Steuer-Gewerkschaft: Bis 2028 bleibt Zeit für Grundsteuer-Reform

Politiker drängen zur Eile: Hessens Finanzminister fordert, das neue Grundsteuergesetz noch 2018 zu verabschieden, damit genug Zeit für die Grundstücksbewertung bleibe. Nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wäre jedoch Zeit bis 2028.
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Eine Flächenbesteuerung würde Grundstücke mit Hochhäusern deutlich besser stellen als Siedlungen in Randgebieten - daher sollte sich genug Zeit für eine Neubewertung von Grundstücken gelassen werden.Foto: iStock
Epoch Times14. April 2018

Fachpolitiker drängen zur Eile: Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) fordert, das neue Gesetz zur Grundsteuer noch 2018 zu verabschieden, damit genug Zeit für die Grundstücksbewertung bleibe.

Doch für die Reform der Grundsteuer bleibt womöglich deutlich mehr Zeit als angenommen –- vermutlich bis 2028.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, um die Steuer auf Immobilienvermögen auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen. Weiterhin setzte es eine Frist bis Ende 2024, um die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gegebenenfalls neu zu bewerten, nach Ansicht von Experten liegt die eigentliche Frist aber bei 2028.

Anders als vielfach berichtet, werde die Grundsteuer nicht ersatzlos wegfallen, wenn es bis Ende 2019 kein neues Gesetz gebe, sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, dem „Spiegel“. Vielmehr könnte ein Gesetz womöglich auch noch rückwirkend erlassen werden.

Zudem müsse die Neubewertung von Grundstücken nicht bis 2024 überall abgeschlossen sein:

Es ist nicht Feierabend, wenn man bis dahin nicht fertig wäre“, so Eigenthaler.

Zwar darf ab dann die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden, die Verwaltung könne aber zu einem späteren Zeitpunkt ihre Bescheide auch rückwirkend erlassen.

Letztlich bliebe Zeit bis 2028, ohne dass es zu endgültigen Steuerausfällen käme. Eigenthaler plädiert dafür, nicht auf eine schnelle Lösung zu drängen, wie etwa die sogenannte Flächenbesteuerung, die Grundstücke mit werthaltigen Gebäuden –- etwa Hochhäuser –- deutlich besser stelle als Siedlungen in Randbezirken.

Stattdessen sollte eine Neuregelung den Wert einer Immobilie ermitteln und berücksichtigen.

Hintergrund

Die Grundsteuer wird auf Grundlage des Wertes der Immobilien berechnet. Im Westen sind diese Einheitswerte allerdings seit 1964 unverändert und im Osten gar seit 1935. Ein Grundstück mit „Omas Häuschen“ von 1964 hat deshalb steuerlich den gleichen Wert wie eine 2017 nebenan erbaute Villa, obwohl zwischen den Verkaufswerten der beiden Objekte Welten klaffen.

Zudem bleiben rasante Wertentwicklungen im Immobilienmarkt unberücksichtigt: Der Kläger aus Berlin führte dazu an, dass der Wert von Grundstücken an der Mauer nach der Wiedervereinigung um das Zehnfache gestiegen seien, weil sie als Filetstücke mitten in der Stadt liegen.

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