Streit um COVID-Impfpflicht für Soldaten geht weiter

Im Prozess um die Duldungspflicht zur COVID-Impfung für Soldaten ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der federführende Anwalt Wilfried Schmitz hat weitere Schritte angekündigt, darunter einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.
Soldatenimpfpflicht
Im Gerichtssaal des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig kurz vor der Beweisaufnahme am 6. Juli.Foto: Epoch Times
Von 17. Juli 2022

Tausend Seiten Schriftsätze, umfangreiche Beweisaufnahmen, eklatante Fehler bei der Auswertung der Daten und Prüfung der COVID-Impfstoffe seitens der staatlichen Behörden. Was der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig in den vergangenen Wochen ans Licht brachte, sorgte bei vielen Anwesenden im Gerichtssaal für Unverständnis. Das Verfahren hatten zwei Luftwaffenoffiziere angeschoben, welche die Soldatenimpfpflicht gerichtlich prüfen lassen wollten.

Den letzten Tag der Beweisaufnahme am 6. Juli, zu dem eine Mitarbeiterin des Paul-Ehrlich-Instituts zur Statistik und ein Virologe zur Prüfung der Impfstoffchargen angehört wurden, fasste der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab im Corona-Ausschuss mit den Worten zusammen: „Bei ehrlicher Betrachtung haben sich die Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts […] um Kopf und Kragen geredet.“

Die Anhörung der PEI-Mitarbeiter ergab, dass eine Nachprüfung aller gemeldeten Todesfälle an der Mitarbeit von Ärzten scheitert. Diese würden entweder die Fragen des PEI nicht beantworten oder gar nicht telefonisch erreichbar sein. Nach Auskunft des Instituts werden etwa 90 Prozent der Nebenwirkungen von Betroffenen oder Angehörigen gemeldet und nicht von Ärzten. „Die Ärzte arbeiten mit der Impfstoffüberwachungsbehörde nicht zusammen“, kritisierte Schwab. „Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.“

2,5 Millionen Fälle von Impfnebenwirkungen

Bedenklich fand er die Aussage des PEI, dass das Risiko einer Nebenwirkung mit jeder Impfung größer wird. Und noch etwas wurde deutlich, bezogen auf die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem Dokument mitgeteilten 2,5 Millionen Fälle von Nebenwirkungen: Würden alle Patienten, die nach einer COVID-Impfung wegen Nebenwirkungen einen Arzt aufsuchten, an das PEI gemeldet, dann würde die Behörde mehr Personal benötigen.

„Wenn jemand beim PEI etwas gemeldet und noch keine Antwort bekommen hat – sie kommen nicht mehr hinterher!“, erklärte Schwab dem Corona-Ausschuss.

Zudem sei klar geworden, dass sich das Institut, was für die Impfstoffsicherheit zuständig ist, in vielen Aspekten auf die Prüfung des Herstellers verlasse.

Das Urteil zur Soldatenimpfpflicht

Letztlich entschied das Gericht am 7. Juli, dass die COVID-Impfung für die Soldaten weiterhin verpflichtend bleibt. Gleichzeitig gab es dem Bundesministerium der Verteidigung eine „Hausaufgabe“ auf: Es soll die Wirksamkeit weiterer Auffrischungsimpfungen in Bezug auf den Schutz vor Übertragung, Ansteckung und schweren Verläufen beobachten. Sofern sich die Sachlage ändere, müsse das Ministerium vor Anordnung einer erneuten Impfung prüfen, ob es an der verpflichtenden Impfung festhält oder nicht, erklärte der Pressesprecher des Gerichts, Dr. Carsten Tegethoff, gegenüber Epoch Times.

Für die prozessführenden Soldaten, ihr Anwaltsteam und alle von ihnen hinzugezogenen Sachverständigen ist die gerichtliche Entscheidung ein Schlag ins Gesicht.

„Der Prozess war aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme und schon aus Dutzenden juristischen Gründen unverlierbar. Totale Willkür dieser Richter. Ein unfassbarer Justizskandal“, erklärte Rechtsanwalt Schmitz gegenüber Epoch Times. Der Senat habe deutlich gezeigt, dass er gar nichts aufklären wollte. Die Begründung zu dem abweisenden Beschluss lese sich „wie eine Presseerklärung der Bundesregierung“. Sein Fazit zum Verfahren: „Betrug war alles, Lug und Schein.“

Der Sachverständige für Risikomanagement, Professor Dr. Werner Bergholz, äußerte: „Hier wurden die Regeln der Mathematik, Logik und Naturwissenschaften gerade alle ausgeschaltet.“ Eine logische Verbindung zwischen der Urteilsbegründung und den Erkenntnissen der Beweisaufnahme vermochte er nicht herzustellen.

Der Prozess geht weiter

Ein Ende des Rechtsstreits ist jedoch auch trotz Entscheidung nicht in Sicht. Schmitz hat eine Anhörungsrüge nach Paragraf 152a Verwaltungsgerichtsordnung angekündigt. Zur Begründung heißt es, der Senat habe „faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer und die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig ignoriert“. Etwa 1.000 Seiten Schriftsätze samt umfangreichen Anlagen hätten die Anwälte der Soldaten dem Gericht vorgelegt.

„In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden, da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen“, so Schmitz weiter.

Der Anwalt hat die Gerichtsakte angefordert. Die Protokolle der Verhandlungstermine und Beweisaufnahme werden – wie bei diesem Bundesgericht üblich – ohnehin erst nach Beendigung des Verfahrens ausgehändigt.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 53, vom 16. Juli 2022.



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