Staatsschutzsenat schließt Öffentlichkeit bei Düsseldorfer IS-Prozess aus

Wegen Unterstützung des IS müssen sich ein 22-Jähriger aus Neuss und eine 17-jährige mutmaßliche Mittäterin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Zu Prozessbeginn schloss das Gericht die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung aus.
Epoch Times22. Februar 2018

Wegen Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) müssen sich seit Donnerstag ein 22-Jähriger aus Neuss und eine 17-jährige mutmaßliche Mittäterin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Zu Prozessbeginn schloss der Staatsschutzsenat nach Gerichtsangaben die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung aus. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass es sich bei den Angeklagten um einen zur Tatzeit Heranwachsenden sowie eine Minderjährige handelt.

Nach früheren Justizangaben legt die Anklage dem 22-jährigen Kevin T. unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last. T. wurde vor gut einem Jahr in seiner Wohnung in Neuss von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen. Er soll einen Terrorverdächtigen aus Wien bei dessen Anschlagsplanungen unterstützt und ihm 2016 in Neuss Unterschlupf gewährt haben.

Testweise sollen beide damals einen Sprengsatz in einem Neusser Park gezündet haben. T.s mutmaßlicher Wiener Komplize Lorenz K. soll einen Selbstmordanschlag mit einer selbstgebauten Bombe auf Soldaten in Deutschland geplant haben, womöglich an der US-Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein. K. wurde ebenfalls vor gut einem Jahr in der österreichischen Hauptstadt festgenommen.

Die 17-jährige Mitangeklage in dem Düsseldorfer Prozess soll sich ebenfalls mit den IS-Zielen identifiziert haben. Sie soll den Terrorverdächtigen aus Wien Ende 2016 in Neuss nach islamischem Ritus geheiratet und ihn bei seinen Anschlagsplänen unterstützt haben. Durch den Verkauf ihres Mobiltelefons soll sie ihm Geld verschafft haben, damit dieser Bauteile für den geplanten Sprengsatz kaufen konnte.

Für den Prozess sind zunächst rund 20 weitere Verhandlungstage bis zum 11. Juni anberaumt. Die Öffentlichkeit bleibt während des gesamten Verfahrens von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. (afp)



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