Stuttgart: OLG entscheidet im Urheberrechtsstreit um Hauptbahnhofe
Stuttgart – Am morgigen Mittwoch (6. Oktober; 11.00 Uhr) entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart den Urheberrechtsstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof in zweiter Instanz. Peter Dübbers, Erbe des Bahnhofserbauers, war in Berufung gegangen, nachdem das Stuttgarter Landgericht Mitte Mai seine Klage zurückgewiesen hatte. Dübbers wehrt sich damit gegen den geplanten Abriss von Gebäudeteilen für die Realisierung des Bahnprojektes „Stuttgart 21“. Wenn das Gericht Dübbers Recht gibt, ist das Projekt „Stuttgart 21“ gefährdet.
Das Landgericht hatte am 20. Mai entschieden, dass der Erbe von Bahnhoferbauer Paul Bonatz (1877-1956) durch die Abrisspläne nicht hinreichend in seinem Urheberrecht verletzt wird. Der Stuttgarter Architekt Dübbers hatte gegen das Vorhaben der Bahn geklagt, die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der Schalterhalle des Gebäudes wegen des Umbaus des jetzigen Kopfbahnhofs zu einem Durchgangsbahnhof abreißen zu lassen. Das Gericht befründete sein Urteil unter anderem damit, dass das Erhaltungsinteresse des Urhebers „hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten“ müsse .
Dübbers legte gegen das Urteil Berufung ein, die allerdings keine aufschiebende Wirkung für den Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs hatte, der im August und September abgetragen wurde. Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Abrissarbeiten war im August ebenfalls abgelehnt worden. (sfr/dapd)
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