Deutsch-französische Uneinigkeit: Habeck sieht bei EU-Strommarktreform noch Verhandlungsbedarf

Zwischen Deutschland und Frankreich entbrennt Streit über die Förderung der Atomkraft. Kommen jetzt sogenannte Differenzverträge?
Titelbild
Das Kernkraftwerk Bugey in Frankreich im Jahr 2019.Foto: iStock
Epoch Times17. Oktober 2023

Im Streit um die Reform des europäischen Strommarktes sieht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch Verhandlungsbedarf. „Wir sind eindeutig noch nicht durch“, sagte Habeck am Dienstag vor der Sitzung der EU-Energieminister in Luxemburg. Streit gibt es insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich um mögliche Subventionen für bestehende Atomkraftwerke.

Nach Ansicht der Bundesregierung sollen mit der Reform vor allem erneuerbare Energien gefördert werden. Paris will hingegen erreichen, dass für Strom aus „erneuerbaren“ Energien und aus Atomkraft die gleichen Regeln gelten. Die französische Ministerin für die Energiewende, Agnès Pannier-Runacher, sprach von einer „roten Linie“. Für einen Kompromiss müssten sich „alle noch einmal bewegen“, sagte Habeck.

Strompreis soll weniger abhängig vom Gaspreis werden

Auf dem Tisch liegt in Luxemburg ein Kompromissvorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft, in dem ein umstrittener Absatz zu Subventionen für bestehende Atomkraftwerke nicht mehr auftaucht. Damit sind weder Deutschland noch Frankreich einverstanden. Ohne einen Kompromiss zwischen den beiden größten Mitgliedsländern ist eine Lösung wohl nicht in Sicht.

EU-Kommissarin Kadri Simson äußerte dennoch Hoffnung auf eine politische Einigung noch am Dienstag. Die Kommission hatte die Reform Anfang des Jahres vorgeschlagen. Mit der Verordnung soll der Strompreis weniger abhängig vom Gaspreis werden. Dieser war wegen des Einfuhrstopps von russischem Erdgas nach Beginn des Ukraine-Kriegs massiv gestiegen. Es gelte, „Verbraucherinnen und Verbraucher vor überbordenden Energiepreisen zu schützen“, sagte Wirtschaftsminister Habeck.

Frankreich: Atomenergie die einzige nicht-fossile Absicherung für Stromversorgung

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Hilfen für neue Investitionen in die Stromproduktion aus „erneuerbaren“ Energien oder Atomenergie künftig an eine staatlich festgelegte Preisgrenze gekoppelt sein. Ist der Strompreis auf dem Markt niedriger als vereinbart, soll der Staat den Energieunternehmen einen Ausgleich zahlen. Liegt der Marktpreis oberhalb der Grenze, sollen die zusätzlichen Gewinne der Stromproduzenten an die Staatskasse gehen.

Solche sogenannten Differenzverträge will Frankreich auch auf Subventionen für bestehende Atomkraftwerke anwenden. Atomenergie sei die einzige nicht-fossile Möglichkeit, die Stromversorgung in Europa abzusichern, sagte die französische Ministerin Pannier-Runacher. Frankreich bezog im vergangenen Jahr mehr als 60 Prozent seines Strombedarfs aus Atomenergie.

In Deutschland waren die letzten drei Atomkraftwerke im April vom Netz gegangen. Die Bundesregierung fürchtet durch die neuen Förderungen Wettbewerbsverzerrung, weil von der Regelung vor allem der staatliche französische Energiekonzern EDF profitieren würde. Unterstützung bekommt Deutschland unter anderem aus Österreich und Luxemburg.

Mehrere andere Mitgliedstaaten wollen hingegen Ausnahmen für die fossile Stromproduktion erreichen, unter anderem will Polen seine Kohlekraftwerke fördern können. Nach einer Einigung müssten die Mitgliedstaaten noch einen gemeinsamen Gesetzestext mit dem Europaparlament aushandeln.

(afp/red)



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