Streit um Passwörter: Folgt Deutschland chinesischem Muster?
„Auch ein guter Zweck heiligt nicht jedes Mittel“, sagt der Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae (FDP). Nahezu alle Behörden und Ämter sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Auskunftsanspruch auf die Passwörter von Telemediendienste bekommen. Den Rahmen dazu gibt der Gesetzentwurf des Justizministeriums „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“.
Der FDP-Politiker bezeichnet dies als einen Angriff auf „das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen, den Kernbereich privater Lebensgestaltung und das Trennungsgebot zwischen Polizeien und Geheimdiensten“, wie „heise.de“ schreibt.
Bereits jetzt ist es Ermittlern durch das Telekommunikationsgesetz möglich, von Internetprovidern oder Telefongesellschaften die Herausgabe von persönlichen Passwörtern zu fordern. Der neue Gesetzentwurf will dies auf jegliche Telemediendienste ausdehnen.
Zu den Telemedien gehören (nahezu) alle Angebote im Internet inklusive E-Mail-Anbietern, soziale Netzwerke, Forenbetreiber, Webshops, Auktionshäuser, Suchmaschinen, Podcasts, Dating-Communitys oder Webportale. Wie könnte das aussehen? Hier ein Negativbeispiel aus China: Der Messenger WeChat.
Kann sich ein Betroffener wehren?
Schon jetzt sind die Möglichkeiten für User sehr gering, sich gegen Account-Sperrungen oder das Löschen von Beiträgen zu wehren. Die Verfahren, warum gelöscht oder gesperrt wurde, sind intransparent und erscheinen willkürlich.
Dieser Punkt wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Hinzu kommt sogar eine Verschärfung: Der User wird es nicht erfahren, wenn sein Beitrag künftig angezeigt und damit seine Daten an das BKA weitergeleitet wurden.
Telemedienbetreiber sollen lt. dem neuen Gesetzentwurf ihre Kunden nicht informieren dürfen, wenn sie eine solche Passwortanfrage bekommen haben.
Es geht um die Passwörter aller
Passwörter seien der Generalschlüssel zu unserem Leben, mit Finanz- und Gesundheitsdaten, beruflicher und private Kommunikation, so Stephan Thomae. Das geplante Vorhaben gehe „weiter als jede Telekommunikations- oder Wohnraumüberwachung“. Für Thomae schicke sich damit das Justizministerium an, das „auf Überwachung drängende Innenministerium rechts zu überholen“.
„Das ist der große Lauschangriff im Netz, den keiner, dem Bürgerrechte und Verfassung irgendetwas bedeuten, wirklich wollen kann“, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco-Verbands der Internetwirtschaft. Damit werde eine „umfassende Online-Durchsuchung möglich“.
Während das SPD-geführte Bundesjustizministerium bisher „zumindest in einem gewissen Umfang noch die Funktion eines Korrektivs in einer insgesamt bürgerrechtsfeindlichen Großen Koalition übernommen hat, ist es hiermit nun offensichtlich endgültig vorbei“, meinte Konstantin von Notz (Grüne).
Der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sei richtig. „Aber was haben die Passwörter von 82 Millionen Bürgern damit zu tun?“, fragte von Notz.
Wer kann was erhalten?
„Nicht ganz klar wird in dem Entwurf, was mit Passwörtern ist, die Anbieter selbst nur in Hashform verschlüsselt speichern. Eine ausdrückliche Pflicht, Kennungen im Klartext herauszugeben, ist im Entwurf nicht vorgesehen. Für die Auskunftserteilung sind aber ’sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen'“, fasst „Heise“ zusammen. Und weiter:
„Der Kreis der berechtigten Stellen könnte kaum weiter gefasst sein. Er erstreckt sich auf alle ‚für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten‘ und die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, sämtliche Geheimdienste von Bund und Ländern sowie auf die Zollverwaltung und Ämter, die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Anbieter sollen ferner explizit auch Bestandsdaten herausrücken, soweit dies im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ‚zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist'“.
