Verdacht der Beleidigung: Ermittlungsverfahren gegen AfD-Abgeordneten nach Noah Becker-Tweet

Nach einer Twitter-Äußerung über Noah Becker ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen des Verdachts der Beleidigung.
Titelbild
Der AfD-Politiker Jens Maier hatte Boris Beckers Sohn Noah als «Halbneger» bezeichnet. ArchivbildFoto: Kappeler/Kalaene/dpa
Epoch Times14. Februar 2018

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen des Verdachts der Beleidigung in einem Tweet über Noah Becker eingeleitet.

„Jetzt gehen die Ermittlungen los“, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Hasse der Zeitung „Welt“ (Mittwochsausgabe). Zuvor habe der Bundestag gegen diesen Schritt innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden keinen Widerspruch eingelegt. Damit ist die Immunität von Maier für die Dauer des Verfahrens aufgehoben.

Dem Bericht zufolge unterrichtete die Anklagebehörde Maier in den vergangenen Tagen über die geplante Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. „Herr Maier hat sich daraufhin bislang nicht geäußert“, sagte Lorenz der „Welt“.

Auslöser für den Schritt der Strafverfolgungsbehörde war ein Tweet, der am 2. Januar über den persönlich auf Maier angemeldeten Twitter-Account verbreitet wurde. Darin wird Noah Becker, Sohn der Tennislegende Boris Becker, als „kleiner Halbneger“ verunglimpft. Maier behauptete, den Tweet nicht selbst verfasst zu haben. Diese Darstellung hat er gegenüber der Staatsanwaltschaft aber nicht vorgebracht.

Kurz nach Veröffentlichung löschte Maier den Tweet. Er habe den von ihm bezichtigten Mitarbeiter „zur Rede gestellt und ihm eine Abmahnung erteilt“, schrieb der sächsische Politiker in einer internen E-Mail an den Sprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth.

Beckers Rechtsanwalt, der Berliner Jurist Christian-Oliver Moser, erstattete Strafanzeige gegen Maier. Zudem ging Moser im Auftrag seines Mandanten gegen den Politiker zivilrechtlich vor und ließ ihm die strittigen Äußerungen per Einstweiliger Verfügung verbieten. (afp)



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