Steuern sparen durch Freibeträge: So bleibt 2017 am Monatsende mehr für Sie übrig
Wer über das ganze Jahr hinweg Steuern sparen möchte, sollte prüfen, ob er zu den automatischen Freibeträgen, die jeder Arbeitnehmer erhält, zusätzliche Freibeträge beantragen kann, um während des laufenden Jahres schon die Steuerlast zu senken.
Der Vorteil: Sie müssen nicht erst bis zum Lohnsteuerjahresausgleich in 2018 warten, sondern können über den Freibetrag schon vorher Ausgaben geltend machen. Das gelte zum Beispiel für Unterhaltszahlungen oder auch die Ausbildung der Kinder, für die man schon vorab einige tausend Euro in die Lohnsteuerkarte eintragen könne. Dazu kommen Ausgaben rund um den Arbeitsplatz. Allerdings müssen Sie später nachweisen, dass ihnen die angegeben Aufwendungen wirklich entstanden sind.
Allerdings rechnen sich die Freibeträge erst bei sehr hohen Ausgaben. Die Zeitschrift Finanztest fasst die wichtigsten Freibeträge in ihrer Januar-Ausgabe zusammen:
- Automatische Freibeträge
- Grundfreibetrag:8820 Euro für die Steuerklassen I bis IV. Für die Steuerklassen V und VI gibt es diesen Freibetrag nicht extra.
- Grundfreibetrag für den Ehepartner oder eingetragenen Partner: 8820 Euro für Verheiratete in Steuerklasse III
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1000 Euro für die Steuerklassen I bis V
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro in den Steuerklassen I, II und IV und 72 Euro in Steuerklasse III. Für die Steuerklassen V und VI gibt es keinen Freibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1908 Euro plus 204 Euro für jedes weitere Kind in der Steuerklasse II
- Kinderfreibetrag je Kind: 2358 Euro in Steuerklasse I, II und IV und 4716 in Steuerklasse III
- Betreuungs-, Erziehungs-, Ausbildungsfreibetrag je Kind: 1320 Euro in Steuerklasse I, II und IV und 2640 in Steuerklasse III
- Versorgungsbeitrag für Pensionäre: 2028 bis 3900 Euro in Steuerklasse I bis V
- Altersentlastung für vor dem 2. Januar 1951 Geborene: 988 bis 1900 Euro in Steuerklasse I bis V
- Mindest-Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer: 68 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung plus 12 Prozent vom Arbeitslohn für sonstige Vorsorge. Höchstens aber 1900 Euro für die Steuerklassen I, II, IV, V, VI und 3000 III.
- Zusätzliche Freibeträge für 2017
Werbungskosten zählen bei der 600 Euro-Grenze nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags
- Reisekosten:
– Pro Kilometer 0,30 Euro (PKW), 0,20 Euro (Motorrad) oder volle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
– Verpflegungspauschalen: ab acht Stunden Abwesenheit 12 Euro, bei 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro. An-/Abreisetag je 12 Euro
- Arbeitsweg: Pro Kilometer für die einfache Strecke 0,30 Euro oder volle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Arbeitszimmer: Bis zu 1250 Euro im Jahr, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die Arbeiten zur Verfügung steht. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, zählen die Kosten unbegrenzt
- Arbeitsmittel: Kaufpreis, bei Beträgen von mehr als 487,90 Euro pro Gegenstand muss über die Jahre der Nutzungsdauer anteilig abgeschrieben werden
Sonderausgaben bringen nach Abzug von pauschal 36 Euro oder 72 Euro für Paare einen Freibetrag
- Unterhalt für den Ex-Partner: Bis zu 13.805 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
- Kirchensteuer: tatsächliche Höhe abzüglich Erstattungen
- Ausbildungskosten: Bis zu 6000 Euro
- Spenden und Beiträge an politischen Parteien:Bis zu 1650 Euro, bis zu 3300 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
- Kinderbetreuungskosten für jedes Kind bis 14: Zwei Drittel der Kosten (maximal 4000 Euro) für Kindergarten oder Tagesmutter
- Schulgeld für Privatschule:Für jedes Kind 30 Prozent der Kosten, maximal 5000 Euro im Jahr
Außergewöhnliche Belastungen
- Ausbildungsfreibetrag:924 Euro für Kinder über 18 Jahren, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen
- Pflegepauschbetrag:924 Euro (bei Anerkennung einer Pflegestufe)
- Unterhalt für einen Angehörigen: Bis zu 8820 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers
Freibeträge ohne 600 Euro Grenze
- Handwerker, Haushaltshilfe sowie für Pflegekosten ohne Nachweis einer Pflegestufe: Für Mini-Jobber bis 2040 Euro. Für Lohn-/Fahrtkosten von sozialversicherungspflichtigen und selbstständigen Hilfen bis zu 16.000 Euro. Lohn-/Fahrtkosten von Handwerkern bis zu 4800 Euro.
- Behindertenpauschbetrag:310 bis 3700 Euro je nach Grad der Behinderung
- Hinterbliebenenpauschbetrag:370 Euro
- Verlustvortrag aus früheren Jahren: Ohne Einschränkung bis zu einer Million Euro, für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner zwei Millionen Euro
- Verluste, etwa aus Vermietung: Uneingeschränkt, wenn sie nicht mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnet werden
- Freibetrag im Nebenjob mit Steuerklasse VI:Bis zur Höhe, bei der die steuerfreie Grenze durch den Hauptberuf noch nicht ausgeschöpft ist
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