Was eine strafbare Drohung im Netz ist, soll erweitert werden. Bisher galt nur die Androhung eines Verbrechens (eine schwerwiegende Tat, Paragraf 241 Strafgesetzbuch) als strafbar. Künftig soll auch die Androhung einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung meldepflichtig sein und bestraft werden können.
Außerdem: Nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch war es bislang nur strafbar, wenn jemand eine begangene kriminelle Tat öffentlich guthieß. Dies soll erweiterte werden um die Billigung einer noch nicht begangenen, aber angedrohten Tat. Wer künftig twittert, dass er es gut findet, wenn jemand einem anderen mit einem Überfall droht, macht sich demnach strafbar.
Im Gesetzentwurf geht es um einfachen Zugriff – Das Recht am geistigen Eigentum
Das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert (Zitat aus Gesetzentwurf):
1. § 14 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.“
Anders formuliert: Es wird möglich sein, einfacher die Inhalte von Social Media, Online-Speichern und E-Mails nach urheberrechtlich geschützten Materialien zu durchsuchen.
Bereits die vom Europaparlament im März 2019 angenommene Urheberrechts-Richtlinie führt bei Kritikern zu Besorgnis: Sie sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Siehe Artikel: Unternehmer kritisiert neues Urhebergesetz scharf: „Die große Säuberungswelle beginnt“
Digitalverband: Ohne richterliche Zustimmung?
Der Digitalverband Bitkom ist erstaunt über den Ruf nach der Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss – oder zur automatisieren Weiterleitung von Internetkennungen. Und vor allem darüber, dass dieser Vorstoß aus dem Justizministerium kommt, der die Grundwerte des menschlichen Lebens und den Datenschutz verteidigen soll. Man könne „nur beten, dass solche hochkritischen Daten in den Behörden nicht in die falschen Hände fallen“.
Joana Cotar (AfD) ging noch weiter und warf der Bundesregierung vor, dem chinesischen Muster zu folgen, das freie Internet zu beerdigen und einen Überwachungsstaat nach chinesischem Muster etablieren zu wollen.
Twitternutzer Patrick Zäuner bringt es auf diesen Punkt:
Ich bin dafür, dass alle Wohnungs- und Haustürschlüssel beim Einwohnermeldeamt hinterlegt werden müssen. Zur Sicherheit.
Der Linke-Abgeordnete Niema Movassat warnt vor einem künftig möglichen Zwang, Passwörter auch unverschlüsselt speichern zu müssen. Der geplante Anspruch beziehe sich auf „sämtliche Bestands- und Nutzungsdaten“ sogar für „Ordnungswidrigkeiten auf Level des Falschparkens“. Es sei eine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“.
Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times
Wer hat die Weltherrschaft? Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Immer klarer wird, dass die Geschichte der Menschheit nicht so ablief, wie sie heutzutage gelehrt wird. Das Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ gibt die lange gesuchten Antworten. Die „politische Korrektheit“ durchdringt die Medien.
Westliche Medien haben zusammen mit linken politischen Gruppen und Wissenschaftlern ein weitreichendes System politisch korrekter Sprache geschaffen. Diese Sprache wurde von den Medien so intensiv verwendet, dass sie im öffentlichen Bewusstsein tief verwurzelt ist und die Öffentlichkeit auf einer unterschwelligen Ebene beeinflusst.
Eine totalitäre Regierung benutzt „politische Korrektheit“ als Ausrede, um Menschen ihrer Meinungsfreiheit zu berauben und ihnen zu diktieren, was sie sagen dürfen und was nicht. Diejenigen, die offen böse politische Richtlinien anprangern, werden als Verbreiter von „Hate Speech“ abgetan. Wer es wagt, sich gegen die politische Korrektheit zu wehren, wird an den Rand gedrängt, isoliert, in manchen Fällen gefeuert und in extremen Fällen bedroht oder angegriffen.
Das Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ beschreibt nicht nur die historische Entwicklung, sondern legt offen, wie das Gespenst des Kommunismus daran gehindert werden kann, unsere Welt zu regieren. Hier weitere Informationen und Leseproben.
ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.
Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder – falls vergriffen – direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
Das Buch gibt es auch als E-Book und als Hörbücher
Die E-Books gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Die Hörbücher bieten wir im MP3 Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. Alles ist direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion