schreiben zu entnehmen ist, dass es sich bei den übermittelten Krankenhausdaten um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. So gesehen dürften die Daten nur dann herausgegeben werden, wenn die Betroffenen – in diesem Fall die Krankenhäuser – dem zustimmten.
Wir bitten Sie daher die in ihrem Hause zuständige Stelle über diesen Vorgang zu informieren! Wenn Sie als meldende Häuser der Datenvergabe nicht zustimmen, könnte der Antrag nach IFG abgewendet werden. Dazu braucht es aber ein NEIN von Ihrer Seite zur Datenweitergabe“, so das Schreiben.
Und weiter: „Für den Antragsteller besteht allerdings die Möglichkeit einer Klage mit einer erneuten Prüfung der Situation. Insgesamt sind wir optimistisch, dass wir die Anfrage abwehren können und haben zudem Rechtssicherheit gewonnen“.
Eine Erläuterung, warum das RKI bei den Daten von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Krankenhäuser ausgeht, steht in dem „Sonder-Newsletter“ nicht.
Eine Anfrage der Epoch Times, ob es sich bei dem geleakten Dokument tatsächlich um eine von [email protected] versendete E-Mail handelt, wurde vom DIVI nicht dementiert.
Bund beklagt Datenverweigerung der Länder
Während das Team des DIVI-Intensivregisters mit dem geleakten „Sonder-Newsletter“ vom 5. August die meldenden Stellen (also die Krankenhäuser) auffordert, der Herausgabe der Krankenhausdaten mit einem klaren „NEIN“ zu widersprechen, berichtete ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums im „heute“-Bericht im ZDF vom 6. August, dass die Länder dem Bund die Intensivbett-Daten verweigern.
Wie der Datenanalyst und IFG-Antragsteller Tom Lausen den Umgang mit seiner Anfrage bewertet und welche weiteren, bislang nicht veröffentlichten Ungereimtheiten seine Datenanalysen ergeben haben, erklärte der Informatiker gegenüber Epoch Times im Exklusiv-Interview (DIVI-Gate 2.0 – Teil 2, folgt in Kürze). (zw/nh)
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