Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf

Mehrere Verfassungsjuristen sehen deutsche Facebook-Nutzer im Fall eines Missbrauchs ihrer Daten in einer rechtlich schwierigen Situation. Auch die rechtlichen Möglichkeiten staatlicherseits, etwa juristisch gegen Facebook vorzugehen, halten die Verfassungsjuristen für begrenzt.
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Facebook-Logo.Foto: JUSTIN TALLIS/AFP/Getty Images
Epoch Times24. März 2018

Mehrere Verfassungsjuristen sehen deutsche Facebook-Nutzer im Fall eines Missbrauchs ihrer Daten in einer rechtlich schwierigen Situation.

Facebook sei zwar „auf Grund seiner monopolartigen Stellung und überragenden Marktmacht gehalten, wirksame Vorkehrungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu treffen“, sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem „Handelsblatt“, das sei offenbar nicht erfolgt, vielmehr habe Facebook Zugang zu Nutzerdaten gewährt.

„Allerdings bin ich der Auffassung, dass derjenige, der seine Daten an Facebook weitergibt, damit auch seine Persönlichkeitssphäre in erheblichem Umfang preisgibt und sich nicht uneingeschränkt auf seine Persönlichkeitsrechte berufen kann.“

Eine unberechtigte Weitergabe von persönlichen Daten würde zwar genauso wie ein unberechtigtes „Sich-Verschaffen“ solcher Informationen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangieren. „Allerdings sind es hier private Unternehmen, denen der Eingriff zuzurechnen ist“, betonte Degenhart. „Diese sind nicht unmittelbar grundrechtsgebunden.“

Ähnlich sieht es der Staatsrechtler Joachim Wieland. „Die Rechtsbeziehungen deutscher Nutzer zu Facebook sind privatrechtlich, so dass sich die Nutzer nicht unmittelbar auf Grundrechte berufen können, wohl aber auf eine Verletzung des vereinbarten Schutzes ihrer Daten“, sagte der Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“.

Auch die rechtlichen Möglichkeiten staatlicherseits, etwa juristisch gegen Facebook vorzugehen, hält Wieland für begrenzt. Aus den Grundrechten folgten zwar Schutzpflichten des deutschen Staates für deutsche Facebook-Nutzer, sagte er. „Der Staat verfügt allerdings über ein weites Ermessen, wie er seine Schutzpflichten erfüllt, so dass eine Klage nicht ganz einfach sein dürfte.“

Degenhart sieht die Rolle öffentlicher Institutionen in der Facebook-Debatte generell kritisch. „Sie sollten jedenfalls zurückhaltend sein und die Datenkrake nicht noch füttern“, sagte er. „Warum zum Beispiel muss eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auf Facebook zu finden sein“, fragte der Jurist. „Wenn öffentliche Institutionen glauben, sie müssten auf Facebook präsent sein, tragen sie bei zur bedrohlichen Omnipräsenz und Marktmacht“. (dts)



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