Syrische Kurden fordern UN-Sondergerichte für IS-Anhänger

Soll die Bundesrepublik in Syrien gefangene IS-Kämpfer mit deutschem Pass zurückholen und hier vor Gericht stellen? US-Präsident Trump fordert das. In Berlin gibt es Bedenken. Jetzt liegt ein alternativer Vorschlag vor.
Titelbild
Kämpfer der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), eine von den USA unterstützte kurdisch geführte Rebellengruppe, patrouillieren während einer Operation zur Befreiung der ostsyrischen Provinz Deir Ezzor im vom IS kontrollierten Dorf Baghouz.Foto: Aboud Hamam/dpa
Epoch Times19. Februar 2019

Syriens Kurden haben die Vereinten Nationen aufgerufen, in dem Kriegsland internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten.

Die Heimatländer der Islamisten hätten bisher nicht auf die Forderung der Kurden reagiert, die IS-Anhänger zurückzuholen, sagte der Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), Mustafa Bali, der Deutschen Presse-Agentur. Im Norden Syriens gebe es nicht die Möglichkeit, die Terroristen juristisch zu verfolgen. Prozesse unter dem Dach der UN könnten hingegen eine Lösung sein, die alle zufrieden stelle.

Dem Sprecher zufolge haben die SDF bisher rund 1300 ausländische IS-Kämpfer gefangen genommen, Iraker ausgenommen. Einige seien während der Kämpfe gefasst worden, andere hätten sich gestellt. Die Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sitzen in Lagern im Norden Syriens. Aus SDF-Kreisen hieß es, die meisten stammten aus Saudi-Arabien.

Die von den Kurden angeführten SDF-Truppen gehen derzeit im Osten Syriens gegen die letzte IS-Bastion in dem Bürgerkriegsland vor und haben die Dschihadisten in dem Ort Baghus auf engstem Raum eingekreist.

Trump fordert Europa auf IS-Kämpfer zurückzunehmen

US-Präsident Donald Trump hatte die europäische Länder aufgefordert, in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Die EU-Staaten sehen jedoch massive praktische Probleme.

Trump erhält aus Deutschland jedoch auch Zustimmung. „Wir müssen die im Ausland inhaftierten deutschen Dschihadisten zurücknehmen, daran führt kein Weg vorbei. Weder Deutschland noch Nordrhein-Westfalen wird sich dem verweigern können“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) dem „Spiegel“. „Deswegen ist es klug, wenn wir uns jetzt darauf vorbereiten und sowohl Sicherheitsbehörden als auch Jugend- und Sozialbehörden sensibilisieren.“

„Wenn diese ehemaligen IS-Kämpfer deutsche Staatsbürger sind, haben wir ohnehin keine Wahl: Wenn sie reinwollen, müssen wir sie auch reinlassen“, sagte Reul dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). „Dann aber ist es doch viel besser, wir holen sie kontrolliert und überwacht zurück.“

Mayer gegen „pauschale kollektive Rücknahme von IS-Kämpfern“

Der Grünen-Außenpolitiker Omid Nouripour nannte es in der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag) grundsätzlich richtig, deutsche mutmaßliche IS-Unterstützer nach Deutschland zurückzubringen und hier für ihre möglichen Taten zur Verantwortung zu ziehen. „Das deutsche Strafrecht bietet genügend Möglichkeiten, diese gefährlichen Kämpfer hier auch entsprechend zu belangen.“ Die Strafverfolgungsbehörden, die sich mit Verbrechen in Syrien und Irak beschäftigen, müssten allerdings besser ausgestattet werden.

„Eine pauschale kollektive Rücknahme von IS-Kämpfern kommt für uns keinesfalls in Betracht“, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der „Passauer Neuen Presse“. Zudem komme es entscheidend darauf an, die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit schon im Aufenthaltsland zweifelsfrei und lückenlos zu klären.

Nach einem „Welt“-Bericht verzögert sich ein Gesetzentwurf, der die Ausbürgerung deutscher Mitglieder einer Terrormiliz ermöglichen soll. Das Bundesjustizministerium habe zum Entwurf des Innenministeriums bislang keine Stellung genommen, sodass er nicht an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden könne. Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ gibt es im Innenministerium verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen. Es gelte das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot. (dpa/so)



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